Mangelquote und Kindesunterhalt

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kleineLP
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelquote und Kindesunterhalt

Frohes neues Jahr erstmal an alle!
Und nun zu der Sachlage
Im Dezember 2005 bei der offentlichen Sitzung des Amtsgerichts wurde zwischen mir und meinen Exmann folgendes Vergleich abgeschlossen :
Ihm würde 1.050,00 Euro fiktives Einkommen zugrunde gelegt , da er zu der zeit arbeitslos war und daraus hat sich eine Mangelquote von 50 % ergeben und somit soll er für den Sohn ( damals 7 Jahre alt )121Euro zahlen und für die Tochter
(damals 5 ) 96Euro .
Kindesunterhalt hab ich bis jetzt von JA bezogen und diese Leistung läuft in Juni 2009 ab .Nun sind sind es 3 Jahren vergangen und der Kindesvater hat schon seit etwa einen Jahr eine geregelte Arbeit , allerdings was er da verdient hab ich nie nachgefragt das ich immer noch UV bekomme und der Kontakt zwischen uns bisschen erschwert ist.
Und nun meine Frage :
1)Kann ich der Unterhalt für die Tocher anpassen lassen da die jetzt in einer anderen Altersklasse ist und somit meinermeinung nach soll auch 121euro
bekommen da die 8 jahre alt ist
2)Kann ich überhaupt den Unterhalt für dich beide neu berechnen lassen ,
da der Exmann auch wieder Arbeit hat. Soll ich dafür zum Anwalt gehen?
Werden von Ihn seine Verdienstbescheide angefordert??
3) Inwieweit wirkt es auf den Kindesunterhalt das er jetzt wieder verh ist und seine neue Frau 2 eigene Kinder hat , einer unter 3 jahren.Zusammen haben die keine Kinder

Vielen dank im Vorraus


-- Editiert von kleineLP am 01.01.2009 14:40

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kleineLP
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

gar keine Ideen??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Du kannst entweder vom JA oder von einem Anwalt alle 2 Jahre, einen Einkommensnachweis vom Vater fordern. Wenn er schon seit einem Jahr Arbeit hat und du davon weißt, warum hast du das nicht längst gemacht. Auch wenn du UHV bekommst ist doch der Mindestunterhalt höher.

Steht in dem Vergleich denn auch nichts zwecks Altersanpassung oder Anpassung an die gesetzlichen Grundlagen?

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#3
 Von 
kleineLP
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Senior
Der Beitrag was ich momentan als KUV bekomme ist in etwa 100 Euro höher als der Vater laut Gerichtsurteil zahlen sollte.. für mich schon ein großer Unterschied. Ich wusste auch nicht ob ich der Kindesunterhalt auch vor Ablauf der UV Leistung anpassen lassen kann und überhaupt ob das was miteinander zu tun hat
Ansonsten in dem Vergleich steht absolut nichts mehr ..keine Anpassung garnicht ..
kleine

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/print.php?sid=742

Demnach ist der Zahlbetrag mindestens 240€, wenn der Vater jetzt wieder arbeitet und nicht gerade Geringverdiener ist. UHV (Unterhaltsvorschuss) ist ab diesen Jahr nur noch 117€ (0-5) bzw. 158€ (6-11)

Aber wieso läuft dies jetzt eigentlich ab? Wird doch 6 Jahre lang gezahlt.

Was meinst du mit KUV?

Lieben Gruß
Angel

>Senior klingt gut, aber Angel klingt besser

-- Editiert von Angel83 am 01.01.2009 19:17

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#5
 Von 
kleineLP
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Angel
Mit KUV meinte ich Kindesunterhaltvorschuss ..sorry ..hab mich vertippselt:-)
UHV bekomme ich seit August 2003 und und somit wird in Juni 2009 letztes mal bezahlt
LG Kleine

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok. Aber gerade wenn du wusstest, das der UHV dann bald ausläuft, hätte man versuchen sollen lieber Unterhalt vom Vater zu bekommen. Aber wie auch immer, versuch halt so schnell wie möglich dein Auskunftsrecht beim Vater geltend zu machen. Das kannst du entweder selbst oder über das Jugendamt bzw. einen Anwalt tun.

Und wie bereits erwähnt es gibt beim Jugendamt auch Unterhaltstitel wo ein Pozentsatz des Regelbedarfs festgelegt wird. Mit so einem hast du sowohl die Altersanpassung sowie auch die Anpassungen an die Düsseldorfer Tabelle automatisch. Dann brauchst du nicht immer eine Änderung zu erklagen.

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