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Mannesmann-Prozess: Freispruch für alle Angeklagten - 1/9
AFP vom 22.7.2004   14179 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Freisprüche für alle Angeklagten im Mannesmann-Prozess

- Richterin kritisiert öffentlichen Umgang mit dem Verfahren

Nach einem halben Jahr ist der Mannesmann-Prozess mit eindeutigen Freisprüchen für alle sechs Angeklagten beendet worden. Damit entlastete die Strafkammer die Beschuldigten vom Untreue-Vorwurf wegen der Millionenzahlungen bei der Übernahme des Konzerns durch Vodafone, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, Ex-Konzernchef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer kritisierte während der Urteilsbegründung den öffentlichen Umgang mit dem Verfahren scharf. Die Staatsanwaltschaft will binnen einer Woche über eine Revision entscheiden.




Die Freisprüche waren erwartet worden, nachdem das Gericht den Angeklagten bereits Ende März in einer Zwischenbilanz Straffreiheit in Aussicht gestellt hatte. In dem spektakulären Prozess ging es um insgesamt 57 Millionen Euro, die im Zuge der Mannesmann-Übernahme Anfang 2000 an amtierende und frühere Vorstände des Düsseldorfer Konzerns geflossen waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen für alle Beschuldigten gefordert, zum Teil auf Bewährung. Die Ankläger hielten unter anderem für erwiesen, dass die vom Mannesmann-Aufsichtsrat gebilligten Zahlungen nicht im Interesse des Konzerns gelegen hätten. Die Verteidiger beharrten dagegen darauf, die Anerkennungsprämien für Esser und fünf weitere Mannesmann-Vorstandsmitglieder sowie die Pensionsabfindungen für frühere Manager des Konzerns seien weder aktienrechtlich noch strafrechtlich zu beanstanden.

Dies bestätigte das Gericht im Falle Essers nur für den strafrechtlichen Teil. Die an den Ex-Mannesmann-Chef gezahlte Anerkennungsprämie sei aktienrechtlich unzulässig gewesen, sagte Koppenhöfer. Denn die Zahlungen, die laut Anklage 16,4 Millionen Euro betrugen, hätten "nicht im Interesse der Mannesmann AG" gelegen. Essers unbestreibares "persönliches Engangement" für den früheren Düsseldorfer Konzern sei bereits durch seine Jahresbezüge und Bonuszahlungen abgegolten gewesen. Die Zusatzprämie laufe damit auf eine "doppelte Bezahlung" des früheren Konzernchefs hinaus. Dies sei allerdings kein Straftatbestand.

In einer persönlichen Erklärung sagte Koppenhöfer zur Debatte um den Prozess, Rechtsexperten hätten während des Verfahrens über die Medien ihre Meinung zu dem Prozess geäußert ohne jemals im Verhandlungssaal gewesen zu sein und ohne die Akten zu kennen. Dabei hätten sich "Stammtischrechtsexperten" zu Wort gemeldet, die mit Blick auf die Millionenzahlungen neue Straftatbestände wie "Schweinerei" oder "Perversion" erfunden hätten. Das Gericht habe aber keine moralischen oder ethischen Bewertungen unternehmerischer Entscheidungen zu treffen gehabt, betonte Koppenhöfer. "Wir sind kein Scherbengericht der deutchen Wirtschaft."

"Nach unserer Auffassung sind in dem Verfahren zu viele Fragen offen geblieben", sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Nicht alles, "was strafrechtlich einwandfrei ist, ist auch moralisch in Ordnung." Der Bundesgerichtshof werde sich bei einer Revision möglicherweise auch der zivil- und aktienrechtlichen Einwände gegen die vor vier Jahren genehmigten Abfindungen annehmen. Als begrüßenswertes Ergebnis des Prozesses bezeichnete sie, dass die Sensibilität für mögliche Verfehlungen in den Aufsichtsräten wieder gewachsen sei.

Die Wirtschaftsstrafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Koppenhöfer verkündete ihr Urteil am 37. Verhandlungstag. Im Verlauf des Verfahrens vernahm die Strafkammer 55 Zeugen, darunter Ex-Vodafone-Chef Chris Gent. Der Geschäftsführer des früheren Mannesmann-Großaktionärs Hutchison Whampoa, Canning Fok, wurde vom Gericht per Videoschaltung nach Hongkong befragt.

22. Juli 2004 - 12.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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