Mahnverfahren (MB), Rechtsstreit, Gericht (AG) soll mich 3 Monate in Ruhe lassen

16. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Blumentopp
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 35x hilfreich)
Mahnverfahren (MB), Rechtsstreit, Gericht (AG) soll mich 3 Monate in Ruhe lassen

Hallo zusammen,

ich habe einen Mahnbescheid eingeleitet und der Verkäufer widersprochen (ohne Begründung). Wenn keiner beider Parteien dem Gericht schriftlich Gründe einreicht, wird vermutlich nach Aktenlage entschieden. Ich habe meine Argumente fristgerecht eingereicht, damit ist eine mündliche Verhandlung nicht mehr ausgeschlossen. So zumindest habe ich das Prozedere verstanden. Richtig?

Problem ist jetzt nur folgendes:
Wegen eines Unfalls bin ich nun plötzlich gesundheitlich so ausser Gefecht, dass ich alle übrig gebliebenen Kräfte für meine Gesundung brauche (selbstverständlich existieren Dokumente, die das belegen).
Ich möchte dem Gericht schreiben:
"Bitte lasst mich bis Ende Juli (Reha) in Ruhe"
Ich meine nicht, dass das zu beantragen wäre, danach könnte es ja theoretisch abgelehnt werden u. das darf es nicht, weil ich gar nicht anders kann (ich habe beide Beine gebrochen u. kann nichts kopieren gehen, ich kann auch keine RA-Kanzlei aufsuchen. Es fehlt mir nur eine elegantere Formulierung als "lasst mich jetzt für 3 Monate in Ruhe".
Vielleicht so:
"Aus gegebenen Anlass bitte ich darum, dass Verfahren bis 31.7. auszusetzen" Belege sind beigefügt.
Oder ist die Form immer zwingend ein Antrag (auf Pause)?

Für eure guten Ideen schon mal im voraus vielen Dank!
Grüße eines außergewöhnlichen Gehbehinderten
Bl.t.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich meine nicht, dass das zu beantragen wäre, danach könnte es ja theoretisch abgelehnt werden u. das darf es nicht,

Das Gericht entscheidet über die Prozessführung, nicht die Parteien.

Ein freundlich formulierter Antrag der begründet und durch Atteste belegt, das man für 12 Wochen verhandlungsunfähig ist und aus diesen Gründen ein ruhen des Verfahrens für 12 Wochen beantragt.



Zitat:
weil ich gar nicht anders kann

Doch, man kann anders. Man kann einen Anwalt beauftragen oder Leute die die Kleinigkeiten (kopieren etc.) machen engagieren.
Das ist auch Gerichten bekannt und wird in die Wertung mit einbezogen.
Sollte der Artzt also keine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen wollen, sollte man einen Plan B haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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