Mangelhafte Dressurleistungen Grund zur Rückgabe eines Pferdes?

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Mangelhafte Dressurleistungen berechtigen zur Rückgabe des gekauften Pferdes 

Das Landgericht Münster hat entschieden, dass der Käufer das Pferd zurückgeben kann, wenn die Parteien einen bestimmten Ausbildungsstand vereinbart haben und dieser nachweislich nicht vorliegt, (Landgericht Münster, AZ 2 O 11/07).

Die Parteien hatten schriftlich den Ausbildungsstand des Pferdes mit "Dressur Kl.A" im Kaufvertrag festgehalten. Die Klägerin hat bewiesen, dass das Pferd im Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich jedoch nicht das Ausbildungsniveau der Kl. A hatte und somit fehlerhaft gem. §434 BGB war. Der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige stellte anhand von Zeugenaussagen und unter Zugrundelegung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) sowie der Ausbildungsprüfungsordnung (APO) fest, dass das Pferd nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprach.

Die Tatsache, dass das Pferd nicht in der Lage war, auf Dauer auf dem vereinbarten Niveau reproduzierbare Leistungen unter verschiedenen Reitern zu erbringen, stellt einen Sachmangel dar, der zur Rückgabe des Pferdes berechtigt. Die Klägerin konnte von dem Kaufvertrag zurücktreten und sämtliche Aufwendungen, wie Stall- und Futterkosten ersetzt verlangen.