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Malmström: Bei Vorratsdaten keine Ausnahme für Deutschland

AFP VOM 4.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 873 Aufrufe
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Malmström, Vorratsdatenspeicherung

EU-Kommissarin legt Pläne zur Änderung der Richtlinie dar

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will trotz der geplanten Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei der Umsetzung keine Ausnahme für Deutschland machen. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch kündigte sie an, den Anwendungsbereich der Richtlinie künftig strikt auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwere Verbrechen zu beschränken. Den Gesetzesvorschlag will sie demnach im kommenden Jahr vorlegen. In der Zwischenzeit sei Deutschland aber dazu verpflichtet, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form umzusetzen. "Die Kommission kann da keine Ausnahme machen."

Nach derzeitigem EU-Recht sei auch eine Auswertung von Telekommunikationsdaten zur Verbrechensvorbeugung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich. Das wolle sie abschaffen, sagte Malmström der Zeitung. Außerdem will sie demnach die Speicherdauer der Verbindungsdaten verkürzen und diese besser vor Hackerangriffen schützen.

Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass die EU-Länder die Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern für sechs Monate zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus speichern müssen, allerdings ohne konkreten Anlass. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2010 kippte, konnte sich die Koalition bislang noch nicht auf ein neues Gesetz einigen. Deutschland ist das einzige EU-Land, das die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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