Mahnung ohne Bußgeldbescheid ! Verjährung ?
Hallo erstmal,
ich hoffe das mir in diesem Forum jemand weiterhelfen kann.
Ich bin am 22.12.2010 ca. 40 km/h zu schnell gefahren (auf der Autobahn). Ich wurde von der Autobahnpolizei gefilmt und angehalten. Die Tat habe ich gestanden.
Seit dem habe ich bis zum heutigen Tag nichts mehr von der Sache gehört.
Soweit ich bisher durch Recherche im Internet rausgefunden habe ist die Sache damit seit dem 21.03.2011 verjährt.
Nun habe ich heute ein Schreiben von der zuständigen Stadt bekommen. Dies ist eine Mahnung nach
§19 VwVG NW.
Dies ist ein Schreiben welches zunächst voller Rechtschreibfehler ist, per normaler Briefpost (kein Einschreiben o.ä.) versandt wurde, und nicht unterschrieben ist (da es mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erstellt ist laut Schreiben).
In dieser Mahnung werde ich nun aufgefordert Betrag X plus 6 Euro Mahngebühren binnen einer Woche zu zahlen, ansonsten werden Zitat: "Pfandungsmaßnahmen, die Abnahme der eidesstattlichenVersicherung und die Verhängung von Erzwingunshaft" möglich (das ausgelassene Leerzeichen ist einer der zahlreichen Fehler in dem Schreiben)
Laut der Mahnung habe ich am 15.02.2011 einen Bußgeldbescheid erhalten und das Bußgeld wäre fällig gewesen zum 02.05.2011.
Wie bereits oben geschrieben, habe ich jedoch bisher weder einen Anhörungsbogen, noch ein Bußgeldbescheid, geschweige denn eine Mahnung erhalten.
Ich bin seit 20 Jahren nicht umgezogen oder habe meinen Namen geändert.
Muss ich den Betrag und/oder die Mahngebühren nun zahlen ?
Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, da ich langsam wirklich verzweifelt bin
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von DJLiesel am 18.06.2011 15:54
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