Marken- oder Wettbewerbsrecht-Verletzung?

5. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Hendrik
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Marken- oder Wettbewerbsrecht-Verletzung?

Hallo!
Ich beitreibe seit einigen Monaten und Jahren einen Informationsdienst. Der Name besteht aus einem nicht im Duden geführtem, deutschen Fachbegriff mit der ergänzenden Endung .de. Seit geraumer Zeit versucht nun ein anderer Anbieter offensichtlich den Bekannheitsgrad meiner Site zu nutzen, um sein Angebot zu etablieren. Dies' macht sich dadurch bemerkbar, daß er den Fachberiff in englischer Sprache ebenfalls mit der Endung.de nutzt. Die Fachbegriffe unterscheiden sich ausschließlich durch ein einziges "N", welches im Sprachgebrauch noch nicht einmal eindeutig heraus zu hören ist. Inhaltlich beschreiben die beiden Sites das gleiche Thema. In der Vergangenheit kam es durch diese Ähnlichkeiten schon mehrfach zu Verwechslungen mit Partner. Da hilft es bislang auch nicht weiter, daß meine Site schon wesentlich länger im WWW zur Verfügung steht.

Besteht für mich in irgendeiner Form (Namensrecht, Wettbewerbsrecht o.ä.) die Möglichkeit, etwas gegen dieses schwarze Scharf zu unternehmen? Ich denke, daß mein genannter Fall sicherlich kein Einzelfall sein dürfte. Über Tips und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Hendrik

PS: Ich möchte hier nicht öffentlich die Domainnamen nennen, da der "andere" Betreiber durch einen Zufall über dieses Posting stolpern könnte und ich nicht eine Reaktion erhalten möchte, wenn ich ihn hier anprangere.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vogelsang
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
eine Markeneintragung ist nicht zwingend erforderlich! (Aber auf jeden Fall sinnvoll.)
Wenn die unter der Domain betriebene Seite Werkcharakter hat (nicht im Sinne von UrhG, es ist keine schöpferische Leistung erforderlich), genießt die Domain Werktitelschutz nach §§ 5 , 15 MarkenG .

Wenn der Konkurrent im gleichen Geschäftsfeld tätig ist, besteht m.E. recht klar ein UWG Anspruch auf Unterlassung.

Wie heißt Ihre Firma? Wie Ihre Domain? Dann haben Sie noch einen Anspruch aus Namensrecht § 12 BGB , auch wenn der Name nicht identisch ist. Es kommt insoweit auf die Verwechslungsgefahr an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Hendrik,
ich denke auch, dass hier eine wettbewerbsrechtliche Verletzung durch den Konkurrenten vorliegen kann. Die Maßnahme dagegen wäre die Abgabe eine strafbewehrter Unterlassungserklärung vom Konkurrenten zu verlangen. Diese müßte von Ihnen oder wohl besser von einem Rechtsanwalt formuliert und gegen Einschrieben gegen Rückschein an den Konkurrenten übersandt werden.Sollte die Erklärung nicht abgegeben werden, können Schadenersatz und Löschung der Domain verlangt werden. In jedem Fall aber sollten Sie die Angelegenheit von einem Anwalt durchprüfen lassen, der mit den Einzelheiten vertraut gemacht werden müßte.

Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Olaf Matlach
Rechtsanwalt und Partner von 123recht.net
Kontakt: matlach@ksm-anwaelte.de
http:/www.ksm-anwaelte.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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