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Marke nach recyclen geschützt

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Marke nach recyclen geschützt

Hallo.

Ich habe das Internet schon länger durchsucht, jedoch keine passende Antwort gefunden.

Es geht um folgendes:

Einer meiner Freizeitbeschäftigungen ist es aus alten Sachen neues zu gestalten, anstatt diese in den Müll zu werfen, wo diese nicht mit 100%tiger Wahrscheinlichkeit erneut verwertet werden.

Nun habe ich ein "neues Produkt" entworfen, welches als Bauteil eine Glasflasche von bekannten Spirituosenherstellern beinhaltet. Das Produkt habe ich bereits für den privaten Gebrauch hergestellt.
Jedoch wurde ich jetzt schon häufiger darauf angesprochen, ob ich davon nicht mehr bauen möchte und diese zum Verkauf anbieten möchte.

Dies würde ich natürlich sehr gerne tun (in einer sehr geringen Stückzahl --> Produkt auf Anfrage).

Jedoch bin ich nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut. Ich habe schon einige Online-Stores gefunden die ebenfalls mit alten Flaschen von bekannten Unternehmen neue Produkte herstellen (z.B. Gläser oder ähnliches).

Diese Online-Stores kommen soweit ich das erkennen konnte immer aus Amerika. Auf mehrere Anfragen von mir (nett und freundlich darum gebeten mir bei meinem Problem zu helfen) wurde bis jetzt nicht reagiert. Ich habe halt immer gefragt, ob man für diese Art von Umgestaltung / Zwecksenfremdung eine Art Lizenz braucht.
Ein weiteres Problem ist das diese Online-Stores nie ein Impressum hatten (in den AGBs war auch nichts beschrieben) .. Ich konnte noch nicht einmal eine Art Sigel des Herstellers (von den Flaschen) finden, welches auf eine Partnerschaft / Zusammenarbeit hinweisen könnte.

Ich hoffe hier kann mir irgendjemand mehr darüber berichten.

Mfg Lenno

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-- Editiert Lenno am 03.02.2012 01:03

-- Editiert Lenno am 03.02.2012 01:06


von Lenno am 03.02.2012 01:02
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>Marke nach recyclen geschützt
Ein hübscher Kurzaufsatz zu diesem Thema lautet: "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?"

Möglich ist demnach Alles, weshalb der Autor auch zu dem Schluss kommt: "Merke:
Jeder Fall ist anders. Zum Teil reagieren Markeninhaber sehr empfindlich. Im Zweifel ist es besser, die Markeninhaber zu fragen."

Vor dem Verkauf einer veränderten Markenware sollte man auch unbedingt Markengesetz § 24 konsultieren: "... wenn sich der Inhaber der Marke (...) dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Sowie Urteile dazu, mir fällt gerade der Fall Ferrari/Jägermeister ein.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 03.02.2012 03:53
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>Marke nach recyclen geschützt
Vielen Dank. Damit kann ich vorerst etwas anfangen

Jetzt habe ich einen weiteren Anhaltspunkt, nachdem ich suchen kann, weil das originale Produkt wird ja soweit entfremdet, sodass es unter keinerlei Umständen wieder als das gleiche betrachtet werden kann.

Zusätzlich werde ich mich wohl direkt an den Hersteller wenden ... Das wird mit Sicherheit der schnellste Lösungsweg sein

Mfg
Lenno

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von Lenno am 03.02.2012 07:23
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>Marke nach recyclen geschützt
quote:
weil das originale Produkt wird ja soweit entfremdet, sodass es unter keinerlei Umständen wieder als das gleiche betrachtet werden kann

Dann braucht man das "originale Produkt" ja nicht.

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 03.02.2012 17:49
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>Marke nach recyclen geschützt
Weil es sich um ein Recycling-Projekt handelt, würde es ohne das originale Produkt nicht funktionieren.
Zusätzlich habe ich keine Ahnung / Möglichkeit eine Glasform selber anzufertigen.
Man könnte sowas natürlich in Auftrag geben. Aber ich bin auch kein Goldesel

Außerdem ist bzw. soll ja auch erkennbar sein was benutzt wurde(Damit es auch eine gewisse Stylrichtung und Lifestyle-Richtung hat) Mit Entfremdung war gemeint, dass die originale Flasche nicht mehr als solche zu benutzen ist !

Das Problem ist ja das man die Marke schon noch erkennen soll (geht wieder in die Styl- Lifestyle-Richtung) ...

Wie schon gesagt, werde ich am besten einfach den Hersteller kontaktieren.

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-- Editiert Lenno am 03.02.2012 18:23


von Lenno am 03.02.2012 18:22
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>Marke nach recyclen geschützt
quote:
ich möchte ein X [ verkaufen ], welches als Bauteil eine Glasflasche von bekannten Spirituosenherstellern beinhaltet.


1. Ein auf der Glasflasche erkennbar angebrachtes Etikett könnte markenrechtliche geschütze Zeichen enthalten.

2. Es gibt als Marke für Spirituosen eingetragene Zeichen, die aus der dreidimensionalen Form ( einer Flasche ) bestehen.

quote:
ich möchte ein X [ verkaufen ], welches als Bauteil eine Glasflasche von bekannten Spirituosenherstellern beinhaltet.


Zunächsteinmal wäre zu fragen, ob darin überhaupt eine "Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr für Waren/Dienstleistungen" im Sinne von § 14 MarkenG gesehen werden könnte, das mit einem für den Spirituosenhersteller geschützten Zeichen identisch/ähnlich wäre, und ob die mit dem von Dir benutzten Zeichen gekennzeichneten Waren mit den markenrechtlich geschützten Waren identisch/ähnlich wären.

quote:
Vor dem Verkauf einer veränderten Markenware sollte man auch unbedingt Markengesetz § 24 konsultieren: (....)


Bevor man fragen dürfte, welche Auswirkungen "Zustandsveränderungen" von Markenprodukten haben könnten, müßte zunächsteinmal feststehen, daß der Markeninhaber sich hier überhaupt gegen "Kennzeichnungshandlungen" wenden könnte. Das trifft jedenfalls beim Weitervertrieb ungebrauchter Original-Markenwaren zu, die in ihrem Zustand verändert/verschlechtert wären.

Man könnte argumentieren, daß der Verkauf eines Patchworks aus gebrauchten Waren, denen noch geschützte Markenzeichen anhaften, keine markenrechtlich relevante Benutzung mehr darstellt, weder für die gebrauchten Waren, noch für das neuhergestellte Erzeugnis der Art X.

M.


von Mirk am 05.02.2012 16:02
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