Maler macht arbeiten ohne konkreten Auftrag

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lillysmile
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Maler macht arbeiten ohne konkreten Auftrag

Hallo,
in einem Miethaus hatten wir einen Wasserschaden. Hierfür wurde von uns als Vermieter ein Maler A beauftragt einen Kostenvoranschlag für die Sanierung zu erstellen. Nach Besichtigung und Lieferung dieses Kostenvoranschlages wurde dem Maler A der Auftrag erteilt. Der Mieter ließ diesen allerdings trotz mehrmaliger Versuche des Malers A nicht in die Wohnung und beauftragte einen Maler B dafür. Der Rechnungsbetrag ist doppelt so hoch. Der Mieter und der Maler B behaupten nun, dass der Auftrag mündlich vom Vermieter erteilt wurde, was allerdings nicht stimmt, da von uns als Vermieter der Auftrag im Vorfeld an den Maler A vergeben wurde.

Welche Möglichkeiten als Auftraggeber bzw. Vermieter habe ich hier gegen den Maler B und den Mieter vorzugehen um nicht die erhöhte Rechnung zahlen zu müssen?
Vielen Dank.

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na warum sollte er gegen die beiden vorgehen. Kein Auftrag gar kein Geld. Ende. Wird jedoch etwas doof wenn der Mieter nun als Zeuge auftritt.
Der Vortrag den Auftrag an einen anderen Maler gegeben zu haben, könnten den Richter umstimmen und der Aussage glauben schenken .
Kann aber auch nach hinten losgehen.

Kommt also drauf an was man wie vorträgt. Denn der einzige der nicht lügen darf ist der Zeuge der hohe Strafen zu erwarten hat.

Ich würde gar keine Rechnung zahlen wenn es keinen Auftrag gab, ist doch nett das der das umsonst gemacht hat. Man kann sich vor Gericht aber auch noch eingen, jedoch fressen die Kosten dann das schöne Geld wieder auf. Deswegen würde ich das außergerichtlich versuchen oder eben auf ein Urteil drängen.

Es ist aber Sache des Males nun zu klagen, der will ja was.

Es stellt sich die Frage woher der Maler den Auftrag hatte, denn der hat ja nun keinen Grund das kostenlos zu machen. Er wird wohl umfallen um dann vom Mieter das Geld zu bekommen. den sagt der Maler aus er habe vom Vermieter den Auftrag kann er hinter kaum erklären es war doch der Mieter. Das wäre Prozessbetrug.

K.


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-- Editiert von mustermann2000 am 04.01.2009 22:47

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#2
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Der Mieter ließ diesen allerdings trotz mehrmaliger Versuche des Malers A nicht in die Wohnung und beauftragte einen Maler B dafür.


Wenn der Mieter einfach einen Maler beauftragt, muss dieser denselbigen halt auch bezahlen.

quote:
Hierfür wurde von uns als Vermieter ein Maler A beauftragt einen Kostenvoranschlag für die Sanierung zu erstellen. Nach Besichtigung und Lieferung dieses Kostenvoranschlages wurde dem Maler A der Auftrag erteilt.


Damit haben sie doch etwas schriftliches in der Hand, dass der Maler A von Ihnen beauftragt wurde.

Merkwürdig finde ich allerdings, wieso ein Mieter einen Maler nicht reinlässt und dann einen anderen beauftragt. Dem Mieter kann es doch eigentlich egal sein, wer da in der Wohnung malert....Nuja..Sachen gibs :crazy:

die_wurzel

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

1.
Derjenige, der den Maler B beauftragt hat, muss den Maler zahlen. Wenn der Maler B von Ihnen Geld haben möchte, muss er unter anderem einen Vertragsabschluss mit Ihnen beweisen.

Auch wenn hier im Forum nur spekuliert werden kann, spricht bei dem geschilderten Sachverhalt vieles für die Richtigkeit Ihrer Version, z.B. schriftlicher Auftrag an A, tatsächliches Leistungsangebot durch A.
Wie genau begründet denn der Maler B seinen Anspruch. Hat der Mieter mit angehört, wie Sie mit B einen Vertrag geschlossen haben? Wird behauptet, Sie hätten B Vollmacht erteilt? Will vielleicht sogar der Mieter Geld von Ihnen, wer er den Maler B bezahlt hat, da Sie mit der Schadensbeseitigung in Verzug waren?
Hinweis: die Vollmacht müsste der Maler B beweisen.

Insgesamt ist die Gegenseite sicherlich in einer schlechten Ausgangsposition.

2.
+++ Denn der einzige der nicht lügen darf ist der Zeuge der hohe Strafen zu erwarten hat. +++

Im Zivilprozess dürfen selbstverständlich auch die Parteien nicht lügen. Die machen sich aber nicht wegen Falschaussage, sondern wegen Betrug strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Im Zivilprozess dürfen selbstverständlich auch die Parteien nicht lügen. "

Dann würde in einem Zivilverfahren immer die unterlegene Seite wohl ein Strafverfahren bekommen.

K.

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@mustermann
Es gibt verschiedene Gründe, warum im Zivilprozess eine Seite unterliegt, wobei die Beweisfälligkeit oder eine falsche Rechtsansicht wohl die häufigsten sein.

Wenn jemand - Maler B - seinen Anspruch nicht beweisen kann, dann bedeutet das aber noch lange nicht, dass ihm im Strafprozess eine bewusste Lüge nachgewiesen werden kann. Vielleicht - wir wissen es nicht - hat der Vermieter irgend etwas gesagt, weswegen B glaubte, er habe einen Auftrag - dann hat sich B einfach geirrt. Ende.

Noch häufiger gehen die Rechtsansichten über einen bestimmten Sachverhalt auseinander. Schauen Sie mal ins Mietrechtsforum zum Thema Schimmel. Der Mieter meint, er habe richtig gelüftet, der Vermieter meint, der Mieter habe falsch gelüftet. Im Prozess kommt ein Gutachter zum Ergebnis, das Lüftverhalten ist noch in Ordnung. Im Ergebnis war dann die Ansicht des Vermieters falsch, eine vorsätzliche Täuschung über Tatsachen - Betrug - war sie aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Ausrede hätte ich als Kind gebraucht, dann habe ich also nie gelogen sondern immer nur geirrt.

K.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Im Zivilprozessen ist es nun einmal so, dass sich beide Seiten im Recht fühlen und jeder sich die Argumente für seine Rechtsauffassung zurecht legt. Trotzdem kann aber regelmäßig nur einer gewinnen. Deshalb muss der Unterlegene nicht zwangsläufig vorsätzlich falsche TATSACHEN behauptet haben.

Wenn im Ausgangsfall der Mieter den Maler B beauftragt haben sollte, weil der Mieter in dem Glauben war, er dürfe dieses tun, etwa weil es sich bei einem Wasserschaden um einen Notfall handelt, und B irrtümlich an eine Bevollmächtigung des Mieters durch den Vermieter geglaubt hat, dann unterliegt B einem Rechtsirrtum, wenn er behauptet, er habe eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter. Vorsätzlich falsche Tatsachen – was strafbar wäre - hat B damit aber nicht behauptet.

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"vorsätzlich falsche TATSACHEN" Netter Satz

also immer wenn ich ne Rechnung einklage kommt der Satz "das bestreite ich", dann leg ich den Auftrag vor und gewinne.
Ist wohl ne unvorsätzliche richtige Tatsache gewesen.

Aber genug der Wortglaubereien. Die Parteien in Zivirechtstreit dürfen sich eben dann ohne weitere strafrechtliche Relevant laufend irren.
Wäre mir das nur als Kind eingefallen da hätte ich nicht lügen müssen, sondern mich nur irren. Ob das gegen Stubenarrest geholfen hätte

:-)

K.


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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

+++ Aber genug der Wortglaubereien. +++

Einverstanden!



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