Malavita - The Family - Waldorf Frommer Abmahnung aus München

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 815 für unerlaubtes Filesharing von Film

Die Universum Film GmbH hat die Anwälte Waldorf Frommer beauftragt, an Filesharer, die die US-amerikanisch-französische Komödie „Malavita - The Family" in Peer-to-Peer Netzwerken verbreiten, Abmahnungen zu verschicken. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung werden die Betroffenen dazu aufgefordert Schadensersatz in Höhe von € 815,00 zu bezahlen. Der von Waldorf Frommer geforderte Betrag gliedert sich entsprechend § 97a UrhG in Anwaltskosten (€ 215,00) und Schadensersatz (€ 600,00). In vielen Fällen kann zumindest ein Teil der Forderung zurückgewiesen werden.

Die Waldorf Frommer Abmahnung ist kein Betrug

Anhand der festgestellten dynamischen IP-Adresse kann die für Waldorf ermittelnde ipoque GmbH belegen, dass „Malavita - The Family" über Ihren Anschluss i.S.d. § 19 UrhG öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der konkrete Vorwurf, der dem Empfänger der Abmahnung gemacht wird, lautet auf illegales öffentliches Zugänglichen des jeweiligen Films (§ 19a UrhG) und illegale Vervielfältigung (§ 16 UrhG). 

Wie soll ich mich als Abgemahnter verhalten? Soll ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Kontaktanbahnungen mit Waldorf Kontakt, um den Sachverhalt „richtig zu stellen", sind zum Scheitern verurteilt. Überweisen Sie nichts. Schicken sie auch keine unterschriebene Unterlassungserklärung ab, die Sie - einmal abgegeben - für den Rest ihres Lebens bindet. Oft ist die beigelegte Unterlassungserklärung zu weitgehend. Rechtsanwalt Matthias Hechler rät auch dringend davon ab, sich stattdessen eine „modifizierte Unterlassungserklärung" aus dem Internet herunterzuladen und die selbstgebastelte Version abzuschicken. Bei jedem zukünftigen Verstoß kann auch diese eine Vertragsstrafe von bis zu € 5.000,00 auslösen.

Abmahnungen dürfen nicht ignoriert werden, da andernfalls eine vom Gericht angeordnete einstweilige Verfügung droht. Die beste Lösung für Betroffene ist immer,eine außergerichtliche Einigung. Vertrauen Sie Ihren Fall unbedingt einem Spezialanwalt für Urheberrecht an.

Haftet der Anschlussinhaber bei einer „Malavita - The Family"-Abmahnung automatisch?

Nein. Es haftet nur, wer „Malavita - The Family" selbst hochgeladen hat (Täter) oder anderen Zugang zum Anschluss verschafft hat, ohne Filesharing zu untersagen (Störer). Waren Sie zum ermittelten Tatzeitpunkt nachweislich nicht zu Hause, kann die Tätervermutung entfallen. Der Bundesgerichtshof verneint eine Störerhaftung bei einem Upload durch den Ehepartner oder das volljährige Kind auch ohne vorherige Belehrung. 

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