Hallo Leute, habe da mal ne Frage, ein Anwalt übernimmt ein Mandat, wenn die Gegenseite diese Beauftragung einsehen möchte, reicht es dann aus, das der Anwalt schriftlich versichert die Übertragung zu haben oder ist der Anwalt auch verpflichtet wenn die Gegenpartei das verlangt das Orginal der Übertragung als Kopie zu übermitteln
Mandatsübertragung Informationspflicht des Anwaltes
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zunächst hat der Mandant den Anwalt bevollmächtigt. Die Vollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Dann kann der Anwalt tätig werden. Es steht der Gegenseite frei, trotz der Mandatierung direkt mit dem Mandanten zu kommunizieren. Ob der das dann an seinen Anwalt weiter gibt, das ist dessen Angelegenheit. Fremde Vertragsverhältnisse zu überprüfen, sorry, das ist nicht vorgesehen. Und das ist auch gut so.
wirdwerden
Wenn von der Gegenpartei die Bevollmächtigung angzweifelt wird, hat der Anwalt auf entsprechende Verlangen das Original der Bevollmächtigung zu übersenden.
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Oder man schreibt weiter direkt an die Gegenseite. Wo ist das Problem?
wirdwerden
Es geht darum, der Gegneranwalt versichert zwar die Bevollmächtigung weigert sich aber die Bevollmächtigung in Copie mir zukommen lassen, ist er verpflichtet und wenn ja nach welcher Regel, Gesetz ?
wenn der Anwalt irgendwelche Ansprüche erhebt, kann man diese gem. § 174 BGB
unverzüglich zurück weist, es sei denn die Bevollmächtigung war schon bekannt.
Zitat:Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
-- Editiert von Spezi-2 am 18.02.2017 11:17
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