Mandatsniederlegung durch den Anwalt

24. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)
Mandatsniederlegung durch den Anwalt

Hallo,

ich wurde durch einen Kläger 2013 vor Gericht gezogen. Dieser hat schon eine lausige Klageschrift vorgelegt und bringt zu jeder Verhandlung irgenwelche Neuigkeiten mit, die dann unter hohem Zeitaufwand in die Verhandlungen integriert werden.

Zuletzt platzte meinem Anwalt in der mittlerweile 4. Verhandlung beinahe der Kragen. Er wirft mir vor, dass ich diese Dinge hätte einbringen können. Meine Aufgabe ist es aber doch nicht, die Klageunterlegung zu dokumentieren, oder? Ich bekomme bei allen Unterlagen auch immer den Hinweis des Anwalts, dass ich mich auf die Klageschrift beziehen sollte und nicht andere Dinge einbringen sollte, die auch der Kläger weglässt.

Zudem meint der Anwalt, er verdiene wegen der Länge und des damit verbundenen Aufwands schon lange ken Geld mehr mit meinem Mandat und droht mit der Niederlegung.

Was kann ich denn da tun?

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zudem meint der Anwalt, er verdiene wegen der Länge und des damit verbundenen Aufwands schon lange ken Geld mehr
Zumindest darf er nur 1x die Terminsgebühr in Rechung stellen, auch wenn es mehrere Verhandlungstermine sind.
Ab dem zweiten Verhandlungstermin arbeitet er also quasi umsonst.

Es ist nicht wirklich sinnvoll, mit einem Anwalt in eien Verhandlung zu gehen, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Dann kann man es nämlich auch gleich bleiben lassen.

Also: Entweder Vertrauensverhältnis wieder herstellen (was wohl bedeutet, die Ratschläge des Anwalts zu beherzigen) oder die Mandatsniederlegung akzeptieren und einen anderen Anwalt suchen.

(Man kann jetzt natürlich darüber diskutieren, ob der Anwalt das Mandat überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt - laufendes Verfahren - niederlegen darf, oder ob es eine zuzulässige Kündigung zur Unzeit wäre. Aber das bringt dem Mandanten nichts. Soll der etwa mit ein widerwilligen, unmotivierten Anwalt in die Verhandlung gehen? Da hat der Gegner doch leichtes Spiel.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von peterpan34):
Er wirft mir vor, dass ich diese Dinge hätte einbringen können. Meine Aufgabe ist es aber doch nicht, die Klageunterlegung zu dokumentieren, oder? Ich bekomme bei allen Unterlagen auch immer den Hinweis des Anwalts, dass ich mich auf die Klageschrift beziehen sollte und nicht andere Dinge einbringen sollte, die auch der Kläger weglässt.


Da hier keiner genauere Kenntnisse davon hat, worum es genau geht, kann man Ihnen darauf eigentlich gar keine Antwort geben. Wenn es mit dem Fall zusammen hängt, z.B. ein völlig anderer Ablauf als vom Kläger geschildert oder irgendwas, was Sie mit dem Kläger zusätzlich vereinbart haben, was der Kläger aber weg lässt, gehört es schon zu den Informationen, die der RA benötigt. Nicht von Interesse wären Vorkommnisse, die rein gar nichts mit dem Fall zu tun haben. z.B. der Kläger macht Kaufpreis für Gegenstand X geltend, dann wäre völlig ohne Belang, ob der Kläger ihnen mal irgenwann Gegenstand Y geliehen hat.

Da hier keine weiteren Infos vorliegen, kann man gar nicht bewerten, ob Sie evtl. durch Ihr Verhalten zu einer Störung des Vertrauensverhältnisses beigetragen haben und demgemäß eine Kündigung des Mandats auch evtl. zu Recht erfolgen würde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Man kann jetzt natürlich darüber diskutieren, ob der Anwalt das Mandat überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt - laufendes Verfahren - niederlegen darf, oder ob es eine zuzulässige Kündigung zur Unzeit wäre.


AFAIK gilt als "zur Unzeit" nur als einschlägig, wenn der Mandant nicht rechtzeitig einen neuen Anwalt finden kann, also etwa "1 Tag vor Verhandlungstermin". Im laufenden Verfahren darf ein Anwalt durchaus grundsätzlich das Mandat niederlegen.

Die Frage ist, was für ein Fall ist das überhaupt, daß da so viele Verhandlungstermine nötig werden und wieso spielt das Gericht das "in jeder Verhandlung was Neues bringen" mit? Das mag doch auch nicht x-mal dasselbe verhandeln. Auch beim nicht anwaltlich vertretenen Kläger ist irgendwann die Toleranz für Laientheater zuende.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von peterpan34): Er wirft mir vor, dass ich diese Dinge hätte einbringen können. Meine Aufgabe ist es aber doch nicht, die Klageunterlegung zu dokumentieren, oder? Ich bekomme bei allen Unterlagen auch immer den Hinweis des Anwalts, dass ich mich auf die Klageschrift beziehen sollte und nicht andere Dinge einbringen sollte, die auch der Kläger weglässt.

Da hier keiner genauere Kenntnisse davon hat, worum es genau geht, kann man Ihnen darauf eigentlich gar keine Antwort geben. Wenn es mit dem Fall zusammen hängt, z.B. ein völlig anderer Ablauf als vom Kläger geschildert oder irgendwas, was Sie mit dem Kläger zusätzlich vereinbart haben, was der Kläger aber weg lässt, gehört es schon zu den Informationen, die der RA benötigt. Nicht von Interesse wären Vorkommnisse, die rein gar nichts mit dem Fall zu tun haben. z.B. der Kläger macht Kaufpreis für Gegenstand X geltend, dann wäre völlig ohne Belang, ob der Kläger ihnen mal irgenwann Gegenstand Y geliehen hat.
Da hier keine weiteren Infos vorliegen, kann man gar nicht bewerten, ob Sie evtl. durch Ihr Verhalten zu einer Störung des Vertrauensverhältnisses beigetragen haben und demgemäß eine Kündigung des Mandats auch evtl. zu Recht erfolgen würde.


Nun. Du hast hier sicher einen Nerv getroffen, der schwierig ist zu fassen.

Zum einen ist der Klagende ein direkter Vertragspartner von mir, andererseits ist das Vertragsverhältnis dadurch zustande gekommen, dass zuvor Dienstleistungen zur Erbringung von Planungsleistung für einen Hausbau durch einen GU an den Planer herangetragen wurden. Der GU ging pleite und der Planer hat die Dienstleistungen durch ein direktes Vertragsverhältnis übernommen.

Der Planer erstellte Planungen, die ich nicht akzeptierte und beruft sich nunmehr in der dritten Verhandlung auf Dokumente des GUs, die er weder in der Klageschrift noch später in die Klage einbrachte. Eben erst jetzt, in der 4. Verhandlung.

Es ist wirklich ein hickhack. Und die 5. Verhandlung steht an.

Mein Anwalt wußte grundsätzlich von dem Vertrag mit dem GU, konzentrierte sich aber immer auf die Klageschrift und wies auch mich an, dass ich mich beim Gesagten in den Verhandlungen immer auf die Klageschrift und Erwiederung beziehen soll.

Nach erneut enuen Dokumenten aus dem Vertragsverhältnid mit dem GU durch die Klageseite platzt wegen des Aufwands meinem Anwalt der Kragen. Mir droht er mit Mandatsniederlegung, dem Gegenanwalt mit Beschwerde wegen unsittlichen Verhaltens.

Ich kann beides nur schwer rechtlich einordnen oder die Konsequenzen erahnen. Daher frage ich hier mal nach, ob es einen Tip gibt, was ich denn für ein besseres Verhältnis mit meinem Anwalt tun könnte?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das Problem ist doch ein ganz anderes. Du musst Deinem Anwalt alles vortragen. Ob er das dann in seine Schriftsätze einarbeitet, das ist doch eine ganz andere Frage. Nur, dass man seinen eigenen Anwalt wie doof vor Gericht auflaufen lässt, das geht doch gar nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ich sehe es genauso wie wirdwerden. Der RA muss umfassend informiert werden.

Und dass sich der RA auf die Klage und sonstigen Schriftsätze konzentriert, die der Kläger einreicht, ist auch klar. Im Rahmen des Verfahrens ist es nämlich genau das worum es geht. Das Problem ist aber, dass zu einer ordnungsgemäßen Vertretung auch Kenntnisse drumherum notwendig sine, weil man nur so Risiken richtig einschätzen kann.

Und wenn gerade in derartigen Situationen, wo sozusagen der Subunternehmer bzgl. seines Teilgewerks im Nachgang einer Insolvenz des GU einen direkten Vertrag mit dem Auftraggeber schließt, es z.B. im Rahmen des Verhältnisses GU und Auftraggeber evtl. bereits akzeptierte Planungen gab, die denen entsprechen, die der Sub jetzt vorlegt, dann ist das wichtig. Ähnliches kann gelten für vertragliche Regelungen zu den Vorgaben die bestanden. Wenn im GU Vertrag stand, man möchte ein 2 stöckiges Haus gebaut haben, dann kann man dem Sub nicht vorwerfen, das wären nicht die Vorgaben, wenn man einfach nur einig war, dass der Vertrag jetzt direkt geführt werden soll.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Setzen Sie sich mit dem Kollegen zusammen und besprechen Sie Die Kostensituation.

Möglich ist ggfs. eine Vergütungsvereinbarung, mit der beide Seiten leben können (wenn der Kollege das überhaupt noch mitmacht). Denn wenn tatsächlich Wesentliches absichtlich dem Kollegen verschwiegen sein sollte, wundert es mich, dass er Sie überhaupt noch weiter vertritt. Wir hätten die fristlose Kündigung in so einem Fall bestimmt ausgesprochen.

Wenn man aber ggfs. weiter vor Gericht gemeinsam streiten will, sollte die Kostenfrage in Rahmen einer Vergütungsvereinbarung geklärt werden. Das geht nur über ein Gespräch.


Was zur Kündigung hier so ausgeführt worden ist, ist nicht so ganz richtig:

Beide Seiten haben das Recht, jederzeit zu kündigen. Die häufig genannte "Kündigung zur Unzeit" verhindert das nicht; man kann sogar in der mündlichen Verhandlung das Mandat niederlegen, aufstehen und weggehen. Es kommt allein darauf an, ob ein wichtiger Grund vorliegt - die (Un)Zeit ist dabei zweitrangig. Denn warum (und wie?) sollte ich einen Mandanten weiter vertreten können, der mich dreist angelogen hat?

Also: Sprechen Sie mit dem Kollegen oder suchen Sie sich einen neuen Rechtsanwalt (mit entsprechend neue Gebühren!).

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Aus meiner Sicht gehört zur Informationsweitergabe auch das offene Ohr, diese Informationen aufzunehmen.

Ich habe das Gefühl, dass mir vorgeworfen wird, ich hätte bestimmte Infos vorenthalten. Das ist aber nicht so.

Tatsächlich liegt dem neuen Planer ein Plan vor aus Oktober 2011, der von mir zunächst unterschrieben wurde. Wegen Mängel, habe ich diesen Plan unterschrieben zurückgeschickt. Die Mängel wurden jedoch nur telefonisch besprochen.

Danach kamm es zur Insolvenz und zur direkten Beauftragung des Planers. Dieser hat ohne mich zu informieren die Baueingabe bewerkstelligt. In der Vollmacht steht jedoch, dass er nur mit mir in Rücksprache Pläne einreichen darf. Ich wußte von den Aktionen des Planers nichts. Er stellte ohne mein Wissen einen Bauantrag im Januar 2012 und beruft sich auf die unterschriebenen Pläne im Oktober, als ich keinen Vertrag mit ihm hatte. Diese legt er in der 4. Verhandlung vor, weil dem Richter bislang nicht erklärt werden konnte, worauf sich meine Wünsche äußerten.

Mein Anwalt wußte, dass ein Bauantrag 2012 wegen Mängeln in den Plänen zurückgewiesen wurde. Ich verstehe auch, dass ein Anwalt nicht zu jeder Zeit jedes Detail eines Prozesses, der immer dicker wird in Erinnerung hat. Aber ich habe das Gefühl, dass wenn eine Information, die zu einem Zeitpunkt weniger wichtig war, später nach oben kommt, erstmal mich belastend kommuniziert wird. Es wird gar nicht geprüft, ob diese Information ggf. vorlag, es wird mir gedroht, das Mandat niederzulegen.

Es kommt mir vor, als würde eine Begründung gesucht, den Mandant - mich - loszuwerden, weil der Prozess lange dauert und der erhoffte Stundensatz nicht mehr erzielt werden kann. Zum einen verletzt es mich, zum anderen fühle ich mich ungerecht behandelt und beschuldigt.

Die Gesetzgebung sieht an dieser Stelle ja vor, dass der Anwalt einfach kündigen kann. Wenn diese Kündigung käme, dann wegen wirtschaftlicher Gründe, nicht weil ich Informationen vorenthalten habe.

Mein Anwalt ist ein guter Anwalt! Seine Kommunikationsfähigkeit mit der Mandantschaft sind jedoch erbärmlich.

Ich gehöre nicht zu dem Fall, der seinen Anwalt ständig kontaktiert, verbessert oder widersprüchliche Tatbestände darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

@TE:

Die – wirklichen oder nur so empfundenen – Mängel in der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant sind immer das eine. Das andere ist eben der Aufwand für den Rechtsanwalt. Und der ist hier wohl regelrecht explodiert. Wenn die Sache ursprünglich für gesetzliche Gebühren übernommen wurde dann kann es gut sein dass der Anwalt mittlerweile drauflegt. Wenn Sie also vermeiden wollen dass Ihr Rechtsanwalt, der ihnen ja weiterhin im Prozess zum Erfolg verhelfen soll, jedes Mal beim Blick auf diese Akte Blutdruckspitzen bekommt, dann sollten Sie sich wirklich mit ihm zusammensetzen und die Probleme erörtern. Dazu gehört dann ganz wesentlich auch, die Honorarfrage zu klären und gegebenenfalls eine für beide Seiten tragbare Honorarvereinbarung zu schließen. Kollege Bohle hat das oben gut dargestellt.

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Doppelpost beseitigt

-- Editiert am 26.03.2015 11:22

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
peterpan34
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich finde die Darstellung, wie ich verantwortlich für die Situation bin, einseitig betrachtet. Habe gerade meine Ko2mmunikation betrachtet und festgestellt, dass vom Kläger vorgetragene Inhalte in der letzten Verhandlung in meiner allerersten Kommunikation dem Anwalt mitgeteilt wurden. Ich will nicht darauf herumreiten.

Warum sagt der Anwalt nicht: "Lieber Mandant, der Fall ist umfangreicher als vermutet. Wir müssen die Sache nochmal gemeinsam besprechen. Allerdings ist die Mandatsübernahme mit der Gebührenverordnung nicht zu vereinbaren"

Warum passiert so etwas nicht? Warum droht der Anwalt statt dessen mit Niederlegung und ist - eigentlich auf Grund der Informationsflut überfordert (Achtung: Habe Verständnis dafür!!!) - bockig und zickig.

Naja. Mein Interesse ist es den Prozess zu gewinnen. Er will einen Vergleich (Gebühr). Der Richter ist der einzige, der durchblickt neben mir. Wie oben geschildert ist Verwirrung stiften offensichtlich die Strategie des Klägers mit seinem befreundeten Anwalt.... Der wird wahrscheinlich auch garnicht bezahlt..... Spekulation, aber den Prozess beeinflussend. Oder warum droht mein Anwalt mit Beschwerde wegen Verstoß gegen die guten Sitten?

Ich will mehr Harmonie und bespreche mit meiner Frau, wie wir unseren Anwalt mehr auf unsere Seite ziehen. Er ist ein Guter! Mit bestimmten Schwächen - wie alle Menschen das haben. Und diese Schwäche ist vermutlich die finanzielle Seite. Was ebenfalls verständlich ist. Er muss seine Familie ernähren und hat das vermutlich schwierigste Studium dazu absolviert.......

Viele Gedanken gehen durch meinen Kopf!

Ich wünsche mir nur, dass hier nicht nur eine Seite betrachtet wird - der böse, den Anwalt penetrierende Mandant. Das bin ich nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Ich will mehr Harmonie und bespreche mit meiner Frau, wie wir unseren Anwalt mehr auf unsere Seite ziehen.


Ein Tipp: Geld hilft

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen