Unsere Tochter will eine Wohnung mieten. Wir wollen dafür bürgen.
Bei Besichtigung einer Wohnung mit einerm Makler will dieser Auskunft über unsere Einkommensverhältnisse haben und bei Abschluss eines Maklervertrages auch einen Gehaltsnachweis bekommen.
Darf der Makler einen Gehaltsnachweis fordern - zur Ansicht - zum Behalten oder reicht eine Auskunft.
Wie ist die Rechtslage ??? Der Makler will eine Wohnungsvermittlung für unsere Tochter von einer solchen Auskunft abhängig machen.
Danke für eine Auskunft
Jenzlau
Makler - Auskunft - Gehaltsnachweis
3. September 2003
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Frage vom 3. September 2003 | 08:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Makler - Auskunft - Gehaltsnachweis
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. September 2003 | 17:03
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 0x hilfreich)
Da Ihr ja bürgen wollt, muss der Makler schon wissen, ob laufendes Einkommen vorhanden ist bei euch. Wenn Ihr bürgt, müsst Ihr auch für die Miete aufkommen oder aber im Falle, dass die Tochter die Miete nicht mehr zahlen kann, müsst ihr diese zahlen. Ausserdem möchte ja der Makler auch seine Gebühren haben nach Zustandekommen des MV und wenn die Tochter kein Einkommen hat, bleibt er auf seinen Kosten hängen, Gruss Katinka
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"Reno-Katinka "
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