Hallo zusammen,
auch bei mir ist jetzt eine Zahlungsaufforderung per Brief angekommen.
Ich habe in meinem Email-Postfach eine alte Mail mit einer Zahlungsaufforderung von 19,53€ der mywirecard gefunden, die im Spam gelandet ist und auch von mir ignoriert wurde:
"wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr mywirecard2go Kartenkonto XXXXXX einen negativen Saldo aufweist:
EUR -19,53.
Wir fordern Sie daher auf, Ihr Konto bis spätestens
16.07.2015
auszugleichen.
Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.
Im Falle der Nichtzahlung kündigen wir Ihnen bereits hiermit den in Zahlungsverzug befindlichen Kontovertrag gemäß § 15.2. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Ablauf der oben genannten Frist werden wir die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben.
Diese Mahnung ist selbstverständlich gegenstandslos, sollten Sie Ihr Konto zwischenzeitlich ausgeglichen haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihnen eingehen können. Sollten Sie unsere Forderung nicht innerhalb der oben genannten Frist ausgleichen, können Sie jedoch gerne, nach deren Übergabe, mit dem zuständigen Inkassobüro eine Rückzahlungsvereinbarung abstimmen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Debitorenservice der Wirecard Bank AG unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung."
Im Anhang befindet sich ein kleiner "Infozettel" mit folgendem Inhalt:
"1. Wie kann es sein, dass ich auf einem Guthabenkonto/ -karte einen Sollsaldo
führen kann?
Ein Sollsaldo auf Prepaidkarten kann im Zuge von abgebuchten Gebühren, nicht
abgeschlossenen (Sofort-) Überweisungen und nicht autorisierten Abbuchungen
entstehen. Abbuchungen und Kontoaufladungen werden stets im Konto
dargestellt und sind jederzeit für Sie einsehbar. Es liegt daher in der
Verantwortung des Kunden, rechtzeitig auf vermeintliche Fehlbuchungen zu
reagieren, bzw. Kontobewegungen im Generellen regelmäßig zu überprüfen.
2. Es ist nirgendwo bei Ihnen vermerkt, dass für das Konto/ die Karte Gebühren
erhoben werden.
Bitte finden Sie die Gebührenordnung auf unserer Webseite. Diese kann dort
jederzeit eingesehen werden. Klicken Sie hierfür bitte auf den folgenden Link:
http://www.mywirecard.de/visa.html (Details -> Gebühren). Die Gebühren wurden
ebenso von Ihnen mit Abschluss der Registrierung akzeptiert.
3. Wie kann ich das Konto ausgleichen?
Die Überweisungsdaten (IBAN und BIC) können Sie in Ihrem Konto unter ʺGeld
einzahlenʺ und ʺGeld einzahlen per Überweisungʺ einsehen.
Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben, können Sie sich Ihre IBAN
ebenso durch den IBAN-Rechner erstellen lassen. Gehen Sie hierfür bitte auf:
http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html und geben dort Ihre, in der Mahnung
aufgeführte, Kontonummer sowie die BLZ der Wirecard (512 308 00) an.
Natürlich können Sie sich bei Fragen hierzu ebenso an unser Serviceteam des
Debitorenmanagements wenden.
Bitte beachten Sie, dass pro Überweisung eine Gebühr von EUR 1,00 anfällt.
4. Ich nutze das Konto nicht mehr, ich möchte es kündigen. Wie muss ich
vorgehen?
Sofern Sie Ihr Konto bereits ausgeglichen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail
mit Ihrem Kündigungswunsch inkl. der Angabe Ihres vollständigen Namens an das
Serviceteam des Debitorenmanagements. Bitte beachten Sie, dass Ihre EMailadresse
der, Ihrer im Konto hinterlegten E-Mailadresse, entsprechen muss."
Jetzt ist ein Schreiben der anscheinend einschlägig bekannten Kanzlei (?) Auer_Witte_Thiel eingetroffen und ich soll eine Hauptforderung von 29,48€ (anstelle der vorher gemahnten 19,53€) plus Bearbeitungs und Anwaltskosten bezahlen. Insgesamt 87,68€.
Ich habe ebenfalls meine damalige Anmeldebestätigung gefunden; dort ist der Vertrag angehängt.
Dort gibt es den folgenden Absatz zu Entgelten:
"3. Entgelte und Limite
3.1. Erhebung und Höhe der Entgelte
Die Bank ist berechtigt, vom Nutzer für die von ihm nach diesem Vertrag („Wallet-
Vertrag") erbrachten Leistungen Entgelte zu berechnen.
Die Bank wird keine Entgelte für Leistungen berechnen, wenn und soweit sie kraft Gesetzes
oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht zur kostenlosen Erbringung dieser Leistungen
verpflichtet ist oder diese allein im eigenen Interesse der Bank vornimmt. Insbesondere wird
die Bank für die Erfüllung gesetzlicher Nebenpflichten im Zusammenhang mit der Erbrin-
gung von Zahlungsdiensten nach den §§ 675f
ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB") nur
dann ein angemessenes und an den tatsächlichen Kosten der Bank orientiertes Entgelt berech-
nen, wenn und soweit dies gesetzlich zugelassen ist.
Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem Preis- und Limitverzeichnis der Bank (vgl. Anlage
zu diesem Wallet-Vertrag sowie Ziffer 1.3). Die Bank erhebt insbesondere nach Maßgabe des
Preis- und Limitverzeichnisses Entgelte für die Aufladung und für die Sperre des Wallets so-
wie für Fremdwährungstransaktionen, Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Wallets mit
Aussendung einer neuen Wallet Card und Auszahlungen von Guthaben aus dem Wallet bei
Vertragsbeendigung. Ferner ist die Bank berechtigt, ein Entgelt gemäß dem Preis- und Limit-
verzeichnis für die Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung einer Transaktion sowie für
Wiederbeschaffungen von Transaktionsbeträgen, die infolge einer fehlerhaften Angabe einer
Kundenkennung durch den Nutzer fehlgeleitet wurden (vgl. Ziffer 14.2 (4)), zu erheben.
3.2. Änderung von Entgelten
Die Bank kann die in vorstehender Ziffer 3.1. in Bezug genommenen bzw. die im Preis- und
Limitverzeichnis aufgeführten Entgelte oder Limite – gebunden an den Umfang des Anstiegs
oder der Verringerung ihrer eigenen Kosten – nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerli-
chen Gesetzbuches) ändern oder neu festsetzen. Im Übrigen gilt Ziffer 16."
Die erwähnte Anlage zu dem Wallet-Vertrag habe ich jedoch nie gesehen oder per Mail erhalten - Absatz 1.3 lautet wie folgt:
"1.3. Nutzungslimits
Bei Transaktionen mit dem Wallet ohne Einsatz einer Wallet Card kann der Nutzer gemäß
den jeweils geltenden Limits nach dem Preis- und Limitverzeichnis pro Einzeltransaktion nur
bis zu einem maximalen Transaktionslimit verfügen. Das aktuelle Preis- und Limitverzeichnis
der Bank ist im Internet unter www.mywirecard.com abruf- und einsehbar.
Bei Transaktionen mit Einsatz der Wallet Card gelten die im Preis- und Limitverzeichnis aus-
gewiesenen Tageslimite als maximale tägliche Ausgabebeträge."
Das heißt, ich habe keine Einsicht mehr darüber, welchem Preis- und Limitverzeichnis ich damals mit diesem Vertrag angeblich zugestimmt habe.
Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Eine leise Stimme flüstert mir zu, mir den ganzen Stress nicht zu geben, die 87,68€ als Lehrgeld einfach zu zahlen und mich nie wieder mit solchen dubiosen Firmen einzulassen.
Ich bitte hier um Rat, wie ich Einspruch erheben soll (als erster Schritt bevor ich meinen Anwalt kontaktiere, mal sehen wie die Kanzlei reagiert). Gibt es einen "Vordruck" dafür?
Ich denke, wenn ich der Kanzlei schreibe, dann würde ich auch die bereits erwähnten Dinge anfordern:
- Vollmacht im Original
- Forderungsaufstellung im Detail
- Kontoauszug der Kreditkarte der letzten XX Monate/Jahre
- Vertragskopie mit Unterschrift
- Erklärung, warum eine Prepaid-Kreditkarte etwas kosten soll und ins Minus gerutscht sein soll
Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
-- Editiert von etsch am 22.11.2015 13:44