>Mahnung von Firma Haufe für unverlangtes Update
Bei einem vormarkierten Kästchen sollte es ja alleine schon an der ausdrücklichen Zustimmung für diesen Vertrag mit Folgekosten handeln.
Auch kann man hier nicht von einer konkludenten Zustimmung ausgehen, da man sowas leicht übersehen kann und bei der reinen Installation eines Programmes auch niemand mit entstehenden Kosten durch Folgebestellungen rechnen kann.
Desweiteren hätte der Anbieter vor Gericht (wo er niemals mit einer solchen Forderung seinerseits erscheinen wird) wohl keine Chance zu belegen, dass überhaupt jemand, bzw. gar noch der Angeschriebene, dieses Update wirklich bestellte. Auch die IP-Adresse etc. helfen dort erstens nach dieser langen Zeit und dazu bei einem reinen zivilprozess kein Stück weiter.
Ich würde schlichtweg nach deinem Widerspruch gar nichts machen, sofern nicht der seeeehr unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass ein amtliches Schreiben, wie ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid, kommt. Sollte wirklich sowas kommen, was rein gar nichts über die Rechmässigkeit der Forderung aussagt, dann natürlich fristgerecht widersprechen.
Es ist mal wieder so ein netter Versuch...die einen zahlen aus Unsicherheit, die anderen zahlen nicht und wenn man die anderen dann noch etwas einschüchtert, zahlen vielleicht auch noch einige von denen.
-- Editiert am 21.06.2011 09:08
von seba79 am 21.06.2011 09:01
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