Mal wieder EOS und Otto

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biened32
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Mal wieder EOS und Otto

Hallo zusammen,

nachdem ich so schön Ruhe vor EOS hatte, geht mir das IB wieder auf die Nerven. Trotz meiner sturen Ratenzahlung an Otto, die nachweislich an EOS weitergeleitet wird, habe ich heute folgendes Schreiben erhalten:

Sehr geehrte Frau XX,

bisher haben Sie den Eindruck, dass wir wegen dieser Forderung sehr geduldig sind. Geduldig sind wir tatsächlich, aber auch unsere Geduld hat Grenzen.

Warum wollen Sie unsere Hilfe nicht annehmen? Durch Ihr bisheriges Verhalten hat sich die Forderung wie folgt entwickelt:

Dann folgt die Hauptforderung und meine geleisteten Zahlungen

Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Untätigkeit zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führt? Es werden weitere Kosten entstehen, die Sie auch zu zahlen haben.

Was will EOS von mir, die haben mir ein Lastschriftmandat mitgeschickt, was ich ausfüllen soll, was ich nicht tun werde, da weder Otto die Raten zurückweist, noch die Prozessbevollmächtigte von Otto bzw. EOS etwas moniert, dass ich die Raten an Otto zahle.

Kann mir trotz meiner Ratenzahlung an Otto in Form einer Zwangsvollstreckung etwas passieren?

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39 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute, dass es hierum geht? http://www.123recht.net/EOS-Inkasso-Hausbesuch-__f499526.html

Ich habe mir das nochmal durchgelesen. Wie ist die Klage damals ausgegangen? Hat das Gericht dir bestätigt, dass du die ganze Zeit die Raten bezahlt hast und es somit keinen Klagegrund gab? Oder wurdest du zur Zahlung verurteilt?

Wenn du verurteilt wurdest, ergibt sich ja leider eine neue Situation.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
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Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt kann auch vollstreckt werden. Eine Vereinbarung scheint es ja nicht zu geben.

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#3
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es gibt ein Anerkenntnisurteil. Da EOS eine völlige falsche Hauptforderung genannt hat. Das ganze beläuft sich auf 2.300,00 EUR. Ich habe gedacht, wenn ich weiterhin die Raten stur zahle und so sagte es auch der Richter, dass ich weiterhin stur zahlen soll, werde ich von EOS in Ruhe gelassen. Die haben sich eine neue Gebühr einfallen lassen Storno/Guthabenbuchung 121,00 EUR.

Es geht mir darum, ich zahle nachweislich Raten an Otto, und es wurde auch vom Gericht bestätigt, dass EOS zum Otto-Konzern gehört. Was will EOS von mir, die kriegen doch ihr Geld?Otto hat mir bestätigt, dass meine Raten an EOS weitergeleitet werden.

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Der Richter kann sagen was er will. Wenn davon nichts im Urteil steht hast du Pech. Dann nimmt EOS das Urteil und veranlasst GV Aufträge, Pfändungen, ... .

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Gerichtskosten wurden hoffentlich der Otto/EOS auferlegt?

Zitat:
Die haben sich eine neue Gebühr einfallen lassen Storno/Guthabenbuchung 121,00 EUR.

Das wäre für mich ein erneuter Grund für eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Mit der Bitte, denen endlich mal diese ständigen Gesetzesverstöße insbesondere gegen das RVG zu untersagen.

Oder direkt eine negative Feststellungsklage, dass so eine Gebühr weder im RVG existiert, noch im konkreten Fall erhoben werden darf.

Steht in dem Urteil irgendetwas hinsichtlich der Ratenzahlungen, also der Empfehlung, dass du stur weiter die Raten zahlen sollst? Falls nicht, ist das so ein schwammiges Konstrukt. Wie Es InkassoMA schreibt: Solange es keine Ratenvereinbarung gibt, könnten die vollstrecken. Andererseits basiert das alles darauf, dass die von Anfang an trotz erfüllter Ratenvereinbarung geklagt haben. Man könnte argumentieren, dass die ganz ursprüngliche Ratenvereinbarung bis heute noch gilt, da du ja auch nie dagegen verstoßen hast.

-- Editiert von mepeisen am 21.09.2017 11:35

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#6
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe EOS entsprechend angeschrieben und gefragt, was man von mir will, da ich bis zum heutigen Tage 1100,00 EUR in Raten gezahlt habe. Otto hat die Ratenzahlung angenommen. Die geben weiterhin in ihrem Briefbogen nicht an, dass sie zum Ottokonzern gehören. Bzgl. der Ratenzahlung steht nichts im Urteil, da steht nur dass ich zur Zahlung verurteilt worden bin, Inkassogebühren wurden abgewiesen.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Dann gibt es keine Vereinbarung und es kann gepfändet werden. Tun kannst du dagegen faktisch nichts.
Steht im Urteil wohin du zahlen musst/sollst?
Könntest du die restliche Forderung (ohne die Zusatzgebühren) auf einmal zahlen?

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#8
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Eos ist ein Inkasso Unternehmen, oder? Bin mir da nicht so sicher.

Meist kaufen die Inkasso Büros die Schulden der Gläubiger auf. Das würde bedeuten, dass Otto das Geld von dir annimmt und Ende. Eigentlich müsstest du an Eos direkt bezahlen. Lasse dir von Otto zeigen, dass sie dein Geld an Eos weitergeleitet haben, dann hättest du ein Beweis in der Hand. Können sie das nicht, dann wende dich sofort an Eos und zeige ihnen deine Überweisungen, die du an Otto getätigt hast.

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#9
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Zahlen soll ich an die EOS Investment GmbH. Nur die Gegenseite hat mir keine Bankverbindung gegeben.

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#10
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

https://www.eos-serviceportal.de/content/legal_info

Einfach Eos Inkasso auf Google eingeben und hier ist die Bankverbindung.

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#11
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Die Klägerin ist aber die EOS Investment. Die Bankverbindung bräuchte ich. Habe denen noch höflich mitgeteilt, dass es gereicht hätte, dass ich an EOS überweisen soll, wenn der Umweg über Otto zu mühselig ist. Die wollen, dass ich am Lastschriftverfahren oder einen Dauerauftrag einrichte.

Es geht mir hier um das Drohgebaren von EOS und auch die Phantasiegebühr Storno-Guthabenbuchung in Höhe von 121,63 EUR und habe sie ganz nett daran erinnert, dass sie mit der Verfügung durch das Gericht hinsichtlich der Inkassovergütung auf die Nase gefallen sind.

Bin echt am überlegen, ob ich nochmals Beschwerde beim Aufsichtsgericht Hamburg einlegen soll. Habe die Verfügung vom Gericht, dass EOS zum Otto-Konzern gehört und aus diesem Grunde eben nicht die Inkassovergütung bekommt. Nun kommt noch die Storno-Guthabenbuchung dazu und es fehlt weiterhin der Hinweis, dass EOS zum Otto-Konzern gehört.

Es ist doch merkwürdig, das Anerkenntnisurteil ist im November letzten Jahres ergangen. Ich zahle stur die Raten an Otto, Otto nimmt das Geld an, EOS meldet sich jetzt, da es dem IB nicht gefällt, dass ich stur an Otto zahle.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Biened32):
Es geht mir darum, ich zahle nachweislich Raten an Otto, und es wurde auch vom Gericht bestätigt, dass EOS zum Otto-Konzern gehört. Was will EOS von mir, die kriegen doch ihr Geld?Otto hat mir bestätigt, dass meine Raten an EOS weitergeleitet werden.


Das Ganze erinenrt sehr stark an den Reiter auf Rosinate.

Otto ist aus der Sache komplett raus, dass dürfte die Klage veranlasst von EOS doch deutlich gemacht haben. Du schuldest den Betrag EOS, genauer gesagt der EOS Tochter, die im Klageverfahren erfolgreich war.

Mit schuldbefreiender Wirkung kannst Du spätestens ab Rechtskraft des Urteil nicht mehr an Otto zahlen. Werden die Raten von Otto mal nicht weitergeleitet oder von denen zu spät weitergeleitet, oder gar - was zulässig ist - an Dich zurücküberwiesen, bist Du für die Folgen verantwortlich.

Dass kann man sich sparen, wenn man nicht gegen Windmühlen anreitet.

Da die Ratenzahlungsvereinbarung im Urteil nicht erwähnt wurde und Du vermutlich mit EOS dazu auch keine Vereinbarung getroffen hast (den Gebühren dafür hast Du wenn ich es im anderen Beitrag richtig verstanden hab widersprochen) fehlt mir die Vorstellungskraft, wie Du noch immer annehmen kannst, es gäbe noch immer eine solch gültige Absprache.

Das obige Schreiben schein mir ein letzter Warnschuss zu sein. Änderst Du Dein Verhalten nicht, kann der Gläubiger vollstrecken, und zwar die gesamte Restschuld.

Man kann sich das Leben bei einem mitlerweile eindeutigen weil ausgeurteilten Sachverhalt auch unnötig schwer machen.

Zitat (von Biened32):
und es wurde auch vom Gericht bestätigt, dass EOS zum Otto-Konzern gehört.
Mag sein, ist insoweit aber nicht relevant, weil es sich bei EOS und auch den anderen im Konzern verbundenen Unternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt.

Berry

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die geben weiterhin in ihrem Briefbogen nicht an, dass sie zum Ottokonzern gehören.

Beschwerde ans Aufsichtsgericht mit der Frage, warum sie hier gegen bereits erteilte Auflagen des Gerichts verstoßen.

Zitat:
Mit schuldbefreiender Wirkung kannst Du spätestens ab Rechtskraft des Urteil nicht mehr an Otto zahlen.

Das mag man so sehen, richtig. Aber mit der Verweigerung, eine Kontonummer zu benennen, begibt sich der Otto-Konzern auf extrem dünnes Eis. Ich spreche hier mal bewusst vom Otto-Konzern. Biened schreibt ja, sie hat nach einer Kontoverbindung gefragt und nie eine Antwort bekommen.

Zitat:
Da die Ratenzahlungsvereinbarung im Urteil nicht erwähnt wurde und Du vermutlich mit EOS dazu auch keine Vereinbarung getroffen hast (den Gebühren dafür hast Du wenn ich es im anderen Beitrag richtig verstanden hab widersprochen) fehlt mir die Vorstellungskraft, wie Du noch immer annehmen kannst, es gäbe noch immer eine solch gültige Absprache.

Ich bin wie gesagt etwas anderer Meinung als ExInkassoMA oder Sir berry. Es gibt eine Ratenvereinbarung (die erste mit Otto) und die zwischenzeitliche Titulierung ändert daran nichts. Diese erste Ratenvereinbarung kann nur aufgekündigt werden, wenn es einen Grund gibt. Und den hat BieneD laut ihrer Schilderung bisher durch das Sture Weiterzahlen nicht geliefert.

Das ist schwammig, ja. Mag auch sein, dass die Argumentation nicht ganz klappt, wenn man sich gegen eine Pfändung zur Wehr setzt. Aber wenn man das nicht alles komplett abbezahlen kann, hilft es ja nichts. Dann muss man mit dieser Ungewissheit erst mal leben. Ich würde jedenfalls keine neuen Ratenzahlungen vereinbaren o.ä., das bedeutet nur, massiven Gebührenunfug des Inkassos akzeptieren zu müssen.

Davon abgesehen: Eine Abtretung bedeutet nicht, dass sich Vereinbarungen in Luft auflösen. Ich darf als Schuldner dem neuen Gläubiger dieselben Vorbehalte machen wie dem Ursprungsgläubiger. Wenn es eine Ratenvereinbarung mit Otto gibt, existiert die weiter. Die Abtretung löst diese nicht in Rauch auf. So will es das BGB. Und das ist gut so, dass dies so im BGB steht.

Zitat:
Mag sein, ist insoweit aber nicht relevant, weil es sich bei EOS und auch den anderen im Konzern verbundenen Unternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt.

Das ist Quatsch. Es ist egal, wie Schein-eigenständig die Unternehmen sind. EOS ist mit Otto verbunden und damit gibt es keinen Anspruch auf Inkassovergütung, weil auch keinerlei Rechtsdienstleistung erbracht wird. Dagegen kann man auch nicht diskutieren.

Klar, es mag blöd sein, vielleicht wäre es geschickter, nun die Raten einfach stur an EOS weiter zu zahlen, um dem ganzen etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber das ändert nichts dran, dass EOS mit dem ganzen auch auf gewaltig dünnem Eis ist.

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das ist Quatsch. Es ist egal, wie Schein-eigenständig die Unternehmen sind. EOS ist mit Otto verbunden und damit gibt es keinen Anspruch auf Inkassovergütung, weil auch keinerlei Rechtsdienstleistung erbracht wird. Dagegen kann man auch nicht diskutieren.


Wenn Du richtig lesen würdest, hättest Du erkannt und vermutlich auch verstanden, dass es hier um den Zahlungsempfänger (richtig ist EOS) geht und nicht um einen Anspruch auf Inkassovergütung.

Die Forderungshöhe steht seit Rechtskraft des Urteils fest. Daran ändert auch Deine abweichende Meinung nichts.

Zitat (von mepeisen):
Klar, es mag blöd sein, vielleicht wäre es geschickter, nun die Raten einfach stur an EOS weiter zu zahlen, um dem ganzen etwas den Wind aus den Segeln zu nehmen. Aber das ändert nichts dran, dass EOS mit dem ganzen auch auf gewaltig dünnem Eis ist.


Ja nee, is klar. Genau so auf dünnem Eis, wie im anderen Beitrag von biene, wo Deiner Meinung nach EOS keine Chance hatte die Klage zu gewinnen.
Nur: das Ergebnis ist ein anderes.

Zitat (von mepeisen):
Diese erste Ratenvereinbarung kann nur aufgekündigt werden, wenn es einen Grund gibt. Und den hat BieneD laut ihrer Schilderung bisher durch das Sture Weiterzahlen nicht geliefert.


Biene hat nach Aufforderung und Nachweis nicht an den neuen Gläubiger, sondern an einen anderen gezahlt (warum auch immer). Ihre Zahlungen sind zwar weitergeleitet worden, kommen beim neuen Gläubiger dadurch aber sicher nicht mehr fristgerecht an.
Allein das wäre ein Grund für eine Aufkündigung der Ratenzahlungsvereinbarung. Es sind aber auch weitere denkbar.

Zitat (von mepeisen):
und die zwischenzeitliche Titulierung ändert daran nichts.


Die Bedeutung und die Möglichkeiten, die ein Titelinhaber hat, werden bei dieser Sichtweise wieder einmal bewusst ignoriert.

Zitat (von mepeisen):
So will es das BGB. Und das ist gut so, dass dies so im BGB steht.


Mal wieder etwas hineininterpretiert, was von der TS nicht geschrieben wurde? Ich finde jedenfalls keinen Hinweis, dass es sich bei der Ratenzahlungsvereinbarung um ein Teilzahlungsgeschäft im Sinne des § 507 BGB handelt.
Ist der Richter wohl auch nicht von ausgegangen, sonst hätte Biene die Kosten des Rechsstreits nicht übernehmen müssen.

Berry

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#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat mepeisen:" Aber das ändert nichts dran, dass EOS mit dem ganzen auch auf gewaltig dünnem Eis ist."

Die TE ist hier auf verdammt dünnem Eis. Kommt es zur Pfändung dann hat sie die Pfändung in vollem Umfang zu tragen und zu akzeptieren. Wem will die TE denn eine vermeintliche Vereinbarung vorlegen wenn zwischenzeitlich ein Urteil erging in welchem keine Vereinbarung steht?

Desweiteren hat EOS die Auflage bekommen mitzuteilen, dass sie dem Konzern angehören. Dies tun sie soweit mir bekannt auch und zwar im 1. Schreiben. M.E. bedeutet das Urteil nicht, dass EOS dies jedes mal mitteilen muss. Also halt da mal den Ball flach. Man muss nicht die ganze Welt ständig mit Nichtigkeiten beschäftigen, welche auch nie so abgeurteilt wurden.

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#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn Du richtig lesen würdest, hättest Du erkannt und vermutlich auch verstanden, dass es hier um den Zahlungsempfänger (richtig ist EOS) geht und nicht um einen Anspruch auf Inkassovergütung.

Das, was du da zitiert hast, bezog sich allerdings auf die Inkassovergütung...

Zitat:
Die Forderungshöhe steht seit Rechtskraft des Urteils fest. Daran ändert auch Deine abweichende Meinung nichts.

Habe ich behauptet, dass die Forderungshöhe falsch sei? Wo?

Zitat:
Ja nee, is klar. Genau so auf dünnem Eis, wie im anderen Beitrag von biene, wo Deiner Meinung nach EOS keine Chance hatte die Klage zu gewinnen.

Wo genau habe ich das behauptet, dass EOS grundsätzlich 0 Chance hat?

Ich habe mich hinsichtlich der Inkassogebühren aus dem Fenster gelehnt, dass man die auf jeden Fall abgewehrt bekommt. Richtig. Und - oh Wunder - diese wurden grundsätzlich abgewehrt.

Zum anderen habe ich einen Argumentationsweg aufgezeigt. Zum grundsätzlichen verlauf habe ich mich nirgendwo geäußert.

Zitat:
Biene hat nach Aufforderung und Nachweis nicht an den neuen Gläubiger, sondern an einen anderen gezahlt (warum auch immer). Ihre Zahlungen sind zwar weitergeleitet worden, kommen beim neuen Gläubiger dadurch aber sicher nicht mehr fristgerecht an.

Man kann das durchaus übersehen, aber im Ursprungsthema hatten wir das diskutiert. Ergebnis: Biened wurde trotz Anfrage nie eine Abtretungsurkunde vorgelegt, lediglich eine Inkassovollmacht. Preisfrage: Sind damit die Zahlungen an Otto wenigstens bis zur Klage schuldbefreiend gewesen?

Klar, man kann das unnötig stur nennen, was Biened getan hat. Sie hat das ein Stück weit s4elbst provoziert, längst bevor sie sich ans Forum gewandt hatte. Aber wieso war es grundlegend falsch? Wenn ja: Wieso?

Zitat:
Allein das wäre ein Grund für eine Aufkündigung der Ratenzahlungsvereinbarung. Es sind aber auch weitere denkbar.

Richtig, im Ursprungsthema stand, dass man einmalig mit einer Rate in Verzug war. Ob das der Auslöser war und ob jemals aufgekündigt wurde, wissen wir nicht. Dazu hat Biened sich bisher nicht geäußert. Oder wo hast du das her?

Wenn die ursprüngliche Ratenvereinbarung damals aufgekündigt wurde aufgrund der einen zu spät überwiesenen Rate und Biened uns das verheimlich. Tja, dann kann man sich auch jetzt nicht mehr auf die ursprüngliche Ratenzahlung berufen, richtig.

Wir haben hier zwei Möglichkeiten:
A) Wir diskutieren einen Fall, so wie er dargestellt wird. Kritische Rückfragen kann man stellen, entweder werden sie beantwortet oder nicht. Wird etwas verschwiegen, ist es halt das Pech des TE.
oder B) Wir spekulieren wild herum. Ich entscheide mich für A. Du scheinbar immer wieder für B. Tu mir aber einen gefallen: Wenn du wild spekulierst, dann unterstelle denen, die sich für Variante A entscheiden nicht, dass sie ignorant seien oder vorsätzlich falsche Infos herausgeben würden. Das ist nicht nur unfair, das ist geradezu bösartig von dir.

Zitat:
Die Bedeutung und die Möglichkeiten, die ein Titelinhaber hat, werden bei dieser Sichtweise wieder einmal bewusst ignoriert.

Hat das irgendwer getan? Wo wird das alles verharmlost? Wieso nur schreibe ich, dass es besser wäre, das nun direkt an EOS zu zahlen? Dass es besser wäre, alles sofort zu bezahlen? Und man, solange man das nicht sofort bezahlen kann, halt stur die Raten bezahlt ohne weitere Rateneinigung mit dem Inkasso, weil das zu teuer wird?

EOS erfindet hier permanent Gebühren. EOS hat schon versucht, Unterlagen zu fälschen und so Schuldanerkenntnisse zu fabrizieren für erfundene Gebühren. Selbst wenn gepfändet wird, ist eine Ratenvereinbarung mit einem Gerichtsvollzieher die günstigere Variante. So einfach liegt der Fall im Moment.

Alles andere, eine mögliche Abwehr mit Verweis auf die ursprüngliche Ratenvereinbarung, habe ich im Konjunktiv geschrieben und dazu geschrieben, dass ich nicht sagen kann, ob diese Argumentation klappt. Es ist schon ein starkes Stück, wenn du mir unterstellst, ich würde das alles einfach ignorieren. Vielleicht machst du mal deine Augen auf und liest auch, was du da kritisierst.

Zitat:
Mal wieder etwas hineininterpretiert, was von der TS nicht geschrieben wurde?

Du kannst nicht einfach einen Satz von mir isolieren und total aus dem Zusammenhang reißen. Es ging um die Frage, ob die ursprüngliche Ratenvereinbarung als Argument taugt. Und du kannst §404 BGB nicht einfach in Luft auflösen. Wenn sie als Argument taugt, dann taugt sie nach Abtretung auch weiterhin als Argument. Egal ob zwischenzeitlich tituliert wurde oder nicht.

Sehr nett, dieser Versuch von dir... Wirklich, sehr nett. Oder wie ich oben schon schrieb: Gar bösartig.

Zitat:
Kommt es zur Pfändung dann hat sie die Pfändung in vollem Umfang zu tragen und zu akzeptieren

Das mag sein und ich sage ja auch nichts dagegen, dass es so kommen kann. Voller Umfang aber ausschließlich aus dem, was sich abzgl. der Zahlungen aus dem Titel ergibt. Nicht mehr, nicht weniger.
Die erfundenen neuen Inkassogebühren muss sie trotzdem nicht zahlen. Und Rateneinigungsgebühren und weiteren Unfug auch nicht.

Zitat:
Man muss nicht die ganze Welt ständig mit Nichtigkeiten beschäftigen, welche auch nie so abgeurteilt wurden.

Was EOS seit Jahren treibt, ist also eine Nichtigkeit. Millionen im rechtsfreien oder illegalen Raum zu erschwindeln, ist eine Nichtigkeit. Sehr interessante Geschichte.

Um das auch hier nochmal deutlich zu sagen: Die machen sich seit Jahren die Taschen ILLEGAL voll. Millionengewinne. Am besten wachsende Tochter im Otto-Konzern. Und sie klopfen sich für diesen illegalen Coup auch noch in Wirtschaftsmagazinen stolz selbst auf die Schulter.
Und gerät EOS in Verruf, haben sie im Konzern einfach ein paar weitere Inkasso-Töchter unter anderen Aufsichtsgerichten und spielen dieses Spiel der Verschleierung ihrer Konzernabhängigkeit erneut.

Seit Jahren gucken alle nur zu und sagen "Tja, wehre dich halt zivilrechtlich", statt dem klaren ILLEGAL Treiben ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben. Wovor haben denn alle Angst?

Und wehrt man sich dann, wird das hier plötzlich zerpflückt.

Ich verrate dir etwas: Ich habe weder etwas gegen EOS persönlich, noch gegen Infoscore persönlich. Ich habe etwas gegen diese Betrugsmasche. Ich habe etwas dagegen, dass sich niemand an die Gesetze hält. Ich habe etwas dagegen, dass Unterlagen gefälscht werden. Ich habe etwas gegen diese permanente Illegale Gebühren-Erfinderei. Ich habe etwas dagegen, dass alle nur zuschauen.

Wenn irgendjemand mal aus Geldnot eine Rücklastschrift provoziert, wird er sofort als Betrüger gebrandmarkt. OK, leidiges Thema, bin ich sogar dafür, dass man manchmal so hart werten müsste. Aber wieso haben dann so große Konzerne einen Freifahrtschein für Betrugs-Tatbestände und es immer drauf verwiesen, dass sich jeder einzeln zivilrechtlich wehren muss gegen solche falschen Inkasso-Forderungen? Wieso können die vielen Inkassos nicht endlich mal ehrlich sein? Die verdienen auch legal mehr als genug. Man braucht als Inkasso-Geschäftsführer keinen Lambo neben dem roten Pferdchen. Es reicht auch ein handelsüblicher Mercedes und davon nur einer...

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#17
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
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Mepeisen du hast vorgeschlagen die TE möchte sich beschweren weil EOS nicht in jedem Schreiben nicht auf die Konzernzugehörigkeit hinweist. Das aber genau muss EOS auch nicht. Du führst da einen extremen Kleinkrieg gegen die Vereine. Wo dies berechtigt ist ist das auch völlig iO und legitim. Aber bevor man beißt einfach mal kurz innehalten und nachdenken ob dies sein muss.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
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Zitat:
Das aber genau muss EOS auch nicht

Doch, genau das müssen sie. ich habe das Schreiben, wo das Aufsichtsgericht genau diese Auflage bestätigt hat, schwarz auf weiß bzw. eingescannt als JPG direkt vor mir.

Das AG Hamburg hat deutlich zu erkennen gegeben, dass es die Praxis der EOS für extrem bedenklich hält. Nach Ansicht des Aufsichtsgerichts sind ihm aber die Hände gebunden und diese Auflage war das Maximum, was man machen konnte. Damit wenigstens jeder Schuldner überhaupt eine reale Chance hat, die Konzernabhängigkeit zu sehen um überhaupt auf den Gedanken zu kommen, dass er sich ggf. wehren könnte.

Das mit dem "Kleinkrieg" mag sein. Aber was ist die Alternative? Wegschauen und Ignorieren. Gerade weil alle anderen immer wegschauen, insbesondere auch die Staatsanwaltschaften, gibt es nur die Chance, sich da zu wehren, wo es überhaupt möglich ist. Und die Aufsichtsgerichte sind derzeit der einzige Ansatzpunkt.

Was mich immer noch wurmt ist die Haltung der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Infoscore). Dort wurden Strafverfahren eingestellt mit dem Argument, dass "der Tatnachweis zu schwierig zu führen sei". Nein, es war nicht so, dass keine Straftat erkennbar ist in diesem Spiel mit Geldpools und Selbst-Beauftragung, wie er hier auch passiert. Das ist eine Bankrotterklärung der Strafverfolgung. Man hat einfach Angst davor, dass die Inkassos das so geschickt aufgezogen haben, dass man von vornherein keine Lust hat, sich einer Herausforderung einer Ermittlung zu stellen. Ja, da bin ich emotional, da geht mir die Hutschnur hoch.

Da wünsche ich mir die Zeiten guter amerikanischer Ermittler, die Al Capone am Ende dann doch wenigstens wegen Steuerhinterziehung dran bekamen. Die haben sich verbissen und denen war es nicht "zu schwierig einen Tatnachweis zu führen".

Aber vermutlich wird das bei uns so nie der Fall sein. Schade. Deswegen aber einfach wegschauen kommt für mich trotzdem nicht in Frage.

Nicht falsch verstehen: Bei EOS geht es mir nur um die aufgekauften Forderungen oder die konzerninternen Forderungen und die Abart, dabei trotz Wissen, dass es nicht erlaubt ist, immer wieder überzogene Mahngebühren und Inkassokosten zu erfinden. Dass EOS auch für völlig unabhängige Unternehmen aktiv ist, das ist eine völlig andere Seite, die per se ja nicht illegal ist.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2017 10:18

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#19
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
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Ja natürlich müssen die bei konzerninternen Forderungen darauf hinweisen. Aber nicht in jedem Schreiben. Die TE muss darauf nicht mehr hingewiesen werden weil es ein Urteil gibt, dass sie der FA EOS F... Betrag x schuldet. Insofern bleibt die Beschwerde beim Aufsichtsgericht sinnlos und ungerechtfertigt.

Über die mangelnde Strafverfolgung in schwierigen Sachen in DE müssen wir nicht streiten. Es geht oft nur darum die Wirtschaft zu schützen ... leider.

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#20
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Es muss nicht im Schreiben darauf hingewiesen werden, dass EOS zum Otto-Konzern gehört, sondern im Briefkopf selber. Auf der Homepage der Schanze-Anwälte wird ebenfalls schön darauf hingewiesen.

Ich habe EOS angeschrieben und mitgeteilt,dass ich den Dauerauftrag geändert habe.

Bin mal auf die Erklärung hinsichtlich der Storno-Guthabenbuchungen gespannt, danach gibt es dann die Beschwerde an das Aufsichtsgericht, samt Verfügung des AG Köln hinsichtlich der Konzernzugehörigkeit und Inkassogebühren. Die Auflage vom Aufsichtsgericht, wogegen EOS ja immer noch verstößt wäre jetzt nicht schlecht, um mal das Gericht daran zu erinnern, was es der EOS zur Auflage gemacht hat, diese sich aber nach wie vor nicht hält.

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#21
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

In dem 1. Schreiben an den Schuldner muss es stehen. Es muss nicht immer im Briefkopf vermerkt werden.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

In dem Schreiben, was ich vom AG Hamburg habe, steht nichts davon, dass es nur im ersten Schreiben sein muss. Ich weiß nicht, wie viel es bringt, über den Punkt zu streiten. Das mit den neuerlich erfundenen Gebühren, die im RVG nicht ansatzweise so stehen und die offenbar als Ausgleich für die per Urteil verlorenen Inkassogebühren ran halten sollen, ist sowieso als Beschwerdegrund viel wirksamer ;-)

Bitte meine Empfehlung, sich zu beschweren, jetzt mal nicht nur auf den Briefkopf reduzieren ;-)

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#23
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich habe gestern eine weitere Beschwerde an das Aufsichtsgericht in Hamburg geschickt. Seit Samstag werde ich permanent von der Rufnummer 08006644460971 (10 bis 15 Anrufe am Tag) belästigt, die eindeutig zu EOS gehört. Zum Glück kann ich die Rufnummer in der Fritz Box sperren. Habe selber die besagte Nummer angerufen und ja, es ist EOS. Obwohl ich EOS eindeutig zu verstehen gegeben habe, dass ich keinen telefonischen Kontakt wünsche und dass seit Dezember 2015, ignoriert EOS dies seit Samstag. Die Mails, die ich geschrieben habe, darauf wird gar nicht reagiert.

Es wird ignoriert, dass es ein Anerkenntnisurteil von 2.300,00 EUR gibt, dass ich keinen telefonischen Kontakt möchte, die Konzernzugehörigkeit zu Otto im Briefkopf fehlt, trotz Auflage durch das Aufsichtsgericht und der neuen erfundenen Gebühr. Damit das Gericht endlich entsprechend reagiert, habe ich die Verfügung vom AG Köln bzgl. der Inkassogebühren, das Anerkenntnisurteil, den Drohbrief und den Hinweis der Schanze Rechtsanwälte hingeschickt.

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#24
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Der Telefonterror geht weiter unter folgender Nummer: 0402850430080. Auch diese habe ich in der Fritz Box gesperrt.

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#25
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

EOS treibt es wirklich auf die Spitze. Gestern um 23:18 Uhr habe ich per Mail ein Schreiben erhalten, dass die erste Rate bis zum 10.10.2017 bei denen eingegangen sein muss. Die 9 Raten, die bisher ein OTTO gingen, kehrt EOS unter den Tisch. Die weiteren Raten müssen jeweils am 10. des jeweiligen Folgemonats auf dem Konto von EOS sein und bei Verzug einer Rate wird die gesamte Forderung sofort zur Zahlung fällig.

Weiterhin schreibt EOS: Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Vermögensverhältnisse oder bei Entstehung einer Aufrechnungslage fällig.

Mit Zahlung der ersten Rate erklären Sie sich mit der Kostenübernahme für diese Vereinbarung einverstanden.

EOS versucht weiterhin mit allen Mitteln Gebühren durchzusetzen, die es wegen der Konzernzugehörigkeit nicht verlangen darf. Auch auf die Frage nach den Storno/Guthabengebühren wird von EOS nicht reagiert.

Daher habe ich ein weiteres Schreiben zu meiner Beschwerde an das Aufsichtsgericht Hamburg gefertigt und das besagte Schreiben und auch meine Antwort an EOS darauf an das Aufsichtsgericht geschickt. Habe EOS darauf hingewiesen, dass die sich an die Verfügung des Amtsgerichts Köln zu halten haben und an das Anerkenntnisurteil.

Ich hoffe, dass sich mal ein Richter vom Aufsichtsgericht mit der Verfügung des Amtsgerichts Köln auseinandersetzt und dem Treiben von EOS wegen der Inkassogebühren ein Ende setzt.

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bezahlst weiterhin direkt an Otto? Hast du EOS darauf hingewiesen, dass du mittlerweile 9 Raten direkt an Otto bezahlt hast?

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#27
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Hallo mepeisen,

da EOS mir trotz meiner Zahlungen an OTTO mit der Zwangsvollstreckung droht, habe ich den Dauerauftrag geändert. Die führen ja in ihrem Schreiben vom 17.09. auf, dass 9 Raten gezahlt wurden, die OTTO an EOS weitergeleitet hat. EOS stimmt einer ratenweisen Abzahlung zzgl. Kosten und Zinsen. Die Verfügung des Amtsgerichts Köln wird ignoriert. Diese lautet wie folgt:

1. Da der EOS-Konzern wohl insgesamt zum Otto-Konzern gehört, geht das Gericht davon aus, dass es unstreitig bleiben wird, dass alle beteiligten EOS-Unternehmen Konzernunternehmen des Otto-Konzerns im Sinne des § 15 AktG sind.

2. § 4 Abs. 5 RDGEG regelt die Vergütung von Personen, die "Inkassodienstleistungen" erbringen. Inkassodienstleistungen sind in § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG legaldefiniert, wobei eine Voraussetzung die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Forderungen ist. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG handelt es sich bei Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen nach § 15 AktG nicht um "Rechtsdienstleistungen". Die Gesetzesbegründung zu dieser Rückausnahme führt dazu aus (BT-Drs. 16/3655, Seite 50 ): "Dass Rechtsangelegenheiten zwischen verbundenen Unternehmen mangels Fremdheit des Geschäfts keine Rechtsdienstleistungen sind, wird in Nummer 6 ausdrücklich klargestellt." Systematisch betrachtet dürfte es sich demnach beim Konzerninkasso nicht um eine Inkassodienstleistung im Sinne des § 4 Abs. 5 RDGEG handeln. Die dortigen Vergütungsregelungen dürften daher nicht zur Anwendung kommen.

3. Falls § 4 Abs. 5 RDGEG nicht zur Anwendung kommt, wären nur die Kosten für die Einschaltung des verbundenen Inkassounternehmens anrechenbar, die nach materiellem Schadensrecht in Ansatz gebracht werden können (vgl. BT-Drs. 16/3655, Seite 81 ). Zu der konkreten Tätigkeit des Inkassounternehmens fehlt bisher subtantiierter Vortrag.

4. Das Amtsgericht Köln geht unabhängig von dem oben geschilderten systematischen Ansatz in einer nachvollziehbaren Entscheidung davon aus, dass konzerneigene Inkassokosten insgesamt nicht abrechenbar sind (Urteil vom 20.01.2016, 130 C 230/15 ).

Diese Verfügung habe ich der EOS zukommen lassen und dem Aufsichtsgericht, denn mit Schreiben vom 05.10.2017 werden wieder Gebühren verlangt.

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#28
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Habe gerade noch ein nettes Schreiben von EOS bekommen:

Sehr geehrte Frau XX,

wir nehmen Bezug auf den regen E-Mail Schriftverkehr. Wir bedauern, dass Sie sich der Zahlung direkt an uns widersetzen. Dadurch kann es auch künftig zu zeitlichen Engpässen kommen, wenn der Datenaustausch zu OTTO z.B. durch Feiertage verzögert wird. Systemseitig werden dann automatisch Mahnungen wegen eines Ratenrückstand generiert der aus Ihrer Sicht ja gar nicht besteht. Darauf haben wir aber leider keinen Einfluss.

Wir haben Ihr Forderungskonto nun wieder in den Ratenablauf gebracht und Ihnen eine Bestätigung zugesandt. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Meinung doch noch ändern und künftig direkt an uns zahlen. Sie verhindern dadurch aufwendigen Schriftwechsel und ersparen sich das Ärgernis darüber.

Dieser weitere Brief ist eine Verar..... schlechthin, denn wenn die Pappnasen mal die Mails entsprechend gelesen hätten, wüsste EOS, dass ich den Dauerauftrag geändert habe. Mahnungen habe ich in den ganzen 9 Monaten von EOS nicht erhalten, sondern die Androhung einer Zwangsvollstreckung. Die Beantwortung was es mit den Storno-/Guthabengebühren auf sich hat, wird nicht beantwortet.

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#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Warte einfach ab, was die Beschwerde ans Aufsichtsgericht ergibt. Die allgemeine Erfahrung ist, dass EOS sich gerne doof stellt und Dinge überliest, wenn direkt mit dem Schuldner kommuniziert wird..

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#30
 Von 
Biened32
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 164x hilfreich)

Ich melde mich, sobald ich Antwort vom Aufsichtsgericht habe. Den letzten Schrieb habe ich noch nicht ans Aufsichtsgericht geschickt. Wäre es sinnvoll und was ist von der Verfügung zu halten?

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