Wenn jemand seinen Anwalt beauftragt, Akteneinsicht in der Angelegenheit X zu nehmen, wie weit hat der Mandant Rechte zur Einsicht? Er bezalt ja dafür und nicht wenig. Darf er sich Kopien geben lassen? Oder ist es üblich, wenn der Anwalt nur die Inhalte schildert? Muss der Mandant sich damit zufrieden geben?
guanabo
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Mandant + Akteneinsicht
31. März 2010
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Frage vom 31. März 2010 | 20:29
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
Mandant + Akteneinsicht
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