Hallo zusammen,meine Freundin hat im Juli ein Expose von einer Bank für eine Wohnung angefordert, und eine Besichtigungstermin ausgemacht. Wir haben dann zusammen die Wohnung angeschaut. Mir hat die Lage der Immobilie nicht gefallen, und wir haben am nächsten Tage bei der Bank (Makler) abgesagt.Der Verkäufer hat eine Klausel für das Sondernutzungsrecht in seinem Vertrag als er die Wohnung gekauft hat, für die Mitbenutzung des Gartens für seinen Bruder falls der mal nach Deutschland zieht.Da mit dieser Klausel eine Weiterverkauf der Immobilie für den Verkäufer nicht in Frage kommt, hat er eine Woche nach unserem Besichtigungstermin, bei der Bank seinen Verkaufswunsch widerlegt. Als wir uns Anfang November zufällig getroffen haben, und wir uns so unterhalten haben, stellte sich heraus, das Sie die Wohnung jetzt doch verkaufen möchten (ohne Maklerauftrag).
Auf Wunsch meiner Freundin, und diversen Problemem in unserer alten Wohnung haben wir uns mit dem Verkäufer auf einen Kauf geeinigt.Und haben Mitte November einen Notartermin ausgemacht.
Jetzt nachdem der Verkauf abgewickelt ist und ich alleiniger Besitzer der Immobilie bin, hat sich die damalige Bank gemeldet, und verlangt von mir und dem Verkäufer je die Maklerprovision.
Ist das ganze rechtens, oder kann ich da rechtlich vorgehen?
Danke im Voraus für die Antworten.
Gruß
Maklerprovision
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Habt Ihr damals einen Maklervertrag unterschrieben ? Wenn ja, dann dürfte die Provisionsforderung rechtens sein.
Gruß
Michael
Hallo, nein wir haben keinen Vertrag unterschrieben.
Gruß
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Dann wird es für den Makler sehr schwer einen Vertragsabschluss nachzuweisen, nch dem er berechtigt wäre, Provision u verlangen. Im Normalfall lässt der Makler vor Besichtigung Dich einen "Nachweis" unterschreiben, daß er die Immobilie Dir gezeigt hat und im Falle eines Vertragsabaschlusses provisionsberechtigt ist.
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
Die Forderung ist gerechtfertigt!
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
Hallo,
er hat die Sache mit der Mitbenutzung des Gartens nur in seinem Vertrag, als er damals die Wohnung von seinen Eltern abgekauft hat.Mir hat er jetzt die Wohnung ohne diese Klausel verkauft.
Gruß
--- editiert vom Admin
Hallo Volker,
was heißt das in meinem Fall genau?Hat der Makler Provisionsanspruch oder nicht.
Da meine Freundin ja 2 Tage nach dem Besichtigungstermin einen Kauf augeschlossen hatte, aufgrund das ich mit dieser Klausel und der Lage nicht ganz einverstanden war.
Gruß
Kann das bewiesen werden, daß diese Klausel der Ausschlußgrund war? Aber das Grundstück sollte immer mitverkauft werden, ja?
Viele Grüße, Michael
Ja, das Grundstück, bzw. das Sondernutzungsrecht für den Garten, war von Anfang an dabei, allerdings anfangs mit der Klausel (oben). Und mit dieser Klausel bin ich nicht einverstanden gewesen.
Gruß
Mal anderst gefragt:
Hat der Makler damals bei der Besichtigung gesagt, daß eine Provision fällig wird ?
Gruß
Michael
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
nein der Makler hat mich zu keiner Zeit, auf eine Provision hingewiesen.
Gruß
Hallo zusammen, spielt es eigentlich in meinen Fall eine Rolle, wann die Finanzierung bei meiner Bank unterschrieben worden ist?
Gruß
--- editiert vom Admin
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