Marke - Abmahnung??? Privat - gewerblich???

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
solidath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Marke - Abmahnung??? Privat - gewerblich???

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Durch schwere Krankheit muss jemand in meinem Bekanntenkreis seine über 40 Jahre gesammelte Eisenbahnsammlung (größtenteils Markenartikel) verkaufen. Der Neupreis bewegt sich im Rahmen von ca. 60.000,00€. Viele Teile, viele Marken. Ich selbst habe diesem Bekannten angeboten, ohne Vergütung, diese Sammlung für ihn bei Ebay zu versteigern, weil ich dort schon länger gemeldet bin und eine 100%tig gute Bewertungsliste habe.
Der Verkauf soll in Einzelauktionen und somit über einen längeren Zeitraum von statten gehen.
Im Fernsehen habe ich jetzt jedoch einen Bericht bezüglich Abmahnungen bei Markenartikeln (anderer Art) gesehen und bin etwas verwirrt, da ich mir gar nichts dabei gedacht habe, diese Artikel zu verkaufen/zu versteigern, da der Besitzer sie ja rechtmässig erworben hat.
Meine Frage bezieht sich also ersteinmal auf diese Problematik und im zweiten Falle auf die folgende:
Ich bin selbstständig als Webdesignerin (Kleingewerbe). Kann ich, da ich doch gar nicht am Gewinn beteiligt werde und dies als ein Gefallen für einen erkrankten Bekannten tue, diese Artikel einfach für ihn verkaufen? Es wird von seiner Seite aus extra für diesen Zweck ein Konto eröfnnet, auf das ich insofern Zugriff habe, um ebaygebühren zu begleichen oder Versandkosten auszugleichen, die nicht im Preis enthalten sind (Verpackung etc.) Ich hoffe ich habe alles einleuchtend erklärt und auf Rückmeldungen, denn ich bin relativ verunsichert :( .
Vielen Dank schon im Voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Solange die Artikel für den deutschen Markt zugelassen sind und es alles Originale sind sollte das keine Probleme geben.
Wenn der Verkauf *von privat* erfolgen soll,kann es bei größeren Mengen oder OVP-Ware Schwierigkeiten mit gewerblichen Konkurrenten geben.
Kürzlich wurde eine 4fache Mutter verurteilt,weil sie in größerer Stückzahl gebrauchte Kinderkleidung *privat* verkauft hat:(

Und hier hatte ein Sammler Probleme:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=67163&page=1

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 27.09.2006 21:21:48

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Problematisch könnte es auch werden, wenn man von einem bisher eindeutig gewerblich genutzten eBay-Konto aus verkauft. Da glaubt einem den 'Privatverkauf' kein Mensch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Kürzlich wurde eine 4fache Mutter verurteilt,weil sie in größerer Stückzahl gebrauchte Kinderkleidung *privat* verkauft hat
*****
Ich weiß zwar nicht in welchen Mengen die Mutter was verkauft hat, man muss aber zugeben dass es sicher auch für einen Richter unwahrscheinlich schwer ist festzustellen ob es eine Sammlerauflösung ist oder nicht.

Ich sammel selber Modellautos, ich könnte auch nur für einen Bruchteil anhand von Rechnungen nachweißen dass ich mir die privat in vielen Jaghren zusammengekauft habe, vieles sind Geschenke oder vom Flohmarkt....

Ich glaub wenn die Richter mit diesem Thema zu lasch umgehen gibt es irgendwann keine Händler mehr sondern nur noch Sammlungsauflöser :-)

Der eine sammelte halt Fernseher, oder Autoradios, oder Brautkleider.........die er nun verkaufen will.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich glaube die Geschichte hab ich gelesen....

Wenn ich mich recht erinnere, dann hat die Frau des öfteren Kleidung ihrer Kiddis verkauft und dann den Keller komplett entrümpelt. Die Auktionen beliefen sich auf ca. 90 gleichzeitig. Sie wurde abgemahnt und musste neben den dafür vorgesehenen 500€ nochmal 2800€ Gerichtskosten ect. zahlen.....

Hat sich gelohnt.....:(

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

wenn die Richter mit diesem Thema zu lasch umgehen gibt es irgendwann keine Händler mehr sondern nur noch Sammlungsauflöser

Wobei sich ja hier noch nicht mal der Verdacht aufdrängt,sie habe die Kinderklamotten *einfach so* gesammelt.
Das Urteil ist gleichzeitig familien- und kinderfeindlich....

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 28.09.2006 12:41:44

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sven_d
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 38x hilfreich)

*****
Das Urteil ist gleichzeitig familien- und kinderfeindlich....
*****
Da wäre mal die Urteilsbegründung interessant wie der Richter da wirklich zu der Weisheit gekommen ist dass ein gewerblicher Handel vorliegt.
Selbst 90 gleichzeitige Auktionen sind ja nicht soooo viel wenn man seinen Keller entrümpelt, ist aber sicher teilweise trotzdem schwer abzuschätzen wann privat aufhört und wann gewerblich anfängt.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andreas Kreuz
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist doch noch garnichts, im Gegensatz zu dem hier:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&since=30&userid=billy43w&include=0&rows=200&sort=3&completed=1

Artikel für den Verkauf durch billy43w
Umfasst Sofort-Kaufen-Artikel, aktuelle Auktionen und Auktionen, die innerhalb der letzten 30 Tage endeten: 1218 insgesamt eingestellte Artikel. Natürlich alles von privat usw.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Selbst 90 gleichzeitige Auktionen sind ja nicht soooo viel

Darfs noch ein bischen weniger sein?

*- ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01*

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Das ganze gleicht mittlerweile einem Lotteriespiel.
Wohl dem der Sammler ist...-und niemanden *findet* der ihn abmahnt.

http://cgi.ebay.de/Schuco-Piccolo-Set-50-Jahre-WV-Transporter-1_W0QQitemZ120036945520QQihZ002QQcategoryZ81143QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
solidath
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Dazu möchte ich sagen, dass ich zwar ein Gewerbe habe, mein Ebay Konto jedoch nicht gewerblich ist. Auch ich habe dieses Konto einstmals vor vier Jahren eröffnet um alte Kleidung zu verkaufen und vor allem aber auch um selbst zu ersteigern. Ich denke, das dies für mich spricht.
Was allerdings das Urteil angeht, das 39 Produkte innerhalb von 5 Monaten schon als gewrblich gelten... also was soll ich dazu noch sagen... Jeder tobt sich hier in Deutschland aus und wenn unsereins wirklich einfach seine alte Sammlung verkaufen will, krieg mans gliech mit der Keule. Dann sollen sie doch gleich ne Gesichtskontrolle einführen. Ich meine da soll man sich dann nicht so haben. Was kann ich dafür, dass hier mittlerweile so viele Geschäftchenmacher reindürfen. Sorry, aber es ist so. Aber davon abgesehen. Dann werde ich eben die Sammlung nach und nach oder in großen Paketen auflösen. Schade für Ebay oder die Bieter jetzt gehts es halt direkt in den Laden, wo der Verkäufer wiederum einen schönen Aufschlag nimmt. Ich würde mir echt wünschen, das mal ein bisschen genauer hingesehen wird. Schliesslich sagt man uns ja auch, wir sollen nicht alle über einen Kamm scheren.

grüße solidath

-----------------
"V.K."

1x Hilfreiche Antwort

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