Mangel bei Neuwagen

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)
Mangel bei Neuwagen

Person P kauft bei dem Vertragshändler H einen Neuwagen. Aufgrund der Wetterlage sowie der geringen Nutzung fällt P erst 2,5 Monate nach Kauf auf, dass das Tachoglas verschmiert ist.

P stellt den Wagen mit diesem Mangel bei H vor. Ein von H beauftragter Aufbereiter stellt fest, dass es sich um Klebstoffrückstände auf dem Tachoglas handelt, welche durch die werkseitige Schutzfolie kommen. Er entfernt diese Rückstände, beschädigt dabei jedoch das Glas. P weißt den Händler danach bei Abholung auf den Schaden hin, woraufhin H mit einem trockenen Tuch über das Tachoglas wischt und deutlich schlimmere Kratzer verursacht. Diese sind nun immer bei Sonne zu sehen.

P erhält von H ein Schreiben auf dem Vermerkt ist, dass durch die Reinigung der Schaden entstand. P möchte die Behebung dieses Mangel. Dies ist jedoch nur durch Austausch der kompletten Kombiinstrument-Einheit möglich, da das Glas nicht einzeln erwerbbar ist.

H will den Mangel nicht beheben, da der ursprüngliche Grund der Beanstandung die Rückstände auf dem Tachoglas waren. Diese wurden laut Meinung von H zu spät angezeigt. Das der eigentliche Schaden erst bei der Beseitigung entstand und gleich angezeigt wurde interessiert H nicht.

Hat P ein Recht auf kostenfreie Behebung des Mangel (Kratzer auf Tachoglas) ?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat:
Diese wurden laut Meinung von H zu spät angezeigt.

Es gibt im deutschen Recht keine Ausschlussfrist für die Anzeige von Sachmängeln. Zudem sind wir hier schon außerhalb der Sachmangelhaftung, da das Glas vom Händler fahrlässig beschädigt wurde, das ist dann ganz normales Schadenersatzrecht. Eigentlich müsste man hier dem Händler nicht mal mehr die Chance zur Nacherfüllung geben, das ist nur bei Sachmängeln der Fall.

Ich würde dem Händler per Einwurfeinschreiben eine 14tägige Frist (nach Datum!) für die Beseitigung des Mangels setzen und für den fruchtlosen Fristablauf ankündigen, dass ich den Schaden bei einem anderen Autohaus beheben und ihm in Rechnung stellen werde - und das notfalls auf gerichtlichem Wege.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

H behauptet jedoch, dass die Entstehung von Kratzern bei der Reinigung normal sind und eh nicht ausbleiben.

In dem von mir geschilderten Fall besitzt der über 35000Euro teuere Neuwagen zahlreiche weitere optische Mängel. Neben Kratzern auf der Mitteldekorleiste (welche mit Beschädigung ausgetauscht wurden) ist der schlimmste ein verkratztes Armaturenbrett.

Dieser Mängel wurden im Kaufvertrag vermerkt, damit H nicht behauptet, dass P es war.

Diese werden voraussichtlich nur durch einen Austausch des kompletten Armaturenbretts verschwinden - eine erste Aufbereitung schlug fehl.

Welche Möglichkeiten hat P? Ist aufgrund eines so komplizierten Eingriffs eine Wandlung möglich?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Spintus):
Ist aufgrund eines so komplizierten Eingriffs eine Wandlung möglich?

Nein.

Zitat (von Spintus):
Welche Möglichkeiten hat P?

Habe ich doch oben schon geschrieben.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Spintus):
Hat P ein Recht auf kostenfreie Behebung des Mangel (Kratzer auf Tachoglas) ?


Ja, siehe § 823 Abs. 1 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

H hat den Schaden noch nicht ersetzt und hat einen Garantieantrag an den Hersteller gestellt. H vertritt nun die Meinung, dass ein Materialfehler vorliegt, da der Kleber auf dem Tachoglas bei Auslieferung haftete.

P soll deshalb zunächst einmal bei H vorstellig werden um den Schaden einen Außendienstmitarbeiter des Herstellers zu zeigen. Hierfür muss er Urlaub nehmen und insgesamt 1h Fahrt (einfache Strecke) zurücklegen. Nach der Prüfung des Herstellers kommt evtl ein Tausch in Frage. Dann muss dieser Weg inkl. Urlaub wieder in Angriff genommen werden. Unklar ist, was im Falle einer Ablehnung passiert.

Muss P diesen Umstand akzeptieren oder kann er eine sofortige Behebung fordern? Welches Recht greift hier?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Spintus):
H hat den Schaden noch nicht ersetzt und hat einen Garantieantrag an den Hersteller gestellt.

Das braucht Dich nicht zu interessieren, der Händler ist Dein Ansprechpartner und Du musst nicht darauf warten, was nun der Hersteller sagt.

Zitat (von Spintus):
H vertritt nun die Meinung, dass ein Materialfehler vorliegt, da der Kleber auf dem Tachoglas bei Auslieferung haftete.

Mag ja sein, nur haftet der Händler für verschuldensunabhängig für alle bei Gefahrenübergang vorhandenen Mängel.

Mache gegenüber H deutlich, dass Du auf die gesetzliche Gewährleistung bzw. auf Schadenersatz gemäß §823 BGB bestehst und kein Interesse hast, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Die oben angemerkte Fristsetzung nicht vergessen.

Zitat (von Spintus):
Hierfür muss er Urlaub nehmen und insgesamt 1h Fahrt (einfache Strecke) zurücklegen.

Ich würde dem Händler mit Verweis auf §439 Abs. 2 BGB (Argumentation Sachmangel) bzw. §823 Abs. 1 (Argumentation Schadenersatz) mitteilen, dass er alle diesbezüglichen Kosten zu erstatten hat.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Dieser Mängel wurden im Kaufvertrag vermerkt, damit H nicht behauptet, dass P es war.


Wurde im Kaufvertrag auch vermerkt, daß H sie beheben wird? Ansonsten gelten die nämlich als vereinbarte Eigenschaften der Sache und sind gerade *keine* Mängel i.S.d. BGB mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Bitte definiere den Befriff "Kratzer". Mit Kunststoffpolitur lassen sich nämlich kleinere Kratzer problemlos wegpolieren.
Ich kann mir nur sehr schlecht vorstellen, dass die zugefügten "Kratzer" mehr als nur minimalst sichtbare Spuren sein sollen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo :)
vielen Dank für eure bisherigen Antworten.

Bei den Kratzern handelt es sich um teils kleinere Kratzer, aber auch um tiefere Kratzer aufgrund des Taschentuchs.

Am Freitag fand ein Gespräch mit dem Geschäftsführer statt. Er schlug ein neues Fahrzeug vor, da er starke Bedenken hat, dass das Fahrzeug nach dem Austausch des Armaturenbretts keine neuen Kratzer hat.

Das Fahrzeug ist nun 4Monate alt und hat 2000km auf der Uhr. Er möchte 3500Euro für ein neues Fahrzeug haben. Der Schaden am aktuellen beträgt knapp 1800Euro (Armaturenbrett + Tacho) - nur Material. Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet, was rund 2500Euro inkl Arbeitslohn beträgt.

Durch meine Entscheidung zum Neuwagen erhofft er sich dieser Nachbesserung zu sparen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet, was rund 2500Euro inkl Arbeitslohn beträgt.


Welches Kombiinstrument kostet 2500 EUR inkl. Arbeitslohn? Ist das ein Audi A8 mit komplett digitalem Display?

Zitat:
da er starke Bedenken hat, dass das Fahrzeug nach dem Austausch des Armaturenbretts keine neuen Kratzer hat


Die Logik verstehe ich auch nicht. Meint er, daß beim Austausch weitere Kratzer entstehen könnten? Wo sollen die denn so sichtbar sein, daß das ein relevanter Mangel ist?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Kombiinstrument + Armaturenbrett

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Wieso muß das Armaturenbrett ausgetauscht werden, wenn das Kombiinstrument ausgetauscht wird?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spintus
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Das sind zwei unterschiedliche Mängel :)

Zitat (von Spintus):
Neben Kratzern auf der Mitteldekorleiste (welche mit Beschädigung ausgetauscht wurden) ist der schlimmste ein verkratztes Armaturenbrett. Dieser Mängel wurden im Kaufvertrag vermerkt, damit H nicht behauptet, dass P es war.
Diese werden voraussichtlich nur durch einen Austausch des kompletten Armaturenbretts verschwinden - eine erste Aufbereitung schlug fehl.


Zitat (von TheSilence):
Wieso muß das Armaturenbrett ausgetauscht werden, wenn das Kombiinstrument ausgetauscht wird?


-- Editiert von Spintus am 20.01.2016 19:33

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Ach so, sorry. ;)

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