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Maklerrechnung überprüfen
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Maklerrechnung überprüfen
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Maklerrechnung überprüfen enthält folgende Leistung: Preis
€89,00
inkl. MwSt.
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Überblick
Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruchs ist grundsätzlich das Zustandekommen eines gültigen Maklervertrages, die Erbringung der Maklerleistung und das rechtsgültige Zustandekommen des beabsichtigten Hauptvertrages auf Grund der dem Auftraggeber bekannten Maklertätigkeit; so § 652 BGB.
Hinsichtlich der Entstehung des Provisionsanspruchs kommt es außerdem darauf an, ob es sich um einen sogen. " Nachweismakler " oder einen sog. " Vermittlungsmakler " handelt.
1. Der Nachweismakler
Bei einem Nachweismakler genügt für die Entstehung der Maklercourtage der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Dieser besteht regelmäßig in einer Mitteilung des Maklers an seinen Auftraggeber, durch die dieser dann in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.
2. Der Vermittlungsmakler
Anders liegen die Dinge beim sogenannten Vermittlungsmakler!
Der Vermittlungsmakler kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seinen Provisionsanspruch durch Verhandeln mit beiden Seiten verdienen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter liegt insbesondere in der bloßen Übersendung eines Exposés an den Kaufinteressenten noch keine kostenpflichtige Vermittlungstätigkeit vor.
Unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Doppeltätigkeit des Maklers überhaupt zulässig ist und welche Pflichten einen doppelbeauftragten Makler treffen ist stark umstritten. Entscheidend ist oft, ob der Makler als sogn. „ehrlicher Makler" zwischen den Interessen der Parteien vermittelt hat.
Dieses Produkt beinhaltet eine umfassende Erstberatung, zu der Frage, ob die Maklercourtage ausgelöst wurde. Insbesondere die Beantwortung der Frage, ob die Forderungen des Maklers berechtigt sind.
Die Erstberatung ist in den Kanzleiräumen in Dillingen vor Ort, gerne auch via Mail oder Telefon (09071-2658) möglich. Selbstverständlich werden konkrete Handlungsvorschläge erarbeitet.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!
Voraussetzung für das Entstehen des Provisionsanspruchs ist grundsätzlich das Zustandekommen eines gültigen Maklervertrages, die Erbringung der Maklerleistung und das rechtsgültige Zustandekommen des beabsichtigten Hauptvertrages auf Grund der dem Auftraggeber bekannten Maklertätigkeit; so § 652 BGB.
Hinsichtlich der Entstehung des Provisionsanspruchs kommt es außerdem darauf an, ob es sich um einen sogen. " Nachweismakler " oder einen sog. " Vermittlungsmakler " handelt.
1. Der Nachweismakler
Bei einem Nachweismakler genügt für die Entstehung der Maklercourtage der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Dieser besteht regelmäßig in einer Mitteilung des Maklers an seinen Auftraggeber, durch die dieser dann in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.
2. Der Vermittlungsmakler
Anders liegen die Dinge beim sogenannten Vermittlungsmakler!
Der Vermittlungsmakler kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seinen Provisionsanspruch durch Verhandeln mit beiden Seiten verdienen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter liegt insbesondere in der bloßen Übersendung eines Exposés an den Kaufinteressenten noch keine kostenpflichtige Vermittlungstätigkeit vor.
Unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Doppeltätigkeit des Maklers überhaupt zulässig ist und welche Pflichten einen doppelbeauftragten Makler treffen ist stark umstritten. Entscheidend ist oft, ob der Makler als sogn. „ehrlicher Makler" zwischen den Interessen der Parteien vermittelt hat.
Dieses Produkt beinhaltet eine umfassende Erstberatung, zu der Frage, ob die Maklercourtage ausgelöst wurde. Insbesondere die Beantwortung der Frage, ob die Forderungen des Maklers berechtigt sind.
Die Erstberatung ist in den Kanzleiräumen in Dillingen vor Ort, gerne auch via Mail oder Telefon (09071-2658) möglich. Selbstverständlich werden konkrete Handlungsvorschläge erarbeitet.
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