Man könnte mich mal aufklären.

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
Man könnte mich mal aufklären.

Wenn eine geschiede Frau/Mann wieder neu Heiratet, und eine EV abgibt mit zusätzlicher Drittschuldnererklärung.Passiert dem neuen Ehemann/Frau nichts was sein Geld ( seinsIhres) betrifft in keinster Weise?
Sehe ich das so richtig?

Es ist Praktisch nur das Geld in der EVder Frau für Schulden aufzunehmen?

Der neue Partner hat mit allem nichts zutun?
Sehe ich das so richtig?

Notfall oder generelle Fragen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Schulden und Widerheirat.

Da haben Bekannte von mir vor kurzem folgenden Deal gemacht.

Die Frau total überschuldet will ihren solventen Freund heiraten.
Der will natürlich die Schulden der Frau nicht mitheiraten.
Also lässt die Frau noch vor der Hochzeit eine Privatinsolvenz anrollen.

Und schon sind auch in Hartz Zeiten die Kids der ehemaligen Sozialhilfeempfängerin und Schuldnerin wieder krankenversichert.

Dann macht man natürlich erstmal Urlaub von der Kohle des neuen Gatten und überlässt die Schulden dem Staat.

So isses
Gruss
Excalibur

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Dann muß der Gatte für die Schuldentilgung mit aufkommen da er seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig ist.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na nicht doch... Schulden gehören dem, der sie macht...auch ohne Insolvenz

Unterhaltspflicht ja... Schuldentilgung nein

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
excalibur
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Aber durch die Unterhaltspflicht des Gatten hat die Frau doch theoretisch wieder ein Einkommen und kann die Schulden abstotter.

Träne, ich wäre mir da nicht so sicher.

Wie ist denn das mit dem Taschengeldparagraphen bei bei unterhaltspflichtigen wiederverheirateten Frauen ?

Wo kein Kläger kein Richter, aber wenns vor Gericht geht wird der Richter schon schauen ob war rauspressbar ist für den Gläubiger.

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
dass ist nur in äußerst seltenen Fällen der Fall, da der neue Mann soviel Einkommen haben müsste, um der Frau ein entsprechendes "Taschengeld" zahlen zu können , damit sie über die Pfändungsgrenze kommt.
Rein theoretisch aber ist es möglich, dass der Mann "indirekt" in einem solchen Fall mit abzahlen muss.
Eine reine Gütertrennung aber sollte dem m.E. schon vorbeugen können.

Kanali, die Überschrift find ich klasse!! :-)))

-- Editiert von teufelin am 07.01.2005 18:53:55

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na ok, ganz hinten quer um die Ecke gedacht....

sollte der Neue so viel Kohle haben, dass er der Frau Unterhalt zahlt ,welcher über der Pfändungfreigrenze von m. E. 930,- für Alleinstehende und niemandem zum Unterhalt verpflichtete liegen, also dann würde er indirekt man beachte lediglich indirekt Schulden mit abtragen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu hat er jedenfalls nicht ;-)

Kanalie meine Herzele, Selbstbehalt ? bei Schulden ? nööönöööö ....

Schulden sind außerdem kein Straftatbestand, davon kann man/frau soviel haben wie er will ;)

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Könnte mich bitte auch mal jemand aufklären: Schuldenfragen gehen also künftig vor Gericht ???

Die dumme Teufelin war bis Dato immer der Meinung, man müsste dann lediglich den Finger heben, bzw. Insolvenz anmelden.

Ick hau mir wech.... ich studiere doch noch Jura, denn dann werden wir Staatsanwälte, Richter und Anwälte ohne Ende brauchen! Supi! Die Arbeitslsosigkeit in Deutschland wird ein Ende haben - zumindest für Jurastudenten!!

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

kanalie schätzele....


eine Pfändungsfreigrenze ist eine Pfändungsfreigrenze und basta...

schuldrechtlich gibt es weder einen Selbstbehalt von einen Wohnvorteil, verstehste?

achja Pfändungsfreibetrag bei 2 Kindern m. e. 1475,- Euronen...

ganz nebenbei, was meinst Du eigentlich dauernd mit Drittschuldnererklärung ?


winks




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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Sorry, aber könntet ihr mal aufhören, Unterhaltsrecht mit Schuldrecht zu vermischen. Das tut ja weh auf den Augen.

Der Taschengeldparagraph gilt in Verbindung mit der Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen. Sie dürfen nämlich ab 14 nur insoweit zur Rechenschaft gezogen werden, wie es die Höhe des Taschengeldes erlaubt.

Punkt und Schluß.

Kanalmeister:

Die Frau hat eine EV abgegeben und das Formular ausgefüllt.

Eine Drittschuldnererklärung kann sie nicht abgegeben haben, somit steht auch nix "in Verbindung". Du verwechselst hier was ganz gewaltig.

Die bisher einzig richtige Antwort war träne:

Wer Schulden macht, behält sie auch. Dafür kann der neue Partner nix, aber auch gar nix, es sei denn, Schulden werden GESAMTSCHULDNERISCH mit dem neuen Partner gemacht.

In der EV muß der Schuldner zwar das Einkommen des Partners angeben (3. Zeile von oben). Das ist richtig. Dann hört es aber auch schon auf.

Ein Ehepartner gänzlich ohne!!!! eigenes Einkommen hat einen Anspruch auf 5 % des möglicherweise zu zahlenden Ehegattenunterhaltes als sogenanntes Taschengeld, frei zu seiner eigenen Verfügung und dieses "Taschengeld" ist pfändbar, mehr nicht. Einen Anspruch auf Auszahlung des Unterhaltes hat der Schuldner in einer intakten Ehe nicht. Punkt. Das hat nix mit dem Taschengeldparagraphen zu tun.

Jetzt also 5 Gänge runter und in die Gesetzbücher geguckt.

PS: Die Drittschuldnererklärung z.B. läuft nach § 840 ZPO . Nur mal so als Hinweis, wo man anfangen muß, zu suchen. ;)

-- Editiert von dr.o.medar am 07.01.2005 20:37:51

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