Mahnverfahren: Vollstreckungsbescheid nur noch wegen der Kosten möglich?

22. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
querdenker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnverfahren: Vollstreckungsbescheid nur noch wegen der Kosten möglich?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Nachdem der Schuldner die gesetzte Zahlungsfrist nicht eingehalten hat, habe ich beim Gericht einen Mahnbescheid beantragt. Kurz darauf ging die Zahlung des Schuldners ein, jedoch ohne die Gerichtskosten für das Mahnverfahren.

Kann ich jetzt nur wegen dieser Kosten noch einen Vollstreckungsbescheid beantragen?

Danke für Eure Tipps.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

An deiner Stelle würde ich den Schuldner nochmals anschreiben, dass seine Zahlung verspätet eingegangen sei und du aufgrund dessen einen Mahnbescheid beantragt hättest. Die Gerichtskosten in Höhe von XY müssten auch noch von ihm getragen werden. Setze ihm nochmals eine Frist, bis wann der den Restbetrag zu zahlen habe und weise ihn auch nochmals darauf hin, dass du sonst ggfs. einen Vollstreckungsbescheid beantragen müsstest und mit den damit verbundenen Mehrkosten. Meistens hilft das. (Hoffentlich - alle Gute für dich)

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 22.01.2007 16:54:53

-- Editiert von Astrid Helen am 22.01.2007 16:56:01

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man muss im Vollstreckungsbescheidsantrag angeben, ob und wann der Schuldner gezahlt hat. einfach das Datum und den Betrag eintragen, ankreuzen, wie der VB zugestellt werden soll (Zustellung über das Gericht dürfte am einfachsten sein), Auslagen für Porto (ca. 2,50 ansetzen, ankreuzen, dass die Verfahrenskosten mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind und Antrag versenden.
Klingt kompliziert, aber das blaue Formular ist eigentlich recht einfach.

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