Mann sperrte Tochter 24 Jahre ein und missbrauchte sie Seite 1 - AFP vom 29.04.2008
Josef F. (AFP/Polizei)
Mann sperrte Tochter 24 Jahre ein und missbrauchte sie
Die Inzest-Vorwürfe gegen einen 73-jährigen Familienvater in Österreich haben sich als traurige Wahrheit erwiesen: Der Fall sei "im Großen und Ganzen" geklärt, sagte Franz Prucher von der niederösterreichischen Polizei in Amstetten. Josef F. habe gestanden, seine heute 42 Jahre alte Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in ein Kellerverlies eingesperrt, sie geschlagen und sieben Kinder mit ihr gezeugt zu haben. Der Mann habe ebenfalls zugegeben, den Leichnam eines kurz nach der Geburt verstorbenen Kindes verbrannt zu haben.
Josef F. führte den Ermittlern zufolge ein perfektes Doppelleben. "Er hat alle getäuscht", sagte der Leiter des Landeskriminalamtes Niederösterreich, Franz Polzer. Josef F. und seine Ehefrau hatten drei Kinder aufgenommen; sie führten nach Angaben der Nachbarn ein normales Leben. Elisabeth und die drei weiteren Kinder darbten währenddessen in einem 60 Quadratmeter großen und nur 1,70 Meter hohen Verlies. Ihr einziger Kontakt zur Außenwelt waren Radio und Fernseher.
Der 73-Jährige ging den Ermittlern zufolge immer nach dem gleichen Muster vor, um sein schreckliches Geheimnis zu vertuschen: Er habe Elisabeth als Rabenmutter dargestellt, die von zu Hause ausgerissen sei und ihm drei Kinder auf die Türschwelle gelegt habe. Zu diesem Zweck habe er die Tochter gezwungen, Briefe zu schreiben, in denen sie darum bat, sich um die Babys zu kümmern.
Das Schicksal von Elisabth F. kam schließlich ans Tageslicht, als sie ihren Vater Mitte April überreden konnte, die schwerkranke 19-jährige Tochter Kerstin aus dem Kerker in ein Krankenhaus einzuliefern. Am Samstagabend wurde Josef F. festgenommen.
F. wurde mittlerweile in die Justizvollzugsanstalt St. Pölten verlegt. Binnen 48 Stunden werde er nun dem Haftrichter vorgeführt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Der Richter werde den 73-jährigen aller Vorraussicht nach in Untersuchungshaft einweisen. Nach zwei Wochen werde dann über eine Verlängerung der U-Haft bis zum Abschluss der Ermittlungen entschieden.
Österreich stand angesichts der furchtbaren Vorgänge unter Schock. In der Presse wurden Vorwürfe wegen der Nachlässigkeit der Behörden laut. Schon im Fall der jahrelang gefangengehaltenen Natascha Kampusch waren erhebliche Schlampereien der Behörden ans Tageslicht getreten.
Regine Filler, Göttingen beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und hat Interessensschwerpunkte: Patentrecht, Internetrecht.