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Mann-zu-Frau-Transsexuelle bleibt für Krankenversicherung ein Mann

AFP VOM 27.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1301 Aufrufe
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Geschlechtsumwandlung, Krankenkasse

BGH: Kundin muss nicht in ungünstigeren Frauen-Tarif wechseln

Ein Mann, der sich zu einer Frau umoperieren lässt, kann auch nach der Geschlechtsumwandlung noch männliche Vorteile genießen. Die private Krankenversicherung darf die Mann-zu-Frau-Transsexuelle nämlich nicht in den ungünstigeren Frauentarif einstufen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: IV ZR 1/11)

Die transsexuelle Klägerin wurde biologisch männlich geboren, fühlt sich aber als Frau. 2005 nahm sie daher einen weiblichen Vornamen an und ließ mit einer Operation ihr Äußeres dem weiblichen Erscheinungsbild angleichen.

Die private Krankenversicherung HUK-Coburg bezahlte die Operation und stufte die Kundin danach bei der Kranken- wie auch der Pflegeversicherung in den - wegen der höheren Lebenserwartung - ungünstigeren Tarif für Frauen ein.

Doch das war unzulässig, urteilte der BGH. Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen liege bei der privaten Krankenversicherung das Risiko einer "Gefahrerhöhung" nach Abschluss des Vertrags allein beim Versicherer. Zudem sei auch das "Risiko" der Transsexualität in der Krankenversicherung von vornherein mitversichert.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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