Maklerprovision und Bestellerprinzip: Maklerbetrug?

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Xtourist
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerprovision und Bestellerprinzip: Maklerbetrug?

Maklerprovision und Bestellerprinzip,

Sehr geehrte Profis und Experte,

anbei ist ein Rätsel, was mich gerade beschäftigt und um einen Tipp oder Ratschlag wäre ich sehr dankbar. Es geht um Maklerprovision und neue Regelung zu Bestellerprinzip ab 01.06.2015.

Ein Mensch hat von einem Makler per Fax eine Liste der Wohnungen zur Miete bekommen, hat sich für eins entschieden. Es gab die Wohnungsbesichtigung wo der Vermieter selbst die Wohnung gezeigt hat, dabei hat der Makler nichts gemacht, nur da gestanden. Der Mensch möchte jetzt die Wohnung anmieten und hat den Makler darüber benachrichtigt. Makler sendet folgende Email zurück:

------ E-Mail ----------------------------------------------------------
Sehr geehrter Mensch,

wir danken für die schnelle Zusendung der gewünschten Unterlagen. Wir haben diese bereits an den Vermieter weitergeleitet.

Vorab senden wir Ihnen im Anhang eine "Verbindliche Mietgarantie" für diese Wohnung. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben baldmöglichst zurück.
----------------------------------------------------------------------------


Interessant ist natürlich Inhalt dieser Unterlage aus dem Anhang ("Verbindliche Mietgarantie"):

------ Verbindliche Mietgarantie ----------------------------------

Hiermit garantiere ich, ...... zu nachstehenden Bedingungen die Wohnung .... mieten werde.

....

Miete: XXX,- €
NK-Vorauszahlung: X,- € mit jährlicher Abrechnung
Kaution: 3 Monatskaltmieten

Maklerprovision: Provision, wie Herr MAKLER mitgeteilt hat, normalerweise 2 Monatskaltmieten (XXX,- € x 2) + 19 % MwSt., aber dieses Mal wurde mit Ihnen folgende Sonderregelung getroffen: 1,8 Monatskaltmieten (XXX,- € x 1,8 ) zahlbar an XXX.

------------------------------------------------------------------------------


Nun ist der Mensch jetzt verzweifelt. Was tun? Zahlen wäre dem neuen Bestellerprinzip wiedersprechend. Macht es Sinn das Papier zu unterschreiben und im Anschluss zu klagen?

-- Editier von Xtourist am 01.07.2015 14:31

-- Editier von Xtourist am 01.07.2015 14:32

-- Editier von Xtourist am 01.07.2015 14:33

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat:
Macht es Sinn das Papier zu unterschreiben und im Anschluss zu klagen?

Anscheinend geht der Makler davon aus, dass DU ihn beauftragt hast und deshalb will er von dir sein Honorar. Das kann durchaus rechtmäßig sein oder eben auch nicht. Da das Gesetz sehr neu ist, gibt es natürlich noch keine Gerichtsurteile, wann eine Umgehung des Bestellerprinzips anzunehmen ist. Was sagt denn der Makler dazu? Einfach mal anrufen und fragen kostet nichts. Vielleicht wird auch einfach nur ein veralteter Vordruck verwendet.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wie genau hat der Mensch denn Kontakt zu dem Makler aufgenommen?
Wie lief die bisherige Kommunikation?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Xtourist
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat:Macht es Sinn das Papier zu unterschreiben und im Anschluss zu klagen?
Anscheinend geht der Makler davon aus, dass DU ihn beauftragt hast und deshalb will er von dir sein Honorar.


Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau hat der Mensch denn Kontakt zu dem Makler aufgenommen?
Wie lief die bisherige Kommunikation?


Bei dem Unternehmen wo ich arbeite, bekommen wir regelmäßig so eine Liste von freien Mietwohnungen. Ich habe Sie dann einmal in die Hand genommen und einfach angerufen. Nach dem kurzen Gespräch habe wir die Besichtigung geplant.

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#4
 Von 
Xtourist
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was sagt denn der Makler dazu? Einfach mal anrufen und fragen kostet nichts. Vielleicht wird auch einfach nur ein veralteter Vordruck verwendet.


Gut, hier bin ich grade vorsichtig. Ich habe kein Kontakt zu Vermieter, eine falsche Bewegung und Makler wird sagen dass die Wohnung weg ist. Makler hat über Provision schon während der Besichtigung mich gewarnt. Dann per Email (siehe oben)

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#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Greift der Makler nämlich zum Beispiel auf eine interne Datenbank mit Wohnungen zu, die Vermieter ihm gemeldet haben, haben ja diese Vermieter eigentlich den Auftrag erteilt und müssten ihn bezahlen. Beim Wohnungssuchenden zu kassieren ist nur erlaubt, wenn der Makler "ausschließlich" für den Wohnungssuchenden tätig gewesen ist."

Quelle:https://www.spiegel.de/wirtschaft/tenhagen-ueber-makler-die-neuen-tricks-der-makler-a-1036183.html

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#6
 Von 
Xtourist
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
"Greift der Makler nämlich zum Beispiel auf eine interne Datenbank mit Wohnungen zu, die Vermieter ihm gemeldet haben, haben ja diese Vermieter eigentlich den Auftrag erteilt und müssten ihn bezahlen. Beim Wohnungssuchenden zu kassieren ist nur erlaubt, wenn der Makler "ausschließlich" für den Wohnungssuchenden tätig gewesen ist."
Quelle:https://www.spiegel.de/wirtschaft/tenhagen-ueber-makler-die-neuen-tricks-der-makler-a-1036183.html


Danke, das ist schon klar. Die Frage ist nun, was tun mit der Unterlage? Unterschreiben und nicht zahlen? Oder gibt es hier andere Wege?

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Xtourist):
Die Frage ist nun, was tun mit der Unterlage? Unterschreiben und nicht zahlen? Oder gibt es hier andere Wege?

Eine rechtlich eindeutige Antwort gibt's dazu nicht. Alle Aussagen dazu, auch die von Spiegel online, sind erstmal nur Meinungen und damit nicht so klar, wie sie sich anhören. Es dauert vermutlich Jahre, bis die Rechtsprechung halbwegs klare Grenzen gezogen hat. Wenn du befürchtest, dass du bei Nachfrage oder ohne zu unterschreiben die Wohnung nicht bekommst, musst du dir zunächst die Frage stellen, wie wichtig die Wohnung für dich ist. Wenn du unter Zeitdruck stehst oder das die absolut genialste Wohnung auf der Welt für dich ist, dann macht es vermutlich Sinn zu unterschreiben und das Risiko einzugehen, notfalls vom Gericht zur Zahlung verdonnert zu werden.

Ansonsten wäre ich eher zurückhaltend und würde wie gesagt erstmal vorsichtig nachfragen. Bedenke folgendes: Wenn der Vermieter wirklich zusammen mit dem Makler versucht, dir entgegen dem Gesetz die Provision aufzudrücken, scheint er es mit dem Gesetz nicht ganz so genau zu nehmen. Das verheisst nichts Gutes für die Klauseln im Mietvertrag und eine mögliche Mietzeit. Ein solches Verhalten verrät dir also auch etwas über den Vermieter und seine Einstellung zum Mieter. Willst du so ein Mietverhältnis beginnen?

PS: Das ganze unter der Prämisse, dass der Vermieter den Makler eigentlich beauftragt hat und nur das Bestellerprinzip umgehen will. Es mag auch Makler geben, die aus eigenem Antrieb heraus freie Wohnungen vermitteln ohne dass sie vom Vermieter dazu beauftragt wurden. Der Vermieter ist dann aus dem Spiel und der Makler muss natürlich vom Besteller=Mieter bezahlt werden.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist nun, was tun mit der Unterlage? Unterschreiben und nicht zahlen? Oder gibt es hier andere Wege?


Anhang ausdrucken, unterschreiben und die Passage mit der Maklerprovision deutlich durchstreichen.
Begleitend die Textpassage von Hamburger beilegen und die Reaktion des Maklers abwarten.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich denke auch, das es sich hier um eine Art Versuch des Maklers handelt, dem Mieter die Provisionsforderung aufs Auge zu drücken, die vor Gericht wohl nicht durchkommen wird.

Was ich mich Frage, was diese "Mietgarantie" wert sein soll, da ja wohl noch ein schriftlicher Vertrag unterschrieben werden soll, oder ?

Was dann, wenn im Vertrag Klauseln sind, die der Mieter nicht akzeptiert ??

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#10
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Zitat:
Was dann, wenn im Vertrag Klauseln sind, die der Mieter nicht akzeptiert ??


Es heißt doch eindeutig

Zitat:
zu nachstehenden Bedingungen


d.h. wenn im MV Bedingungen stehen, die nicht in der Vereinbarung mit dem Makler stehen, kann sich die "Mietgarantie" auch nicht auf diese beziehen. Strenggenommen genügt dann schon eine einzige "neue" Bedingung im MV, daß der Makler sich die "Mietgarantie" ins Klo hängen kann, wenn der M den MV unter Berufung auf die "Mietgarantie" nicht unterschreibt.

-- Editiert von GROC am 02.07.2015 11:35

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