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Mammutprozess wegen Emissionshandel-Betrugs gestartet

AFP VOM 15.8.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1289 Aufrufe
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Mammutprozess, Umsatzsteuer-Betrug, Emissionshandel

Angeklagte sollen 230 Millionen Euro erschwindelt haben

In einem der größten Wirtschaftsprozesse Deutschlands müssen sich seit heute vor dem Landgericht Frankfurt am Main sechs Angeklagte wegen Umsatzsteuer-Betrugs beim Emissionshandel verantworten. Sie sollen beim Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten zu Unrecht Vorsteuern hinterzogen und so einen Schaden von mehr als 230 Millionen Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen 160 weitere Beschuldigte.

Der Emissionshandel soll den Klimaschutz in der Europäischen Union vorantreiben. Die beteiligten Unternehmen erhalten Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten, die ihnen den Ausstoß bestimmter Mengen Kohlenstoffdioxids (CO2) und ähnlich klimaschädlicher Gase erlauben. Stößt ein Unternehmen weniger C02 aus, als ihm die Zahl seiner Zertifikate erlaubt, kann es die freiwerdenden Scheine verkaufen - etwa an Firmen, die zu viel CO2 emittieren.

Die sechs Angeklagten im Alter von 27 bis 65 Jahren, die aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich stammen, sollen von September 2009 bis April 2010 an einem sogenannten Steuerkarussell mitgewirkt haben. Dabei führte eine Gesellschaft Emissionsrechte aus dem Ausland nach Deutschland ein und führte dabei nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt regelmäßig keine Umsatzsteuer ab. Am Ende der Kette aus verschiedenen Unternehmen veräußerte eine weitere Gesellschaft die Zertifikate wieder ins Ausland und ließ sich vom Finanzamt Umsatzsteuer erstatten.

Der Prozess ist Teil umfangreicher Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Insgesamt wird gegen rund 170 Beschuldigte ermittelt. Der Gesamtschaden soll sich auf etwa 850 Millionen Euro belaufen.

Zu Beginn des Verfahrens stellten am Montag die Verteidiger zwei Angeklagter Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Martin Bach. Die Verteidigung eines weiteren Angeklagten verlangte die Aussetzung des Verfahrens, um weitere Akten einsehen zu können. Über die Anträge wurde zunächst nicht entschieden.

Der Vorsitzende Richter Bach stellte den Angeklagten bei einem Geständnis Strafen zwischen drei Jahren und neun Jahren in Aussicht. Diesen Strafrahmen hatte das Gericht den Verteidigern laut Bach in einer Vorbesprechung genannt. Diese Besprechung habe der Vorbereitung einer möglichen Verständigung in der Hauptverhandlung gedient, sagte Bach.

15.08.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011



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