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Marke im Werbung nennen

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Marke im Werbung nennen

Wie ist es wenn ich ein Produkt verkaufen möchte zb ein kalkreiniger den ich bei einer Firma kaufe die mir den Widerverkauf erlaubt, nun möchte ich zum beispiel dieses Produkt für den Kaffevollautomaten Jura empfehlen nach den ich es auch gestetet habe. Sprich ich habe die dieses Produkt ausgiebig gestest ob es für ob es für Jura Gerät geeignet ist. Kann ich in meiner Werbung bzw. auf meine Homepage bzw. auf den Flaschen schreiben, In unserem Haus wurde das Produkt ausgibieg für Jura Geräte getest, wir empfhen ausdrücklich dieses Produkt für Jura Kaffevollautomaten, oder kann mir Firma JURA verbieten das ich ihren Namen nicht benützen darf oder Geld verlangen um das ich deren Name verwende! Wenn ich jetzt selber ein Jura Gerät habe kann ich sagen das ich mein persönliches Jura Gerät mehrfach gestestet habe und mit dem Kalkreiniger sehr gute Erfahrung gemacht habe oder kann mir Jura diese Ausage verbieten?


von aontop am 04.06.2011 19:48
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von aontop am 04.06.2011 19:48
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
Wenn ich ein Motorenöl speziell für Ferrari-Motoren herstelle, kann mir die Firma Ferrari dann die Benutzung ihres Namens untersagen?

§23 MarkenG hat die Antwort.

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""


von Snoop Pooper Scoop am 06.06.2011 15:00
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
quote:
möchte für den Verkauf meines kalkreinigers [ werben mit der Behauptung, er sei besonders zu empfehlen zur Reinigung von ] Kaffevollautomaten [ der Marke ] Jura


Entscheidend ist, ob dies als eine anständige, den Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe entsprechende Benutzung des Markenzeichens JURA als Angabe über die Bestimmung der Ware "Kalkreiniger" angesehen werden könnte, § 23 Absatz 2 MarkenG.

( Ein Kalkreininger dürfte wohl weder als Zubehör, noch als Ersatzteil einer Kaffemaschine angesehen werden können - im Zusammenhang mit Ersatzteil- und Zubehörteilen dürfen Marken insoweit benutzt werden, als dies NOTWENDIG wäre ( als Hinweis, daß es sich um ein XYZ-Zubehörteil, oder eine Ersatzteil für ein XYZ-Markengerät handelt, § 23 Absatz 3 MarkenG. )

Strenggenommen dürfte Dein Haushaltsgeräte-Kalkreiniger nicht NUR als Reiningungsmittel für JURA-Geräte bestimmt sein. Und er dürfte vermutlich nicht einmal NUR für Kaffeemaschinen bestimmt sein?

So gesehen könnte es vielleicht fragwürdig erscheinen, für einen Universal-Küchengeräte-Kalkreiniger mit der Erwähnung von ( noch dazu besonders renommierten ) Markengeräten zu werben. Je "anständiger" das geschieht, desto unbedenklicher.

M.


von Mirk am 07.06.2011 23:10
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>Marke im Werbung nennen
Im Grunde will ich auch nicht nur für JURA schreiben und der Kalkreiniger ist auch kein gewöhnlicher standardtreiniger, diesen habe ich selber kreiert! Ich habe Jura nur erwähnt weil ich ein Jura Gerät habe und es dort genau mindest 20 mal ausprobiert habe! Selbstverständlich ist das Produkt auch fr alle andere Gerätehersteller und alle andere Kalkflächen gegeignet aber dieses ist nicht von mir gestesttet! Aber solange ich keine negativ Werbung mache so kann ich denen Ihr Namen erwähnen, versthe ich das Richtig. Ich mein Ich habe auch vor alle anderen Hersteller zu nennen,


von aontop am 08.06.2011 01:10
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
Im Grunde will ich auch nicht nur für JURA schreiben und der Kalkreiniger ist auch kein gewöhnlicher standardtreiniger, diesen habe ich selber kreiert! Ich habe Jura nur erwähnt weil ich ein Jura Gerät habe und es dort genau mindest 20 mal ausprobiert habe! Selbstverständlich ist das Produkt auch fr alle andere Gerätehersteller und alle andere Kalkflächen gegeignet aber dieses ist nicht von mir gestesttet! Aber solange ich keine negativ Werbung mache so kann ich denen Ihr Namen erwähnen, versthe ich das Richtig. Ich mein Ich habe auch vor alle anderen Hersteller zu nennen,


von aontop am 08.06.2011 01:10
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
quote:
Sprich ich habe die dieses Produkt ausgiebig gestest ob es für ob es für Jura Gerät geeignet ist.

Zu solch einem Test gehört aber deutlich mehr als
quote:
ich ein Jura Gerät habe und es dort genau mindest 20 mal ausprobiert habe!

Ich hoffe du hast ein gutes finanzilles Polster ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 08.06.2011 01:45
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
Da ich ja noch nichts gemacht habe sondern in vornehinen mich absichern wollte brauche ich ja keinen finanzielen Polster oder wie darf ich diese Aussage verstehen? Muss ich um sowas zu schreiben unmengen an Lizenzgebühren zahlen, meinst du dad damit, den wie gesagt ich habe ja noch nie was so veröffentlicht! Und als nächstes muss ja man mir irgend einen Schaden nachweisen, sprich wer könnte mir irgend etwas vorwerfen das er nachweisen kann. Das durch das Mittel nicht negatives passieren kann ist ja schon von dem Hersteller der den Kalkreiniger macht mit Tüv und Prüfbericht sowie Gutachten bewiesen worden. Ich habe den Kalkreiniger selber kreiert und die Herstller Firma ( sprich eine Firma die es für mich produziert) hat die gesammten Begutachtungen, TÜV Test Berichte usw. erledigt und eingeholt, so das von der Seite kein Problem sehe! Es geht mir mehr bzw. auschließlich darum ob Jura oder bosch oder DeLongi usw. es verbiten kann das ich Ihren Produkt Namen verwenden darf solange ich nicht negatives darübe schreibe! Das was ich schreibe wird in keinster weise negativ, gescgäftschädigend, vergleichswerbung oder Sittenwidrig sein! Im grunde kann mir keiner eine Last eine schuld einen Schaden vorwerfen den er dann auch noch beweisen könnte! Wie gesagt es muß ja imme bewiesen werden, so wie ich es mit den TÜV und den Gutacherberichte mache! Ist es unter solchen umständen immer noch gefährlich sowas zu schreiben wenn ja bitte konkretes Beispiel nennen! Danke!


von aontop am 08.06.2011 09:37
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Marke im Werbung nennen
quote:
Das durch das Mittel nicht negatives passieren kann ist ja schon von dem Hersteller der den Kalkreiniger macht mit Tüv und Prüfbericht sowie Gutachten bewiesen worden. Ich habe den Kalkreiniger selber kreiert und die Herstller Firma ( sprich eine Firma die es für mich produziert) hat die gesammten Begutachtungen, TÜV Test Berichte usw. erledigt und eingeholt, so das von der Seite kein Problem sehe!

DAS liest sich ja schon ganz anders!

Ich hatte eher den Eindruck Hobby-Chemiker mischt sich selbst was zusammen, testet das 20x an der eigenen Maschine und will dann ins Geschäft einsteigen.

Dann hätte es schnell Probleme geben können (Produkthaftung).


Aber du scheinst ja wesentlich besser vorbereitet zu sein als 99% derjenigen die sonst hier fragen.



Dennoch würde ich wenn alles steht (Aufkleber/Produktverpackung, Werbematerial), die ganzen Sachen nochmals von einen versierten Anwalt prüfen lassen.

Das Forum kann dir eigentlich nur eine erste Orientierung bieten.

Denn manchmal steckt der Teufel im Detail, man sollte immer alles im Gesamtzusamenhang betrachten.

Es gibt ja nicht nur das Markenrecht, auch die UW-Regelungen sollten man in dem Zasammenhang prüfen





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von Harry van Sell am 08.06.2011 19:55
Status: Tao (17168 Beiträge)
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