Mainboard BIOS Update; Warte schon fast 2 Monate

16. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mainboard
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mainboard BIOS Update; Warte schon fast 2 Monate

Hallo liebe User,

ich habe vor knapp 2 Monaten über computeruniverse(Website) ein Mainboard gekauft, dieses benötigt allerdings(laut Telefonat mit Kundenservice des Herstellers(ASUS)) ein Update um mit meiner CPU kommunizieren zu können.
Ich habe daraufhin das Mainboard eingeschickt um dieses Update durchführen zu lassen. Da computeruniverse dazu nicht selbst in der Lage ist, haben diese es an ASUS weitergeschickt.
Nun warte ich wie schon erwähnt, eine längere Zeit auf mein Mainboard. Auf eine Statusanfrage wurde mir nur mitgeteilt das "es noch dauert".

Ist es für mich möglich mein Geld zurück zu fordern? Was für andere Möglichkeiten habe ich noch?

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Hiho!

Du könntest wohl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Auf Nummer sicher gehst du, indem du nochmal eine kurze Frist setzt; nach meiner Ansicht ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Frag gern nach, wenn dich weiteres interessiert.

Schöne Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119667 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Mainboard):
dieses benötigt allerdings(laut Telefonat mit Kundenservice des Herstellers(ASUS)) ein Update um mit meiner CPU kommunizieren zu können.

Und die Auslobung von seitens des Verkäufers und/oder des Herstellers hat eine Funktionsfähigkeit mit genau dieser CPU zugesichert?



Zitat (von Mainboard):
Ich habe daraufhin das Mainboard eingeschickt um dieses Update durchführen zu lassen.

Auf welcher Rechtsgrundlage?
Gesetzliche Sachmängelhaftung?
Garantieversprechen?
Reparaturauftrag?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mainboard
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Hiho!

Du könntest wohl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Auf Nummer sicher gehst du, indem du nochmal eine kurze Frist setzt; nach meiner Ansicht ist dies jedoch nicht mehr erforderlich. Frag gern nach, wenn dich weiteres interessiert.

Schöne Grüße


Habe mein Geld wiederbekommen, vielen Dank für die Hilfe :)

1x Hilfreiche Antwort

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