Mahung während im Ausland

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
Mahung während im Ausland

hallo,

ich möchte einen Fall schildern und um Rat fragen.
Zac war ein Jahr lang im Ausland und hat in dieser Zeit eine Mahnung bekommen, die jetzt zu einem Inkasso Unternehmen weitergeleitet wurde. Was wäre am besten zu tun. Inkasso will das drei-fache von der Rechnung. Egal wie hoch der eigentliche Betrag ist, das ist Abzocke. Ist ja nichts Neues.
Was kann man machen, um die Kosten zu vermeiden.

danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wir reden schon von ausschließlich außergerichtlichen gebühren oder?

Einfach nur die Hauptforderung an das entsprechende Unternehmen zahlen, direkt und im Verwendungszweck "Nur HF" angeben. Eventuell noch Zinsen und Briefporto draufpacken. Dann wird das Inkasso anfangen zu diskutieren, woraufhin man deren Gebühren abweist. Zumeist wird das dann auch nicht eingeklagt, sondern irgendwann hören die damit auf.

War Zac denn ordnungsgemäß umgemeldet? Hatte der Gläubiger die korrekte Adresse im Ausland? Ein Jahr ist ja nicht gerade wenig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
rapbit
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

ok. danke.

Zac soll also die HF zahlen, Die Inkassofirma vergessen und nichts zahlen.
Er war auch bei der Stadt fragen, ob er nicht abmelden soll. Die Mitarbeiter meinten nur, kann man, muss man nicht. Ist es sehr relevant, ob er jetzt abgemeldet war oder nicht?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die zentrale Frage war, ob es notwendig war, ein Inkasso einzuschalten oder nicht. Wenn Zac nicht umgemeldet war, hat er schon mal ein großes Argumentationsproblem. Dann gilt, dass er sich auch zu kümmern hat, dass Mahnungen und ähnliches ihn erreichen. Dann gehört der Briefkasten nach wie vor zu seinem Machtbereich. In der Folge gilt dann, dass er wohl auch in Verzug war und damit hat man ein grundsätzliches Argument gegen die Inkassokosten nicht mehr zur Verfügung.

Zac kann also nur noch diskutieren, ob der Gläubiger wirklich die Hilfe eines Inkassos brauchte, um Briefchen zu verschicken. Dabei ist dann relevant, ob der Gläubiger ein kleines handwerkerlein ist, dass kaum Erfahrung mit säumigen Kunden hatte, wo das Inkasso eine Rechtsberatung und Einzelfallprüfung durchführte, oder ob der Gläubiger ein großer Konzern ist, der tausende Fälle im Monat abgibt, der weder Rechtsberatung, noch Einzelfallprüfung braucht, dem auch durchs Inkasso versprochen wird, stets kostenfrei zu bleiben.

und ab hier kann man dann wunderbar diskutieren. Fakt ist aber auch: Solange nichts tituliert wurde und wenn man dann zügig die Hauptforderung mit etwaigen nachvollziehbaren Verzugskosten (Zinsen/ etwas Briefporto) bezahlt, bleiben nur noch die Inkassokosten übrig. Die Branche tut sich schon schwer, die Inkassokosten einzufordern, wenn die Sache unbezahlt bleibt und komplett vor Gericht geht. Die Branche scheint es irgendwie nicht zu probieren, ausschließlich übrig bleibende Inkassokosten per Gericht einzufordern.

bedeutet für Zac: Wenn er schwache nerven hat, einfach alles zahlen. Denn die Branche wird mit Zermürbungstaktik kommen und wie wild herum diskutieren, bis man einfach seine Ruhe will. Wenn man etwas pokern will, bezahlt man die Inkassokosten nicht und weist sie zurück, schweigt dann bis etwas von einem Gericht kommt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.01.2015 06:28

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