Mahnung und Inkasso für nicht erhaltene Ware

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Mahnung und Inkasso für nicht erhaltene Ware

Kurz gesagt, ich soll eine Rechnung bezahlen, deren Ware ich nicht erhalten habe.
Ich hatte bei einer Firma Wish eine Bestellung (5 Teile) aufgegeben, darauf kam Wochen
später 1 Artikel, den ich auch gleich bezahlt hatte. Später kam ein Schreiben vom Zoll
in Kiel, dass meine Ware dort läge und ich eine Gebühr von 28,50€ bezahlen sollte.
Sollte die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, ginge sie zurück. In dem
Schreiben stand auch, dass man schreiben sollte, wenn man sie nicht haben wollte, was
ich auch gemacht habe, leider ohne eine Bestätigung zu erhalten.
Da ich die Ware nicht erhalten habe, dachte ich, dass der Fall erledigt wäre, aber weit gefehlt,
jetzt ging es erst richtig los. Die Firma Klarna schickte mir eine Mahnung. Als ich dort anrief, sagte
man mir, ich solle mir keine Sorgen machen, da würde nichts weiter passieren. Dann kam die 2. Mahnung
und dann das Inkasso-Büro Coeo. Danach ständiger Mail-Kontakt, auch mit der Firma Wish, bei der ich
bestellt hatte. Da gab es als Antwort nur Computerantworten, die nichts mit dem eigentlichen Problem zu
tun hatten. Inzwischen ist der Betrag fast 3x so hoch wie die Rechnung.
Habe ich noch eine Chance und bin ich in der Beweispflicht, dass ich die Ware nicht bekommen habe?
Es ging hauptsächlich darum, dass ich die Ware angeblich nicht storniert hatte, hatte ich aber, nur habe ich
keinen Beleg darüber.

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein, nach deutschem Recht ist der Händler beweispflichtig, dir (als Verbraucher) das erfolgreich gesandt zu haben. Und er wäre auch übrigens beweispflichtig dafür, dich korrekt über die Zollgebühren für Importe zu informieren, wenn er sich an deutsche Verbraucher wendet.

Wish kann sich dieser Argumentation auch nicht entziehen.

Dem Inkasso würde ich abschließend schreiben "Wertes Inkasso. Es interessiert mich nicht, was für absurde und falsche Rechtsansichten sie vertreten. Die Ware habe ich nie erhalten. Über horrende Zollforderungen wurde ich im Vorfeld nie aufgeklärt. Sie können gerne vor Gericht ihre absurden Forderungen vertreten. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage sie Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

-- Editiert von mepeisen am 02.10.2017 16:13

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Verkäufer müsste die korrekte Zustellung der ware nachweisen.Meiner Meinung nach bist Du aus dem Schneider.rechne trotzdem mit weiteren Briefen von coeo und ra Mumm
Einem MB , falls er kommt,fristgerecht.und begrundungslos widersprechen.

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, es hat mir sehr geholfen.

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#4
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, es hat mir sehr geholfen.

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#5
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank, es hat mir sehr geholfen.

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#6
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

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#7
 Von 
fb474026-67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

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