Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Mannesmann-Prozess: Anklage erwartet Freispruch

AFP VOM 3.4.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 2611 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mannesmann

- Staatsanwälte planen angeblich Revision beim Bundesgerichtshof

Die Staatsanwaltschaft geht im Mannesmann-Prozess offenbar von einem Freispruch für die sechs Angeklagten aus. "Wir rechnen mit einem raschen Freispruch und bereiten uns auf die Fahrt nach Karlsruhe vor", zitierte die "Welt am Sonntag" nicht näher bezeichnete Kreise der Anklagebehörde, die demnach im Falle einer Niederlage eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anstrebt.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte am Mittwoch nach gut zweimonatiger Hauptverhandlung erklärt, es sehe bisher keine Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung der Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser.

Laut "WamS" bereitet Esser im Falle eines Freispruchs keine Schadenersatzklage wegen Rufschädigung gegen die Staatsanwälte vor. "Ich habe mich damals völlig korrekt verhalten", sagte Esser. "Es ist und bleibt deshalb mein Ziel, dass dieser Prozess zu dieser Klärung und zur völligen Rehabilitierung führt."

Im Prozess geht es um die Rechtmäßigkeit von Zahlungen in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro, die laut Anklage bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone vor gut vier Jahren zu Unrecht als Anerkennungsprämien und Pensionsabfindungen an amtierende und frühere Vorstandsmitglieder geflossen sein sollen. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte die Zahlungen in einer Zwischenbilanz der Strafkammer am Mittwoch zwar als aktienrechtlich unzulässig eingestuft. Eine strafbare Handlung im Sinne des Untreuevorwurfs der Staatsanwaltschaft sei den Angeklagten aber nicht nachzuweisen.

3. April 2004 - 14.05 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Daniel Heitfeld
Brühl
Kündigungsschutzrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozialplan, Betriebsverfassungsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?