Uns hat gestern eine Klageschrift vom Landgericht erreicht. Ein Makler hat gegen uns geklagt und möchte die Provision für das Haus welches wir gekauft haben.
Die von uns gekaufte Immobilie wurde Zeitgleich vom Kläger (Makler) sowie vom ehemaligen Besitzer beworben. Wir hatten zu beiden Kontakt aufgenommen. Selbstverständlich kauften wir dann direkt vom Eigentümer. Mit dem Makler wurde kein Vertrag unterschrieben.
6 Monate nach dem Kauf klagt nun besagter Makler auf seine Provision. Er behauptet er sei vermitteln tätig gewesen und habe den Kontakt ermöglich was nachweislich nicht der Fall ist.
Wir haben mittlerweile einen Anwalt der uns Vertritt aber Eure Meinungen oder Erfahrungen würden uns sehr interessieren.
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Maklerprovision Hauskauf
Verbaut?
Verbaut?
Hallo
ich kenne das so, das der Makler vor deren Immobilien Besichtigung einen Vertrag mit dem Kunden ab schließt,
damit solch Konstellationen nicht entstehen.
Wie es in Ihrem Falle gelaufen ist,eher unüblich.
Ich sehe da wenig Chancen für den Makler.
Gruß
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Hallo,
eine Besichtigung des Objekts hat mit dem Makler (Kläger) nicht stattgefunden. Laut Aussagen des Besitzers der Immobilie von dem wir gekauft hatten bestand überhaupt kein Maklervertrag zwischen dem Verkäufer und besagtem Makler.
Wie bereits gesagt wurde das selbe Objekt sowohl vom Verkäufer als auch dem Makler beworben.
Nun ja das Landgericht wird hier wohl entscheiden. Ist es üblich das eine Immobilie von mehreren Angeboten wird ? In diesem Fall war es ja so und ich kann doch entscheiden von wem ich es kaufen möchte.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit Baurecht hat das nun gar nichts zu tun ...
quote:<hr size=1 noshade>In diesem Fall war es ja so und ich kann doch entscheiden von wem ich es kaufen möchte. <hr size=1 noshade>
Nö, denn kaufen kann man es ja logischerweise immer nur vom Eigentümer.
quote:<hr size=1 noshade>Ist es üblich das eine Immobilie von mehreren Angeboten wird ? <hr size=1 noshade>
Ja, das ist nicht unüblich.
Hattet ihr in irgendeiner Weise Kontakt zu dem Makler vor dem Kauf?
Wenn ja, wie genau?
quote:<hr size=1 noshade>Mit dem Makler wurde kein Vertrag unterschrieben. <hr size=1 noshade>
Das wäre zur Erlangung der Provisson nicht notwendig.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:Wenn das tatsächlich nachweislich nicht der Fall ist , dann sehe ich ebenfalls keine Grundlage für einen Anspruch auf die Maklerprovision.
Er behauptet er sei vermitteln tätig gewesen und habe den Kontakt ermöglich was nachweislich nicht der Fall ist.
Aber zu den dafür entscheidenden Fakten wurde ja noch nichts gesagt ...
Bleibt nur zu hoffen, dass ihr dem bereits eingeschaltete Anwalt auch wirklich alle massgeblichen Sachumstände genannt habt, sodass er die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen konnte.
Makeln ohne Auftrag ist zwar auch vom IVD nicht gern gesehen, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine "verdiente" Maklerprovision nicht zu zahlen wäre
http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-nicht-aufpasst-zahlt-Provision-article10498741.html
Daneben/Ansonsten kämen ggf. noch weitere Argumente in Betracht, falls die Geschichte nach dem Stichtag 13.06.2014 spielt und die entsprechenden Begleitumstände zutreffen
http://www.immonet.de/service/widerrufsrecht.html
http://www.ivd.net/fileadmin/user_upload/bundesverband/Themen/Politik_und_Rechtsprechung/2014_06_10_Merkblatt_Widerruf.pdf
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
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