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Marke löschen lassen - schlafende Hunde wecken?

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Marke löschen lassen - schlafende Hunde wecken?

Guten Tag,

Firma A bietet seit ca. 3 Jahren Dienstleistungen unter einer Internetadresse und möchte jetzt eine entsprechende Marke anmelden. Bei den Recherchen entdeckt man, dass diese Marke bereits von Firma B in den relevanten Klassen eingetragen ist. Weitere Recherchen ergeben, dass die Marke offensichtlich nicht genutzt wird und die Schutzdauer von 5 Jahren demnächst abläuft. Daher möchte Firma A die Löschung der Marke beantragen. Nun stellt sich die Frage, ob damit nicht schlafende Hunde geweckt werden und Firma B Nachweise erbringt, dass die Marke in irgendeiner Form genutzt wird. Möglicherweise kommt Firma B dann sogar auf die Idee wegen Markenverletzung zu klagen.

Ich freue mich auf Eure Diskussionsbeiträge.

-- Editiert von mindtwister am 23.04.2008 11:22:48


von mindtwister am 23.04.2008 11:22
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Marke löschen lassen - schlafende Hunde wecken?
Die Alternative wäre, daß B selbst herausfindet, daß seine Marke noch von anderen benutzt (und damit verletzt) wird, m.a.W. der schlafende Hund von selbst aufwacht.




von Mareike123 am 23.04.2008 11:55
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Marke löschen lassen - schlafende Hunde wecken?
quote:
Firma A will die Löschung der Marke beantragen. Nun stellt sich die Frage, ob damit nicht schlafende Hunde geweckt werden und Firma B Nachweise erbringt, dass die Marke in irgendeiner Form genutzt wird.


Ungefähr gilt folgendes:

Jeder (auch Firma A) kann beim Markenamt Löschungsantrag wegen Verfalls stellen. Wenn der -vom Amt informierte- Markeninhaber dann nicht innerhalb von 2 Monaten einer Amtslöschung widerspricht, erfolgt eine AMTSLÖSCHUNG wg. Verfalls.

Nach einem Widerspruch des Markeninhabers gegen eine Amtslöschung wg. Verfalls müßte gegen den Markeninhaber gerichtlich auf (Einwilligung in die) Löschung geklagt werden. Dabei bleiben 'verspätet' aufgenommene rechtserhaltende Markenbenutzungen unberücksichtigt, es sei denn, es würde nach einem Amtslöschungswiderspruch nicht rasch genug der Klageweg beschritten.

--> Details siehe §§ 26, 49, 53, 55 MarkenG.

M.


von Mirk am 23.04.2008 12:34
Status: Tao (5245 Beiträge)
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