Maklerin stellt Honorarrechnung nach mangelhafter Wohnungsübergabe

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Maklerin stellt Honorarrechnung nach mangelhafter Wohnungsübergabe

Hallo,

letzten Monat habe ich meine alte Wohnung einer Maklerin übergeben. Diese hat Mängel festgestellt. Leider wurde der Termin der Wohnungsübergabe auf den letzten Tag des Monats gelegt und die Nachmieterin sollte am nächsten Tag die Wohnung beziehen. So hatte ich keine Zeit die Mängel selbst zu beheben. Ursprünglich wollte ich die Wohnungsabnahme eine Woche vorher stattfinden lassen, damit alles reibungslos funktioniert und ich ggf. etwaige Mängel selbst beheben könnte. Dieser Termin wurde von der Maklerin aber auf den letzten Tag des Monats gelegt.

Nun hat mir die Maklerin eine Honorarrechnung geschrieben und stellt mir ca. 600 EUR in Rechnung als Aufwandspauschale für die Behebung der Mängel. Diese Honorarrechnung würde ich auch akzeptieren wenn nicht auch der Mieter, mir ebenfalls, offenbar zusätzlich festgestellte Mängel in Rechnung stellt.

Das Übergabeprotokoll, den ich unterschrieben habe, enthielt jedoch lediglich

* Polsterreinigung
* allg. fehlende Grundreinigung

Nun ist meine Frage inwiefern die Maklerin mir überhaupt eine solche Honorarrechnung stellen darf, obwohl ich ihr keinerlei Auftrag erteilt habe für mich tätig zu werden und obwohl der Mieter mir noch eine gesonderte Rechnung schreiben wird. In der Honorarrechnung der Maklerin steht nur allg. "Pauschale zur Beseitigung der Mängel" und die einzelnen Punkte sind nicht weiter aufgeführt.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Bitte wortwörtlich die Formulierung aus dem Übergabeprotokoll, die zugehörigen Klauseln des Mietvertrages und der Forderung der "Maklerin" hier einstellen.

Hintergrund: Es ist mir völlig unklar, warum eine Maklerin oder ein Nachmieter überhaupt irgendwas von dir fordern. Vielleicht gehen hier einfach nur die Begriffe durcheinander. Du hast einen Mietvertrag mit einem Vermieter gehabt. Der kann dirgegenüber erfolgreich Forderungen stellen, wenn er die Wohnung von dir nicht vertragsgemäß zurückbekommen hat. Dazu muss er aber die exakte Forderungshöhe beweisen. Zudem wäre bei vertraglich vereinbarten Leistungen wie Generalreinigung, Polsterreinigung zu prüfen, ob diese überhaupt von dir zu leisten waren und ob dir eine Nachfrist gesetzt wurde. Man müsste sich also auch anschauen, was der Mietvertrag überhaupt dazu sagt oder ob der Zustand der Wohnung so war, dass er bereits eh als Schaden im Sinne des BGB einzustufen wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal danke ich dir für dein zuversichtliches Statement!

Die Forderung der Maklerin lautet wortwörtlich "…für den Aufwand der Übergabe und Mängel…" und dann kommt die Rechnung ohne weitere Details. Es handelt sich insofern um eine klassische Maklerin, als dass Sie diejenige war, die die Wohnung vor ca. 3 Jahren inseriert, an mich übergeben, und eine erhebliche Provision kassiert hat. Der Vermieter hat sie auch dieses mal beauftragt um einen Nachmieter zu finden. Sie war offenbar auch mit der Wohnungsübergabe beauftragt.

Der Vermieter möchte mir allerdings die Mängel separat berechnen. Bei meinem Mietvertrag handelt es sich wohl um einen klassischen Mietvertrag, ohne besondere Klauseln.

Eine Nachfrist für die Behebung der Mängel habe ich nie bekommen, da am nächsten Tag schon die Nachmieterin einziehen sollte, obwohl ich schon vor einem halben Monat ausgezogen bin und die Abnahme viel früher stattfinden konnte. Die Wohnung war an manchen Stellen nicht porentief gereinigt aber im Wesentlichen war sie sauber und einige Armaturen sahen nach 3 Jahren auch nicht nagelneu aus, aber was man als Schaden bezeichnen konnte, gab es nicht.

Du meinst also, dass ich in jedem Fall eine Nachfrist hätte bekommen müssen? Was der Vermieter mir an Kosten noch berechnet weiß ich nicht, aber mir geht es darum, dass ich die Maklerin für ihre willkürlich kalkulierten Kosten nicht bezahlen will. Kann ihrer Rechnung einfach widersprechen oder die Rechnung zurückweisen? Ich habe ihr keinerlei Auftrag erteilt. Wenn sie von jmd. Geld bekommt, dann wohl vom Vermieter?

-- Editiert von Alex-MUC am 28.04.2017 12:28

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#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Das sieht alles sehr rosig für Dich aus.

- Wenn es kein Schaden ist, sondern ein versäumnis Deinerseits, hättest Du eine Nachfrist kriegen müssen. BTW: Wieso hast DU die Wohnung nicht sofort gereinigt? Was war mit den Polstern?
- Wenn im Mietvertrag nichts zur Endreinigung steht, heißt das besenrein, nicht porentief sauber. Besenrein kriegt man wahrscheinlich mit mietnegroßkatze.de oder sowas für <50€ hin. Müsste aber auch nachgewiesen werden (zusätzlich zur Nachfrist).
- Es muss aufgeführt werden, warum was gefordert wird.
- "für den Aufwand der Übergabe" klingt nach einem Schuss ins eigene Knie mit 'nem Eisenbahngeschütz.
- Mit den Mietern hast Du erstmal gar nichts zu tun. Natürlich könnte für tatsächliche, nachweislich Dir zuzurechnende Schäden der Vermieter nochmal auf Dich zukommen.

Ich würde sagen: Kommunikation einstellen, bis irgendwas kommt, was von den oben genannten Punkten abweicht. Wenn Du Glück hast, eiern die noch sechs Monate rum, ohne konkret was zu benennen, und danach ist das IMHO eh verjährt (sonst könnte man ja jedem Mieter bei Kündigung erstmal ne unbegründete Rechnung schreiben, um die Sechsmonatsfrist zu umgehen).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Alex-MUC):
Die Forderung der Maklerin lautet wortwörtlich "…für den Aufwand der Übergabe und Mängel…" und dann kommt die Rechnung ohne weitere Details.


Entweder ignorieren oder mal schriftlich mangels vertraglicher Grundlage zurückweisen. Sollte was unverschämtes zurückkommen, Beschwerde beim Gewerbeaufsichtsamt.

Zitat (von Alex-MUC):
Diese Honorarrechnung würde ich auch akzeptieren wenn nicht auch der Mieter, mir ebenfalls, offenbar zusätzlich festgestellte Mängel in Rechnung stellt.


Dafür gibt es auch keine Grundlage.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Alex-MUC):
Die Forderung der Maklerin lautet wortwörtlich "…für den Aufwand der Übergabe und Mängel…" und dann kommt die Rechnung ohne weitere Details.
Das ganze spielt schon in Deutschland, oder?

Du hast die Maklerin nicht beauftragt. Von daher stimme ich Retels zu. Sollte sich dein Vermieter bei dir melden, kann man sich das nochmal genauer anschauen. Der Aufwand der Übergabe ist aber so oder so nicht vom Mieter zu tragen. Das sind klassische Verwaltungstätigkeiten, die der Vermieter selber bezahlen muss.

Beim Rest wird es möglicherweise darauf ankommen, was da so alles im Übergabeprotokoll steht. Kannst du das einscannen, anonymisieren, irgendwo hochladen und dann den Link hier einstellen? Ansonsten wird es schwer festzustellen, ob da nicht irgendwo ein "Mieter erkennt alle Mängel als nicht vertragsgemäß an und verzichtet auf Nachfrist" steht. Wahrscheinlich zwar nicht in der Form, aber möglicherweise verklausiliert mit der gleichen Wirkung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure hilfereichen Hinweise!

Hier sind die beiden Seiten des Übergabeprotokolls:
(1) https://drive.google.com/file/d/0B2BBStu44q_ASUpkUFlqYUFUNHc/view
(2) https://drive.google.com/file/d/0B2BBStu44q_AejJZY0dpVVhodGs/view

Das Übergabeprotokoll wurde von der besagten Maklerin erstellt und von mir unterschrieben. Diese Schreiben ist auch das Einzige das eine Beauftragung der Maklerin impliziert. Als ich es unterschrieben habe, war von einer Beauftragung mit Ausbesserungsarbeiten jedoch nicht die Rede. Offenbar hat die Maklerin das in Absprache mit dem Mieter gemacht, ohne von mir beauftragt worden zu sein.


Unten ist die E-mail von der Maklerin, die mir nun auch das Übergabeprotokoll zugeschickt hat. Meiner Ansicht nach waren die Standards für eine ordnungsgemäße Übergabe viel zu hoch angesetzt. Schließlich wurde die Wohnung bereits gereinigt (o "besenrein" oder nicht, kann man sich streiten…) und die perlweißen Polster vergilben nun mal nach 3 Jahren. Genauso habe ich das besagte Kopfpolster selbst mehrmal bei 90 Grad gewaschen. In den perlweißen Ausgangszustand konnte ich es aber nicht zurückversetzen. Ob man nun deswegen gleich ein neues Bett kaufen muss, ist auch die Frage.

Ich bin durchaus bereit einige Kosten wie die nochmalige Grundreinigung (ca. 300 EUR) plus die Polsterreinigug zu bezahlen, aber nicht gleich das ganze Bett und noch dazu die "Aufwände" der Maklerin, die mir weder eine Möglichkeit zur Nachbesserung gab noch von mir mit irgendwas beaufragt wurde, zumal heutzutage die Mieter die Kosten für den Makler übernehmen(?) müssen.

Ich werde der Rechnung de Maklerin wohl widersprechen und sie zurückweisen aber dann holt Sie ihre Kosten bei mir über den Vermieter, der die Kosten an mich weitergibt? Ich fühle mich an dieser Stelle etwas abgezockt. So waren bspw. die Polster an dem Bett keinerlei besonderen Verschmutzung ausgesetzt, sodern lediglich dem Gilbzahn der Zeit, der bei den ursprünglich perlweißen Polstern natürlich ordentlich zuschlägt aber ist das nicht die gewöhnliche Abnutzung?

#### E-mail von der Maklerin ####
nach langer Arbeit und viel Stress ist die Wohnung nun wieder in dem Zustand, wie Sie diese bei Ihrem Einzug übernommen haben.

Wie schon in unserem vorherigen Schriftverkehr angedeutet, sind noch auch Kosten für meine Tätigkeit angefallen, diese stelle ich Ihnen ebenfalls in Rechnung.

Ich habe inzwischen fast 17 Stunden damit Verbracht Handwerker in die Wohnung zu lassen, Reinigungsfirma zu bestellen, Arbeiten abzunehmen, Polster und Vorhänge abzuziehen, zur Reinigung zu fahren, abzuholen um diese wieder aufzuziehen.


Die Polster an den Betten sind nicht mehr zu Reinigen, besonders das Kopfteil ist unbrauchbar, Herr XXXXXX wird ein neues Bett von Ikea bestellen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

In der Anlage erhalten Sie das Protokoll der Übergabe.

Inzwischen wurden die Mängel behoben, die Abrechnung zu den Kosten für Reinigungsfirma, Handwerker, Reinigung der Polster, Austausch des Bettes werden wie von Ihnen gewünscht, von der Kaution abgezogen.
Die komplette Rechnung erhalten Sie in Kürze von Herrn XXXXXX.

Mit freundlichen Grüßen
####

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

Wer ist denn "Herr XXXXXX"? Der Vermieter?


Zumindest der Übernahme der Grundreinigung hat man zugestimmt. Desweiteren der Reinigung der Polster und Überwürfe.

Aber nicht dem Neukauf eines Bettes.
Die bestimmungsgemäße Abnutzung der Polster ist mit derMietzahlung abgegolten. Selbst wenn hätte man nur Anspruch auf Neubezug / Zeitwert, aber nicht auf eine neues Bett.



Auf das Schreiben der Maklerin würde ich aus taktischen Gründen erstmal gar nicht reagieren.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer ist denn "Herr XXXXXX"? Der Vermieter?


Ja, Herr X ist der Vermieter.

Zitat (von Harry van Sell):

Zumindest der Übernahme der Grundreinigung hat man zugestimmt. Desweiteren der Reinigung der Polster und Überwürfe.


Soweit würde ich ja auch noch alles zahlen.

Zitat (von Harry van Sell):

Aber nicht dem Neukauf eines Bettes.
Die bestimmungsgemäße Abnutzung der Polster ist mit derMietzahlung abgegolten. Selbst wenn hätte man nur Anspruch auf Neubezug / Zeitwert, aber nicht auf eine neues Bett.


Das sehe ich genauso, v.a. wenn vom Neukauf des Bettes im Übergabeprotokoll nichts steht.

Zitat (von Harry van Sell):

Auf das Schreiben der Maklerin würde ich aus taktischen Gründen erstmal gar nicht reagieren.


Die Rechnung der Maklerin einfach ignorieren ist deiner Meinung nach besser, als mit einem Widerspruch oder Vergleichbaren zu antworten?

-- Editiert von Alex-MUC am 30.04.2017 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von Alex-MUC):
Die Rechnung der Maklerin einfach ignorieren ist deiner Meinung nach besser, als mit einem Widerspruch oder Vergleichbaren zu antworten?

Derzeit ja.


Der jenige der hier abrechnen müsste, wäre der Vermieter.

Aber auch da würde ich jetzt noch nicht aktiv werden, sondern warten was dieser macht. Mit etwas Glück macht er gar nichts und dann könnte nach 6 Monate nach Übergabe eine Verjährung eintreten.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9899 Beiträge, 4486x hilfreich)

Auch ich empfehle, auf die Mail nicht zu reagieren. Du hast die Maklerin nicht beauftragt.

Aufgrund der Formulierung des Übergabeprotokoll, wird die Grundreinigung und die Reinigung der Polster bzw. Überwürfe auf jeden Fall zu zahlen sein, wenn der Vermieter dies einfordert und die Kosten in der Höhe berechtigt sind. Beim Bett wird man schauen müssen, was da genau für ein Schaden vorlag. Und selbstverständlich wird man bei einem neuen Bett einen Abzug alt-für-neu vornehmen müssen. Aber das kann man sich anschauen, wenn eine ordnungsgemäße Abrechnung des Vermieters vorliegt.

Zitat (von Alex-MUC):
Ich habe inzwischen fast 17 Stunden damit Verbracht Handwerker in die Wohnung zu lassen, Reinigungsfirma zu bestellen, Arbeiten abzunehmen, Polster und Vorhänge abzuziehen, zur Reinigung zu fahren, abzuholen um diese wieder aufzuziehen.
Diese Kosten wird die Maklerin - sofern vereinbart - dem Vermieter in Rechnung stellen können. Ob der sich dann diese Kosten von dir wiederholen kann, kann man zumindest bezweifeln. Das klingt nach typischen Verwaltungstätigkeiten, die meiner Meinung nach nicht unter einen Schadensersatz fallen. Aber auch das kann man sich anschauen, wenn die Rechnung da ist.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

17 Stunden sind wohl auch sehr übertrieben für die geschliderten Tätigkeiten.



Signatur:

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Bis zum 01.10. kann man hier getrost auf Tauchstation gehen und warten. Aktiv widersprechen etc. sollte man lassen.
Lediglich wenn von der Maklerin ein Mahnbescheid in einem orangenem Umschlag kommt, muss man diesem widersprechen.

Das Protokoll hast du unterschrieben, daher Reinigungskosten Polster, Überwürfe und die Grundreinigung der Wohnung sind dein Vergnügen. Darüber hinaus darf dir nichts in Rechnung gestellt werden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Das Protokoll hast du unterschrieben, daher Reinigungskosten Polster, Überwürfe und die Grundreinigung der Wohnung sind dein Vergnügen.


Aber auch nicht mal eben pauschal, sondern nachgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hat nun folgende E-mail geschrieben:

Zitat:
Nochmal bezgl. Honorarrechnung Frau XXX(Maklerin):
Ich kann diese nicht nachvollziehen und habe diese auch nicht in Auftrag gegeben. Das heisst von meiner Seite muessen Sie nichts an Frau XXX bezahlen, nur fuer die entstandenen Nachbesserungs/-Aufwandskosten. Sobald ich diese Aufsellung von der Nachmieterin habe, bespreche ich diese mit Ihnen und ueberweise Ihnen die Kaution abzueglich dieser Kosten.


Darauf antwortete die Maklerin am frühen Sonntag:

Zitat:

dies ist korrekt, die Rechnung hat nichts mit der Kaution zu tun.

Herr (MIETER) und ich hatten im Vorfeld schriftlich festgehalten, welche Arbeiten in der Wohnung durchzuführen sind und was es kostet wenn ich dies übernehme.

Da ich nun ALLE arbeiten selbst übernommen habe und darüber hinaus auch diverse andere Arbeiten übernehmen musste - ist der Betrag selbstverständlich fällig.

Herr XXX(Vermieter), ich habe Sie nur in cc gesetzt damit Sie wissen was abgesprochen war.
mit freundlichem Gruß


Fakt ist, dass ich mit der Maklerin das bereits gepostete Übergabeprotokoll durchgegangen bin und es unterschrieben habe. Sie meinte am Ende, dass Sie sich um "ALLES" kümmern wolle. Ich habe das jedoch keinesfalls bejaht, sondes als Aussage hingenommen. Am selben Tag habe ich noch den Reinigungsservice gebucht und musst ihn dann stornieren, da es ja die Maklerin übernommen hatte, bzw. es explizit übernehmen wollte. Ich wußte zu diesem Zeitpunkt auch nicht, ob sie im Auftrag des Vermieters oder im Auftrag der neuen Mieterin handelt. Ich selbst habe jedoch nichts in Auftrag gegeben, sondern wollte mich wie gesagt, selbst um die Behebung der Mängel kümmern.

Ich sehe also nicht ein, dass die Maklerin sich anmaßt von mir dadurch beauftragt worden zu sein, in dem Sie mir gesagt hat, dass es was kosten würde. Das solche Dinge Zeit kosten ist klar aber wer die Kosten tragen muss, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe die Maklerin mit nichts beauftragt.

Ich werde also ggf. einen Mahnbescheid von der Maklerin abwarten, da die Maklerin denkt, dass sie mir die Kosten durchaus berechnen kann?


-- Editiert von Alex-MUC am 04.05.2017 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von Alex-MUC):
Herr (MIETER) und ich hatten im Vorfeld schriftlich festgehalten, welche Arbeiten in der Wohnung durchzuführen sind und was es kostet wenn ich dies übernehme.

Und stimmt das?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Alex-MUC):
Herr (MIETER) und ich hatten im Vorfeld schriftlich festgehalten, welche Arbeiten in der Wohnung durchzuführen sind und was es kostet wenn ich dies übernehme.

Und stimmt das?


Nein, sie meint wohl das von mir gepostete Übergabeprotokoll/Mängel, das wohl kaum als ein gleichzeitiger Auftrag verstanden werden kann? Oder kann das Übergabeprotokoll auch als Auftrag an die Maklerin verstanden werden?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von Alex-MUC):
Oder kann das Übergabeprotokoll auch als Auftrag an die Maklerin verstanden werden?

Kommt darauf an, was für ein Zeugs man raucht ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich diese Woche die 1. Mahnung bekommen, mit normaler Post. Offenbar meint die Maklerin, dass ihr das Geld für die nicht gewünschte/bestellte Leistung zusteht.

Gibt es da nicht ein paar Zauberworte, die ich zurückschicken könnte oder sollte ich auf die 2. Mahnung warten… und was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119965 Beiträge, 39809x hilfreich)

Auf Bettelbriefe reagiere ich gar nicht.

Und ohne Zustellnachweis wird sie den Zugang auch nicht beweisen können...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Herr (MIETER) und ich hatten im Vorfeld schriftlich festgehalten, welche Arbeiten in der Wohnung durchzuführen sind und was es kostet wenn ich dies übernehme.


Darauf könnte man schon die Vorlage einer Kopie des Schriftstücks in welchem das angeblich festgehalten wurde verlangen.

Hinweis:
Die oben als Seite 2 des Übergabeprotokoll eingestellte Kopie macht mich nachdenklich !!
Anscheinen ist dies die Fortsetzung des Satzes auf Seite 1 unten am Schluss.
Dieser endet mit dem Wort Kosten und einem Pfeil nach rechts.
Dort steht da übrigens auch der Betrag von 300 € !!
Für mich deutet es darauf hin, dass da doch mehr besprochen wurde !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Alex-MUC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):

Dort steht da übrigens auch der Betrag von 300 € !!
Für mich deutet es darauf hin, dass da doch mehr besprochen wurde !!


Vielen Dank fürs Hinterfragen :)

Ja, die zusätzlichen 300 € für die Grundreinigung würde ich ja auch übernehmen. Aber diese werden mir wahrscheinlich in der — immer noch ausstehenden — Endabrechnung durch den Vermieter in Rechnung gestellt. Die Maklerin stellt mir mit ihrer Honorarrechnung höchstwahrscheinlich lediglich ihre Zeit in Rechnung. Die 300 € für die Grundreinigung werde ich übernehmen. Aber wahrscheinlich werden die mir vom Vermieter in Rechnung gestellt. Wenn man bedenkt, dass die künftige Mieterin bzw. der Vermieter die Maklerin (nach neuer Gesetzgebung) für ihre Dienstleistung bereits bezahlt haben, kommt mir das als willkürliche Gelddruckerei vor.

0x Hilfreiche Antwort

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