Man muss einen Schuldner dreimal mahnen, bevor man gegen ihn vorgehen kann

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Das stimmt so nicht: Der Gläubiger einer Rechnung muss den Schuldner gar nicht anmahnen, um die Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, d.h. sofort zu bezahlen, außer es wurde ein gesonderter Zahlungstermin vereinbart oder in der Rechnung eine Zahlungsfrist eingeräumt. Ist ein Zahlungstermin im Vertrag vereinbart, z.B. bei monatlich anfallenden Raten, dann braucht der Gläubiger überhaupt keine Rechnung erstellen.

Im Geschäftsverkehr ist es zwar üblich, dass der Gläubiger von unbezahlten Rechnungen zuerst eine Mahnung schickt, verpflichtet ist er dazu jedoch nicht. Der Gläubiger ist vielmehr bei Ausbleiben der Zahlung dazu berechtigt, einen für den Schuldner kostenpflichtigen Mahnbescheid zu beantragen.