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37 Prozesstage, 55 Zeugen und eine Videoschaltung nach Hongkong

AFP VOM 22.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 15987 Aufrufe
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Mannesmann, Ackermann, Zwickel

- Chronologie des Mannesmann-Verfahrens

Mit den Freisprüchen im Mannesmann-Prozess ist am Donnerstag nach 37 Verhandlungstagen eines der spektakulärsten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende gegangen. In der sechsmonatigen Hauptverhandlung um die Millionenzahlungen bei Mannesmann vernahm das Landgericht Düsseldorf 55 Zeugen; allein die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern nahmen vier komplette Prozesstage in Anspruch. AFP dokumentiert zentrale Stationen des Verfahrens.

21. JANUAR: Prozessbeginnn im Saal 111 des Düsseldorfer Landgerichts. Auf der Anklagebank Platz nehmen müssen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, dessen Vorgänger und spätere Aufsichtsratschef Joachim Funk, der Ex-IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie der frühere Gesamtbetriebsratschef Jürgen Ladberg und der Ex-Direktionsmitarbeiter Dietmar Droste. Angeklagte und Verteidiger weisen die Untreue-Vorwürfe der Anklage an den ersten beiden Verhandlungstagen zurück.

26. FEBRUAR: Per Videoschaltung nach Hongkong vernimmt das Gericht den Geschäftsführer des früheren Mannesmann-Großaktionärs Hutchison-Whampoa, Canning Fok. Der Chinese entkräftet Vorwürfe gegen Esser, dieser habe als Gegenleistung für eine später ausgezahlte 16-Millionen-Euro-Prämie seinen Widerstand gegen die Mannesmann-Übernahme durch Vodafone Anfang 2000 aufgegeben. Aus technischen Gründen findet die Vernehmung von Fok im neuen Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts statt, der vor allem für Terrorismus-Prozesses gebaut wurde.

25. MÄRZ: Auch der frühere Vodafone-Chef und Esser-Kontrahent Chris Gent sagt im Zeugenstand aus, dass bei der Übernahme Entschädigungszahlungen keine Rolle gespielt haben. Esser habe mit großer Entschlossenheit für die Unabhängigkeit von Mannesmann gekämpft, betonte der Vodafone-Chef. Dabei sei es ihm gelungen, "immensen Reichtum für die Aktionäre" von Mannesmann zu schaffen.

31. MÄRZ: In einer Zwischenbilanz stellt die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer allen Angeklagten Freisprüche in Aussicht. Die Millionenzahlungen seien zwar aus Sicht der Kammer "aktienrechtlich unzulässig". Eine strafbare Handlung im Sinne des Untreuevorwurfs sei den Beschuldigten aber nicht nachzuweisen.

6. MAI: Das Gericht weist eine Reihe von Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft zurück, mit denen die Ankläger die Strafkammer noch umstimmen wollten.

16. JUNI: Koppenhöfer schließt die Beweisaufnahme.

30. JUNI: Die Staatsanwälte beantragen zum Abschluss ihres zweitägigen Plädoyers Freiheitsstrafen ohne Bewährung für Funk und Esser sowie Bewährungsstrafen für Ackermann, Zwickel und die beiden anderen Angeklagten.

14. JULI: Nachdem die Verteidiger in ihren Schlussvorträgen Freisprüche für alle sechs Angeklagten gefordert haben, beteuern die Angeklagten in ihren letzten Worten vor Gericht noch einmal ihre Unschuld.

22. JULI: Die Wirtschaftsstrafkammer spricht die Angeklagten frei.

22. Juli 2004 - 09.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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