Hallo zusammen,
mein Balkon ist überdacht und wurde im Sommer "saniert". Leider gibt es nur eine Art Notüberlauf, der noch dazu so hoch eingebaut wurde, dass bei Regen oft 80% der Balkonfläche unter Wasser steht. Das Aufputzen ergab eine Menge >15 Liter und ist sehr mühselig. Ich habe den Vermieter auf den Mangel hingewiesen und ihm eine Frist für die Abhilfe gesetzt. Der Vermieter sieht allerdings in diesem Zustand keinen Mangel. Kennt jemand die Rechtslage? Kann ich eine Mietminderung machen und wenn ja, wie hoch? Bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich schon mal für Eure Mithilfe bei meinem Problem.
Bidule
Mangelhafte Balonentwässerung
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 13:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangelhafte Balonentwässerung
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#1
Antwort vom 27. September 2017 | 13:31
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatKann ich eine Mietminderung machen und wenn ja, wie hoch? :
Immer wieder lustig zu lesen, für welche Dinge eine Mietminderung herhalten soll. Dadurch ist aber das Problem mit dem Wasser auf dem Balkon nicht gelöst und für ein paar Euro Mietminderung wird der Vermieter auch nicht in die Hufe kommen. Du solltest mit allen dir zur Verfügung stehenden Worten schriftlich auf diesen Mangel hinweisen. Räume ihm eine Frist von 14 Tagen (nach Kalender) ein, damit er die Sache in Ordnung bringen kann. Weigert er sich nach wie vor, dann solltest du die Beseitigung des Mangels selbst vornehmen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Das teilst du ihm in deinem Schreiben auch mit.
Wichtig dabei ist, dass du den Vermieter unter Verzug setzt. Dieses Schreiben solltest du entweder per Einwurfeinschreiben auf den Weg schicken, oder bei persönlicher Übergabe den Empfang quittieren lassen.
Mehr dazu hier: https://www.mieterschutzbund-berlin.de/mietmaengel.html
#2
Antwort vom 27. September 2017 | 13:34
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatDer Vermieter sieht allerdings in diesem Zustand keinen Mangel :
Einen Mangel würde ich schon sehen, wenn nach Regen der Balkon nicht genutzt werden kann, weil das Wasser nicht abfliesst.
Ob der Abfluss nachträglich weiter nach unten versetzt werden kann ist die Frage, wenn der Mangel aber nicht behoben werden kann führt dies zu einer Mietminderung. Ich denke von geringem Betrag. War Dir der Zustand bei Einzug bekannt?
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