Mahnungen vom Inkassobüro und Amtsgericht

28. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnungen vom Inkassobüro und Amtsgericht

Hallo,

ich habe in den letzten Tagen zwei Mahnbescheide erhalten, einen vom Amtsgericht im Auftrag der GFKL Collections GmbH und einen weiteren direkt von der Kohl KG. Kohl erwähnt explizit, dass die Ansprüche seitens Unitymedia geltend gemacht werden sollten, GFKL spricht nur von 'Telekommunikationsdienstleistungen'.

Bei Unitymedia hatte ich einen Vertrag bis Januar 2015. Zu dem Zeitpunkt habe ich in einer Wohngemeinschaft gelebt, der Vertrag wurde meines Wissens nach anschließend von einem Mitbewohner übernommen, der aktuell aber nicht mehr auf meine Nachfragen antwortet. Bis zu dem Zeitpunkt wurden Gebühren automatisch von meinem Konto abgebucht, da Einzüge danach ausblieben war ich davon ausgegangen, dass der Vertrag abgegeben ist. Ich habe damals jedoch nie eine Bestätigung irgend einer Art bekommen. Die eingeforderten Beträge machen für mich zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn.

GFKL fordert für zwei Rechnungen aus April 2015 (59,00 €) und Juni 2015 (9,20 €) zusätzliche Rechtskosten über 56,75 €, anwaltliche Vergütungen über 70,20 € und Zinsen über 2,36 €, sodass sich hier ein Gesamtanspruch von 197,51 € ergibt.

Kohl fordert für zwei Rechnungen aus März 2016 (155,00 €) und Mai 2016 (2,30 €) zusätzliche Gebühren in Höhe von 88,47 € (Verzugsschäden) und 1,58 € (Zinsen), sodass sich hier ein Gesamtanspruch von 247,45 € ergibt.

Ich habe leider keinerlei Erfahrungen mit solchen Forderungen, die ich - wie gesagt - einfach nicht nachvollziehen kann. Ein Login in das Online-Portal von Unitymedia funktioniert aus mir unbekannten Gründen leider auch nicht.

Was wäre hier eine angemessene Vorgehensweise? Erstmal alle Forderungen abstreiten oder wie vorgehen?

Danke und besten Gruß

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
ich habe in den letzten Tagen zwei Mahnbescheide erhalten, einen vom Amtsgericht im Auftrag der GFKL Collections GmbH und einen weiteren direkt von der Kohl KG.

Mahbescheide gibt es nur vom Gericht.

Also mal schauen was genau man von de Kohl KG da tatsächlich erhalten hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, sorry. Von Kohl kam nur eine simple Zahlungsaufforderung.
Was damit anfangen kann ich leider dennoch nicht.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von s-nke):
Hallo,

ich habe in den letzten Tagen zwei Mahnbescheide erhalten, einen vom Amtsgericht im Auftrag der GFKL Collections GmbH und einen weiteren direkt von der Kohl KG.


Also einen Mahnbescheid und eine einfache Mahnung?

Dann natürlich vorrangig um den Mahnbescheid kümmern. Hier hat man 14 Tage Zeit sich zu äußern.

Zitat (von s-nke):
Bei Unitymedia hatte ich einen Vertrag bis Januar 2015. Zu dem Zeitpunkt habe ich in einer Wohngemeinschaft gelebt, der Vertrag wurde meines Wissens nach anschließend von einem Mitbewohner übernommen, der aktuell aber nicht mehr auf meine Nachfragen antwortet.


Was heißt denn "übernommen"? Warst du weiter Vertragsinhaber, und der Mitbewohner hat das einfach weiter genutzt? Das wäre dann natürlich kritisch, denn du haftest weiter für alle Forderungen die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben.

Zitat (von s-nke):
Ich habe damals jedoch nie eine Bestätigung irgend einer Art bekommen. Die eingeforderten Beträge machen für mich zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn.


Um was für einen Vertrag handelt es sich denn überhaupt? Beziehen sich beide Schreiben auf ein und denselben Vertrag?

Zitat (von s-nke):
GFKL fordert für zwei Rechnungen aus April 2015 (59,00 €) und Juni 2015 (9,20 €) zusätzliche Rechtskosten über 56,75 €, anwaltliche Vergütungen über 70,20 € und Zinsen über 2,36 €, sodass sich hier ein Gesamtanspruch von 197,51 € ergibt.


Tja, das musst du jetzt nachvollziehen. Sind die Rechnungen berechtigt, sollte man zumindest erstmal diese beiden Posten zahlen. Beim Rest lohnt womöglich ein Teilwiderspruch. Am besten nochmal die detaillierte Forderungsaufstellung inklusive Datum durchgeben

Gleiches gilt für die Kohl-Forderung...



-- Editiert von fm89 am 28.06.2016 12:11

-- Editiert von fm89 am 28.06.2016 12:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal!

Vom Amtsgericht kam ein Mahnbescheid.

Ich war nicht weiter Vertragsinhaber, ich kann zum jetzigen Zeitpunkt das allerdings nur nachvollziehen, dass das Geld zum gleichen Zeitpunkt nicht mehr von meinem Konto abgebucht wurde. Der Vertrag wurde an einen Mitbewohner übertragen.

Das Schreiben von Kohl bezieht sich definitiv auf den angesprochenen Vertrag in der alten WG, beim Schreiben vom Amt ist dies nicht angegeben. Die Rechnungsnummern, die dort auftauchen habe ich noch nie vorher gesehen. Es handelt sich bei dem Vertrag um einen Telefonie- und Internetvertrag mit Unitymedia.

Ich kann nicht nachvollziehen ob die Rechnungen berechtigt sind, ich denke sie sind es nicht - falls das damals alles sauber von meiner WG durchgeführt wurde. Eine detailliertere Forderungsaufstellung als das was ich oben bereits aufgezählt habe habe ich leider gar nicht. Ist da sonst mehr einzusehen?

Danke, besten Gruß!

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich würde ersteinmal einen Widerspruch komplett ans Gericht schicken. Gleichzeitig würde ich den Gläubigervertreter mit der Bitte um Unterlagen anschreiben. Zudem musst du für Klarheit sorgen ob da was umgeschrieben wurde, was ich übrigens bezweifle, oder ob nur die Lastschrift geändert wurde.

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#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Kannst du mal die letzte forderungsaufstellung vor dem mb hier verlinken?

Wie ist dein Finanzstatus?
Andere schulden?
Falls ja : tituliert?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure schnelle Hilfe hier!!!
So habe ich mir das auch gedacht. Ich werde mal versuchen da irgendwas in Erfahrungen zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von alucard2005):
Kannst du mal die letzte forderungsaufstellung vor dem mb hier verlinken?

Wie ist dein Finanzstatus?
Andere schulden?
Falls ja : tituliert?


Es kam nie eine Forderungsaufstellung. Offensichtlich hatte Unitymedia meine aktuelle Adresse nicht und dann wurde diese erst wieder ermittelt, sorry, das hätte ich wohl noch erwähnen müssen. Der Mahnbescheid ist das erste was ich je zu sehen bekommen habe. Eine Adressänderung wäre bei Umschreiben des Vertrages ja eigentlich auch egal gewesen oder nicht?

Ich bin Student, habe nicht viel mehr als das was ich zum Leben brauche - trotz Nebenjob - und relativ beträchtliche BAföG-Kredite, aber keine offenen Schulden irgendeiner Art.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bis zu dem Zeitpunkt wurden Gebühren automatisch von meinem Konto abgebucht, da Einzüge danach ausblieben war ich davon ausgegangen, dass der Vertrag abgegeben ist.


Solltest Du der Unitymedia nicht das SEPA-Lastschriftmandat entzogen haben, liegt hier Gläubigerverzug vor. Demnach sind alle Kosten der Rechtsverfolgung (Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid) nicht durchsetzbar.
Die Hauptforderung müsste man trotzdem zahlen.
Zudem empfiehlt sich eine schriftliche Kündigung (mit gerichtsfesten Zugangsnachweis) an Unitymedia.

Tip: Nicht mit Kohl oder Unitymedia telefonieren.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
s-nke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Bis zu dem Zeitpunkt wurden Gebühren automatisch von meinem Konto abgebucht, da Einzüge danach ausblieben war ich davon ausgegangen, dass der Vertrag abgegeben ist.


Solltest Du der Unitymedia nicht das SEPA-Lastschriftmandat entzogen haben, liegt hier Gläubigerverzug vor. Demnach sind alle Kosten der Rechtsverfolgung (Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid) nicht durchsetzbar.
Die Hauptforderung müsste man trotzdem zahlen.
Zudem empfiehlt sich eine schriftliche Kündigung (mit gerichtsfesten Zugangsnachweis) an Unitymedia.

Tip: Nicht mit Kohl oder Unitymedia telefonieren.


Danke dir. Entzogen habe ich da definitiv nie irgendwas.

Ich nehme aber an, dass ich sicher sein muss, dass die Hauptforderung unberechtigt ist bevor ich dem Anspruch insgesamt widerspreche? Mir liegen halt keinerlei Rechnungen vor und ich kann auch keine online einsehen. Würden im Nachhinein trotz Gläubigerverzug noch Kosten für mich oben drauf kommen wenn ich jetzt widerspreche und sich der Hauptanspruch dann als berechtigt darstellt?

Telefonieren wollte ich ohnehin nicht, wenn dann alles per EMail zwecks Schriftlichkeit oder?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wenn du dem mb vollumfanglich widersprichst müsste die Gegenseite, wenn sie der meinung ist das Aussicht auf Erfolg besteht, fakten liefern

Wenn tatsächlich geklagt wird und sich die hauptforderung als berechtigt herausstellen sollte fallen die vorher eingeforderten Inkassogebuehren weg. Gerichtskosten kommen aber dazu. Rechne in diesem Fall mit ca 250 Euro on top.

Oft kommt auch nach erfolgem mb widerspruch ein Vergleichsangebot verbunden mit der Bitte den widerspruch zurück zu ziehen



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Telefonieren wollte ich ohnehin nicht, wenn dann alles per EMail zwecks Schriftlichkeit oder?


Email gilt nicht als gerichtsfester Nachweis. Einwurfeinschreiben oder Fax sind hier zu empfehlen. Bitte auch die Versandbelege aufheben!

-- Editiert von hausfrau66 am 28.06.2016 13:44

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Also ich würde wie hier schon steht, dem Mahnb3escheid unbedingt widersprechen (Nur Kreuzchen bei "Ich widerspreche komplett" machen und per Einschreiben zurück ans Gericht.

Gegenüber beiden Inkassos würde ich mich relativ dumm stellen.
Einschreiben: "Wertes Inkasso. Mir ist nicht bekannt, dass ich von Ihnen irgendwelche Telekommunikationsdienstleistungen bezogen hätte oder ich einen entsprechenden Vertrag hätte, auf dem ihre Forderung beruhen könnte. Sie wollen mir bitte unverzüglich vorlegen: Rechnungen in Kopie, Zustellnachweis von Rechnungen und Mahnungen, Vertragskopie mit meiner Unterschrift. Daneben eine Vollmacht im Original."

Und erst, wenn irgendwie halbwegs klar ist, was da nun genau gefordert wird, würde ich im zweiten Brief schreiben: "Tut mir leid, sie zu enttäuschen, aber der Vertrag wurde im Rahmen einer Wohngemeinschaft abgeschlossen und nachdem ich auszog wurde dieser in Absprache mit Unitymedia an die verbliebenen Mitbewohner übertragen. Ich sehe hier keinen Grund, weshalb ich nach meinen Auszug für das Nicht-Bezahlen durch die regulären Vertragsinhaber irgendwie haften muss."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Zitat:
Telefonieren wollte ich ohnehin nicht, wenn dann alles per EMail zwecks Schriftlichkeit oder?


Email gilt nicht als gerichtsfester Nachweis. Einwurfeinschreiben oder Fax sind hier zu empfehlen. Bitte auch die Versandbelege aufheben!



Ein Fax-Sendebericht und ein Einwurfeinschreiben-Beleg sind keine "gerichtsfesten" Nachweise.

Eine eMail-Lesebestätigung ist , wie nenne ich es am besten, "höherwertiger" einzuschätzen, als ein Fax-Sendebericht. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, verschickt man jedoch seine Briefe per Einschreiben mit Rückschein. Da hat man einen Zustellbeleg. Beim Einwurfeinschreiben könnte es theoretisch sein, so die Ansicht vieler Richter, dass der Briefträger den Brief versehentlich in einen falschen Briefkasten wirft.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von s-nke):
falls das damals alles sauber von meiner WG durchgeführt wurde.


Die Übernahme eines Unitymedia-Vertrags läuft über deren Formular, auf dem beide (alter und neuer Vertragsinhaber) unterschreiben, vielleicht kannst du dich daran erinnern, das weggeschickt zu haben:
https://www5.unitymedia.de/content/dam/unitymedia-de/hilfe---service/doc/formular_vertragsuebernahme.pdf

Kundennummern (damaliger Vertrag und jetzige Forderung) überprüfen. Da hängen auch noch die Geräte mit dran, da kann also irgendwann auch nochmal was kommen.


-- Editiert von Retels am 29.06.2016 09:55

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