Mahnung von BID wegen angeblichem web.de Konto

13. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Mahnung von BID wegen angeblichem web.de Konto

Hallo Zusammen,
ich habe heute einen Brief von BID (Bayerischer Inkasso Dienst) erhalten, der wohl im Auftrag von 1&1 Mail & Media GmbH (vormals WEB.DE GmbH) zwei Rechnungszahlungen vom Oktober und Dezember 2012 von einmal 15 € und einmal 5 € einziehen will.

Zuzüglich der meiner Meinung nach total horrenden Kosten von BID ergibt sich ein Betrag von fast 100 €.

Ich war sehr verwirrt weil ich mich nicht erinnern konnte, überhaupt jemals ein web.de E-Mail Konto gehabt zu haben und schon gar nicht, mich im letzten Jahr mal bei web.de auf der Seite aufgehalten zu haben.

Also habe ich bei 1&1 angerufen und mittels der Kundennummer, die im Brief stand, rausgefunden, dass dort eine (mir nicht bekannte) E-Mail Adresse auf meinen Namen mit einer über zwei Jahre veralteten Postanschrift von mir und falschem Geburtsdatum besteht - und zwar mit einer sog. Clubmitgliedschaft, die wohl kostenpflichtig ist.

Die Dame war immerhin sehr nett und meint ich werde die Woche noch von der zuständigen Abteilung zurückgerufen - sie prüfen nun ob ein Mißbrauch vorliegt und ich quasi "unschuldig" bin. Blöd wäre nur, dass der ganze Kram schon bei BID liegt.

Meine Fragen wären nun an das fachkundige Publikum hier:
1. Sollte ich jetzt auf jeden Fall widerrufen beim BID oder erstmal die Antwort von 1&1 abwarten?
2. Wenn widerrufen gibt es da eine gute Vorlage für meinen Fall im Netz zum download oder so?
3. Falls 1&1 der Meinung ist ich müsste das zahlen - wie gehe ich da weiter vor? Denn selbst wenn diese E-Mail Adresse von mir wäre (was sie wirklich nicht ist) können die sie ja nicht einfach in einen kostenpflichtigen Account umwandeln oder?

Für Rechnungsbegleichung habe ich übrigens bis zum 25.02.13 Zeit....

Vielen Dank schonmal für jede Hilfe!
gomez.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

zu 1. Würde ich durchaus empfehlen. Wer weiss, was daraus wird.
zu 2. Nö, kann man aber formlos machen.
zu 3. Verweigern. Sie müssen sowohl den Vertragsschluss nachweisen als auch, dass du der Inhaber des Vertrages bist.

Beispielsschreiben:

quote:

Hallo.

Ich widerspreche der Forderung. Nach Informationen ihrer mandantin bezieht sich die Kundennummer auf eine mir völlig unbekannte eMail-Adresse, sowie auf falsche personenbezogene Daten.

Ich habe keine Vollmacht erhalten, keine Forderungsaufstellung. Ich empfehle Ihnen, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstattetn. Hier scheint sich jemand von Ihrer Mandantin Dienste erschlichen zu haben und falsche Daten angegeben zu haben.

Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (insbesondere Mahnbescheide). Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Du bist nicht nur "quasi" unschuldig - sondern richtig.

zu 1: Du sollst nicht widerrufen, weil Du gar keinen Vertrag mit web.de hast. Widerrufen würde ich höchstens hilfweise. Damit baust Du Dir gewissermaßen eine Verteidigungsline auf:

äußerster Verteidungsring
Jemand hat meine Daten missbraucht. Ich habe keinen Vertrag mit web.de. Irgendjemand anders hat diesen Vertrag geschlossen.

mittlerer Verteidungsring
Manchmal täuscht einen das Gedächtnis und in der Vergangenheit wurde tatsächlich ein Vertrag geschlossen. Deshalb widerrufst du diesen Vertrag innert 14 Tagen, wenn diese Widerrufsfrist noch läuft. Bei dir ist diese Frist aber schon abgelaufen.

quote:
Einen eventuell geschlossenen Vertrag kann man auch widerrufen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa für Fernunterricht, Versicherungen und die Lieferung von Lebensmitteln oder Zeitschriften. Falls der Anbieter den Kunden über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt hat, kann letzterer den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Quelle: http://www.heise.de/ct/artikel/Abgeblockt-292144.html



innerer Verteidungsring
Wenn die Widerrufsfrist des von Dir geschlossenen Vertrages bereits vorbei ist, bleibt nur die ordentliche Kündigung des Vertrages, damit dieser sich nicht automatisch verlängert.

zu 2: Musterbriefe sind per google zu finden: [color=green]verbraucherzentrale Musterbrief Kündigung "web.de"[/color]

Andere Betroffenenschicksale sind in den Kommentaren von http://www.verbraucherschutz.tv/2011/04/13/web-de-mahnung-wegen-web-de-clubvertrag zu finden.


-- Editiert Ja, ich bin bereits registriert. am 14.02.2013 08:48

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon sehr weiter!

Ich warte momentan noch auf Rückmeldung von 1&1, die haben ja ihre Sicherheitsabteilung aktiviert und wollten sich bis heute melden. Sollte das nicht passieren erstelle ich ein Einschreiben für BID wo ich drauf hinweise, dass dieser Vertrag wohl nicht zu mir gehört und sie mich in Ruhe lassen sollen, Datenschutz, nicht mehr auf Briefe von ihnen reagieren werde usw. - es gibt auf der BID Homepage übrigens keine einzige Stelle, wo eine E-Mail Adresse hinterlegt ist, nur Formulare die man ausfüllen kann.

Ich denke die Sachlage ist bei mir noch diffuser als bei Leuten, die wirklich einen FreeMail Account haben oder? Das einzige was auf meine aktuellen "Lebensdaten" passt, ist ja der Name. Weder Anschrift, Geburtsdatum noch E-Mail in den Stammdaten bei 1&1 waren ja korrekt oder mir bekannt. Ist ja deren Problem rauszufinden was da passiert ist. Scheinbar hat der BID einfach den nächsten Menschen mit meinem Vor-/Nachnamen ermittelt denn meine aktuelle Adresse hat 1&1 gar nicht gehabt.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das einzige was auf meine aktuellen "Lebensdaten" passt, ist ja der Name

Genau, das deutet auch darauf hin, dass man den tatsächlichen Schuldner nicht ermitteln konnte, deswegen "auf gut Glück" in einer Adressdatenbank bei jemandem mit gleichem Namen angeklopft hat.
Sowas kommt in den letzten 2-3 Jahren verstärkt vor und wird wohl als neue Einnahmequelle gesehen. Es kostet ja auch nur Briefporto für ein paar Schreiben, solange bis sich der neue angebliche Schuldner wehrt.

Insofern dürfte deine Vermutung richtig sein. Verbraucherschützer haben das schon öfter beobachtet in letzter Zeit.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Also, leider KANN es sein, dass Web.de, bzw. 1und1 nicht anch Widerspruch von der Forderung ablässt.
Einfach deshalb, weil deren Mail-Geschäft aus der Abzocke mit Premium-Mailfachen, die über Abofallen "verkauft" werden, besteht.

Hier sind nahezu alle "Verträge" nicht wirksam. Das weiss auch web.de und daher besteht deren Hauptgeschäft nicht aus Mailfächern, sondern darin durch immer weiteren dummen Drohungen die arglistig Getäuschten zur Zahlung zu kriegen.


Hier hilft EINMAL widersprechen und dannach behaarliches Ignorieren oder Abwehr durch Anwalt, bzw. negative Feststellungsklage.
Sollte wirklich was amtliches (gerichtlicher Mahnbscheid) kommen, dann natürlich immer fristgericht widersprechen.


quote:
Genau, das deutet auch darauf hin, dass man den tatsächlichen Schuldner nicht ermitteln konnte, deswegen "auf gut Glück" in einer Adressdatenbank bei jemandem mit gleichem Namen angeklopft hat.


Naja, wenn seine ALTE Adresse dort eingetragen ist, dann deutet das wohl eher drauf hin, dass entweder ein nicht wohlgesonnender Bekannter auf seinen Namen das Mailfach anmeldete, oder dass jemand bei Anmeldung des Mailfaches einfach öffentliche Daten (Telefonbuch etc.) nutzte und zufällig ihn erwischte.

Was natürlich nichts dran ändert, dass kein Vertrag, keine berechtigte Forderung und auch keiner Nachweispflicht seinerseits besteht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man sollte klar stellen, dass der Premium-Dienst durchaus sein Geld Wert ist. Das sage ich nicht nur weil ich aus Karlsruhe komme (nein ich arbeite nicht in dem Laden). LEIDER hat das den anrüchigen Abofallen-Charakter, nach wie vor. Es hebt sich zwar von echten Abofallen ab, bei denen irgendwie keine richtige Gegenleistung angeboten wird (meiner Meinung nach), das macht es aber nicht besser.

Aber das nur nebenbei. Ich denke zu allem anderen haben wir schon genug gesagt :)

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja ich denke auch jemand hat meine Adresse aus dem Telefonbuch oder aus einem Impressum, was in einem Blog der von mir betrieben wird, geholt. Wer weiß, ist ja auch egal. Wie zu erwarten war, hat 1&1 sich nicht mehr gemeldet. Ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetzt, was ich am Montag an BID schicken werde. Macht es Sinn das auch an 1&1 zu schicken? Als Kopie?

Ich poste den Brief mal, denke aber das müsste alle wichtigen Aussagen enthalten um mir dann entweder Ruhe zu verschaffen oder wenigstens folgende Briefe von BID ignorieren zu können:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der von Ihnen im Auftrag von 1&1 angemahnten Forderung in Höhe von 96,19 € (Hauptforderung 20,00 €). Es besteht und bestand nie ein Vertragsverhältnis mit 1&1 (Web.de GmbH).

Nach dem Erhalt ihres Briefes habe ich umgehend Kontakt zur Support Hotline von 1&1 aufgenommen. Die in Ihrem Brief angegebene Kundennummer bezieht sich auf eine mir völlig unbekannte E-Mail Adresse sowie falsche personenbezogene Daten (Adresse, Geburtsdatum). Einzig der Name und Vorname ist mit meinem identisch.
Die Kundenbetreuerin bei der Hotline gab nach eigenen Angaben den Fall an die Sicherheitsabteilung von 1&1 mit Verdacht auf Missbrauch weiter. Ich empfehle Ihnen, Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Hier scheint sich jemand von ihrer Mandantin Dienste erschlichen zu haben und falsche Daten angegeben zu haben.

Da kein Vertrag zwischen 1&1 und mir besteht untersage ich ihnen hiermit weitere Maßnamen, insbesondere Mahnbescheide. Ich untersage Ihnen weiterhin die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.

Ich habe mich ausreichend mit der Sachlage beschäftigt, es besteht keine weitere Nachweispflicht meinerseits. Daher werde ich auf keinerlei Briefe oder Mahnbescheide ihrerseits mehr reagieren. Sollten Sie obige Untersagung ignorieren, werde ich einen Anwalt einschalten.

Mit freundlichen Grüßen,

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Macht es Sinn das auch an 1&1 zu schicken? Als Kopie?

Nö. Kostet nur unnötig Porto.

Zum Brief. Kann man so machen.

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Super, ich danke euch für die Tipps und hoffe die Sache ist für mich erledigt... das Schreiben ist jedenfalls unterwegs :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Leider geht es (wie zu erwarten) weiter. Nachdem mein Einschreiben angekommen war, kam heute ein neuer Brief. Wie schon oft hier und in anderen Foren gelesen wird auf der Forderung bestanden. Ich zitiere mal:

"Sie bestellten bei unserer Kundin ihr Freemailpostfach xxxx@web.de. Direkt über Ihr Freemailpostfach wurde am 22.09.2012 die kostenpflichtige WEB.DE-Clubmitgliedschaft bestellt. Folgende Schritte mussten Sie bei dem Bestellvorgang bewusst tätigen:
- Nennen des Benutzernamens
- Angabe des Passwortes
- Akzeptanz der AGB
- Eventuelles Einrichten eines Zahlungsweges
Bitte beachten Sie, dass ohne Akzeptanz der AGB ein Bestellvorgang nicht möglich war. Sofern Sie keinem Dritten Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort zugänglich gemacht haben, kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Wir sehen die Forderung nach wie vor als berechtigt an."

Weiterhin wird mir dann angeboten, bei Zahlung ungefähr der Hälfte des Betrages (ca. 58 €) die Sache zu erledigen, weil "die Kundin bereit ist, die Angelegenheit in beiderseitigem Einvernehmen zum Abschluss zu bringen".... is klar.
Achja, ich habe auch nur 7 Tage Zeit diesen "günstigen" Betrag zu bezahlen...

Klingt nach einem Standardschreiben wie ich finde und geht nicht wirklich auf die Tatsachen in meinem Brief ein (siehe oben gepostet).

Kann ich das jetzt ignorieren? Ist zugegebenermaßen ein komisches Gefühl... aber andererseits könnte ich eh nix anderes schreiben, als was ich schon im ersten Brief mitgeteilt habe.

Wurde denn schonmal jemand wegen so einer Fadenscheinigen Forderung von denen verklagt? Dazu konnte ich nichts im Netz finden.

Grüße,
gomez

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4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Wäre super wenn nochmal jemand was dazu sagen könnte :)

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was soll man dazu sagen? Wenn die eMail-Adresse nicht dir gehört, brauchst du auch vorerst nicht viel dazu sagen. Solltest dir natürlich sicher sein.

Vielleicht solltest du zur Polizei und Strafanzeige gegen Unbekannt stellen wegen Betrugs bzw. Eingehungsbetrugs, versuchten Identitätsdiebstahls o.ä. Dann dem Inkassobüro das Aktenzeichen nennen, Beispiel:

quote:

Hallo.

Ich habe Strafanzeige erstattet. Ich untersage Ihnen, zu behaupten, es sei mein Postfach und ich hätte etwas bestellt. Wenden Sie sich an die Polizeidienststelle XYZ, Aktenzeichen XYZ.

Der Fall ist für mich erledigt. Weitere Schreiben von Ihnen mit falschen Behauptungen werden je nach Formulierung in eine Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug oder Nötigung resultieren.



Oder aber du ignorierst es, bis es zum Mahnbescheid kommt, diesem widersprichst du und wenn es dann vor Gericht komen sollte (was unwahrscheinlich ist), gehst du mit Anwalt gegen sie vor.

Oder aber du gehst direkt zu einem Anwalt und lässt ihn eine Klage anstrengen, um festzustellen, dass du mit der Sache nichts zu tun hast. Dann dürfen die wenigstens ein bischen Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlen.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.03.2015 15:43:35
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich kann zwar keine Hilfe anbieten, aber mir kommt dieser ganze Sachverhalt sowas von bekannt vor!!!

Vor Jahren hatten wir auch bei 1&1 Internet und Email bestellt und erhielten (damals) kostenlos Zugang zu Maxdome. Irgendwann wurde der kostenlose Zugang wie von Geisterhand in einen kostenpflichtigen Account umgewandelt. Als dann plötzlich 29 Euro monatlich mehr auf der Rechnung standen, mussten wir ganz schön routieren. Der Zugang wurde angeblich von meinem Emailaccount bestellt. Was aber nicht zutraf (ich hab echt überlegt, ob ich das vielleicht in einem Anfall von "Wahnsinn" doch gemacht hatte!!!).

Ich hatte dann sehr lange mit BID und 1&1 rumgestritten, alle möglichen Nachweise zusammengesucht, immer wieder widersprochen und letztendlich auch "gewonnen".

Nervenkrieg ohne Ende, aber: Dranbleiben!

PS: Lass es wirklich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ankommen (informiere darüber auch gern BID), dem Du dann widersprichst. Bin sicher, dass es nicht soweit kommen wird. Du musst nur hartnäckig bleiben und auf keinen Fall darfst Du irgendwas bezahlen.

-- Editiert Samin am 28.02.2013 13:16

-- Editiert Samin am 28.02.2013 13:17

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gomez80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich hätte es jetzt einfach ausgegessen. Aber glücklicherweise hat 1&1 / web.de jetzt reagiert. Ich hatte nämlich parallel noch eine relativ klar formulierte Mail per 1&1 Facebook-Seite verschickt das sie sich gefälligst um die Angelegenheit kümmern sollen, auch mit Drohung das ich sonst an die Presse gehe. Das scheint gewirkt zu haben denn heute hatte ich einen Brief von 1&1 im Kasten. Sie haben alle Forderungen zurückgezogen und entschuldigen sich :)

Das freut mich jetzt echt!

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2x Hilfreiche Antwort

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