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Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?

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Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?

Hallo!
Ich möchte euch gerne um eure Meinung zu folgendem Sachverhalt bitten. Stellt euch vor es gäbe jemanden, der sich einen Kunstnamen, nennen wir ihn "Ebay", für folgende 3 Warenklassen hat eintragen lassen:

Nizzaer Klassifikation: 14
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine, Uhren und Zeitmessinstrumente.

Nizzaer Klassifikation: 18
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, Häute und Felle, Koffer und Reisetaschen, Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke, Peitschen und Sattlerwaren.

Nizzaer Klassifikation: 25
Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Derjenige stellt Produkte mit diesem Namen her und vertreibt sie.
Jetzt möchte aber jemand anderes diesen Namen ebenfalls schützen lassen, jedoch für ein generelles Handelsportal wie eben die Firma Ebay das hat. Könnte der eigentliche "Ebaymarken"-Besitzer, der sich diese Marke also zeurst registriert hat, dem neu entstandenen Unternehmen das sich ebenfals Ebay nennt untersagen die Rubriken Kleidung (Klasse 25), Accessoires (Klasse 18) und Schmuck (Klasse 14) einzurichten und darin Produkte dieser Art zu listen (die durch die Nutzer von Ebay eingestellt werden)?
Danke für eure Meinungen!




von Fragen123 am 06.07.2011 13:32
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
quote:
Könnte der eigentliche "Ebaymarken"-Besitzer, der sich diese Marke also zeurst registriert hat, dem neu entstandenen Unternehmen das sich ebenfals eBay nennt untersagen die Rubriken Kleidung (Klasse 25), Accessoires (Klasse 18) und Schmuck (Klasse 14) einzurichten und darin Produkte dieser Art zu listen (die durch die Nutzer von Ebay eingestellt werden)?

Wenn es vom Eindruck her durch den Verbraucher so wahrgenommen wird, daß die entsprechenden Waren unter der "Marke eBay" angeboten werden, dann ja.

Sagen wir mal so:

Es ist (IMO) keine Markenrechtsverletzung, wenn Ferrari unter ferrari.xy im Shop Boss-Parfum als "Boss-Parfum" verkauft - dann findet ein Verkauf von Parfum ja nicht "unter der Marke Ferrari" statt.

Aber vielleicht kann Mirk dazu noch etwas sagen.

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von Snoop Pooper Scoop am 06.07.2011 16:51
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
PS. Du siehst es ja auch bei der "richtigen" Marke eBay - der Verkauf von Porsche-Autos, Rolex-Uhren und Nokia-Handys unter dem Portal "eBay" ist keine Markenrechtsverletzung, §23 MarkenG.

Analog wäre es IMO keine Markenrechtsverletzung, unter der Marke "Porsche" Porsche-Autos, Rolex-Uhren und Nokia-Handys zu verkaufen, §23 MarkenG.

Unzulässig wäre, unter der Marke "Porsche" *andere* Autos als "Porsche-Auto" zu verkaufen oder Nicht-Porsche-Uhren als "Porsche-Uhren"; der Verkauf von Rolex-Uhren unter dem Portalnamen "Porsche" wäre wohl nicht mit dem Verkauf von Uhren als "Porsche-Uhren" gleichzusetzen. Letztlich kommt es auf die Verwechslungsgefahr an.

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von Snoop Pooper Scoop am 06.07.2011 16:55
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
Danke für eure Antworten. :-) OK, dass das keine Markenrechtsverletzung ist, dass man bei eBay Autos von Porsche verkaufen kann, sehe ich sofort ein. Was aber wäre wenn sich jemand ein Portal namens Audi einrichtet um dort den Leuten zu erlauben ihre Porsches sowie Audis zu verkaufen? Weißt Du wie ich meine? Also man nimmt die Marke eines anderen, eines Herstellers von Produkten, und nutzt diese für einen Marktplatz wo auch diese Art von Produkten (in dem Fall jetzt Autos) verkauft werden. Man selbst produziert aber keine Autos, sondern stelt nur den Marktplatz dafür zur Verfügung.

-- Editiert am 06.07.2011 17:10


von Fragen123 am 06.07.2011 17:06
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
Noch jemand da, der eine Idee hat?

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von Fragen123 am 07.07.2011 13:45
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
quote:
Was aber wäre wenn sich jemand ein Portal namens Audi einrichtet um dort den Leuten zu erlauben ihre Porsches sowie Audis zu verkaufen?

Auch das wäre IMO zulässig, weil ja dort keine Porsches als Audis verkauft werden, sondern weiterhin als Porsche.

Wer das gewerblich machen will, sollte aber für sowas sowieso vorher zum Fachanwalt. Der haftet dann im Zweifel auch für seinen Rat, im Gegensatz zu pseudonymen Postern in Internetforen.


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von Snoop Pooper Scoop am 07.07.2011 14:08
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
Ok Danke


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von Fragen123 am 07.07.2011 20:27
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>Marke - kein Online-Portal in dieser Rubrik?
quote:
Könnte der eigentliche "Ebaymarken"-Besitzer ... dem ... Unternehmen ... untersagen, [ ein Handelsportal unter der Kennzeichnung "eBay" zu betreiben, wenn dort ] die Rubriken Kleidung (Klasse 25), Accessoires (Klasse 18) und Schmuck (Klasse 14) eingerichtet sind und darin Produkte dieser Art gelistet sind (die durch die Nutzer von eBay eingestellt werden)?

Das hängt davon ab, ob ( aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ) zwischen der Dienstleistung "Betrieb eines Interportals für Transaktionen" ( auch im Bereich Kleidung, Schmuck, Accessoirs) einerseits, und den Warenarten "Schmuck", Accessoires" und "Kleidung" andererseits im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr eine Ähnlichkeit besteht.

Das wird davon abhängen, ob der Durchschnittskunde eines "Internet-Handelsportals" aufgrund der Identität der Bezeichnungen ( "eBay" ) und wegen der Ähnlichkeiten(?) zwischen Portalbetrieb und den dort verkauften Waren tatsächliche geschäftliche Verbindungen zwischen a) dem Anbieter der Portaldienstleistungen, und b) dem/den Anbietern der dort angebotenen Waren annehmen könnte/dürfte.

M.


von Mirk am 11.07.2011 14:34
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