quote:Wenn es vom Eindruck her durch den Verbraucher so wahrgenommen wird, daß die entsprechenden Waren unter der "Marke eBay" angeboten werden, dann ja.Sagen wir mal so:Es ist (IMO) keine Markenrechtsverletzung, wenn Ferrari unter ferrari.xy im Shop Boss-Parfum als "Boss-Parfum" verkauft - dann findet ein Verkauf von Parfum ja nicht "unter der Marke Ferrari" statt.Aber vielleicht kann Mirk dazu noch etwas sagen.
Könnte der eigentliche "Ebaymarken"-Besitzer, der sich diese Marke also zeurst registriert hat, dem neu entstandenen Unternehmen das sich ebenfals eBay nennt untersagen die Rubriken Kleidung (Klasse 25), Accessoires (Klasse 18) und Schmuck (Klasse 14) einzurichten und darin Produkte dieser Art zu listen (die durch die Nutzer von Ebay eingestellt werden)?
quote:Auch das wäre IMO zulässig, weil ja dort keine Porsches als Audis verkauft werden, sondern weiterhin als Porsche.Wer das gewerblich machen will, sollte aber für sowas sowieso vorher zum Fachanwalt. Der haftet dann im Zweifel auch für seinen Rat, im Gegensatz zu pseudonymen Postern in Internetforen.
Was aber wäre wenn sich jemand ein Portal namens Audi einrichtet um dort den Leuten zu erlauben ihre Porsches sowie Audis zu verkaufen?
quote:Das hängt davon ab, ob ( aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ) zwischen der Dienstleistung "Betrieb eines Interportals für Transaktionen" ( auch im Bereich Kleidung, Schmuck, Accessoirs) einerseits, und den Warenarten "Schmuck", Accessoires" und "Kleidung" andererseits im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr eine Ähnlichkeit besteht.Das wird davon abhängen, ob der Durchschnittskunde eines "Internet-Handelsportals" aufgrund der Identität der Bezeichnungen ( "eBay" ) und wegen der Ähnlichkeiten(?) zwischen Portalbetrieb und den dort verkauften Waren tatsächliche geschäftliche Verbindungen zwischen a) dem Anbieter der Portaldienstleistungen, und b) dem/den Anbietern der dort angebotenen Waren annehmen könnte/dürfte. M.
Könnte der eigentliche "Ebaymarken"-Besitzer ... dem ... Unternehmen ... untersagen, [ ein Handelsportal unter der Kennzeichnung "eBay" zu betreiben, wenn dort ] die Rubriken Kleidung (Klasse 25), Accessoires (Klasse 18) und Schmuck (Klasse 14) eingerichtet sind und darin Produkte dieser Art gelistet sind (die durch die Nutzer von eBay eingestellt werden)?
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