Hi,
Ich habe heute eine Mahnung per E-Mail erhalten.
Die Zahlung habe ich am Sonntag getätigt, die Mahnung zeigt das auch, sodass ich dazu aufgefordert werde, 5€ Mahnkosten zu zahlen. Eigentlich hätte ich die Rechnung schon am 02.05. bezahlt haben sollen. Muss ich die Mahnung trotzdem bezahlen?
-- Editiert von Moderator am 11.05.2016 23:06
-- Thema wurde verschoben am 11.05.2016 23:06
Mahnung nach zu später Zahlung
11. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 11. Mai 2016 | 18:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung nach zu später Zahlung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 18:47
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
a - du bist im falschen Forum
b - eine Mahngebühr von 5 Euro für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung halte ich für übertrieben und ich würde sie ignorieren. Wenn es schon die 2. oder dritte Mahnung sein sollte ...
#2
Antwort vom 17. Mai 2016 | 14:40
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:eine Mahngebühr von 5 Euro für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung halte ich für übertrieben
Der Schuldner war offenbar bei Eingang der Mahnung schon in Verzug. Damit ist er auch für Folgekosten erstattungspflichtig. Er kann froh sein, daß die Mahnung nicht via Anwalt kam, dann wäre es richtig teuer geworden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Standesrecht, Anwalts- und Verfahrenskosten" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2016 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist man denn immer noch in Verzug, wenn die Zahlung schon ungemahnt eingegangen ist? Man kann mahnen, muss es aber nicht, aber nachträgliches Mahnen kommt mir etwas seltsam vor. Möglicherweise habe ich das im ersten Post nicht genau genug ausgedrückt: Ich war in Verzug, habe die Rechnung verspätet bezahlt und habe dann drei Tage später eine E-Mail, die Mahnung, bekommen, die mir die Rechnung zeigt, den von mir eingegangenen Betrag von 16.95€ zeigt und die Mahngebühr von 5€. Die aufgeführte Rechnung ist alsoZitatDer Schuldner war offenbar bei Eingang der Mahnung schon in Verzug. :
16.95€ Rechnung
5€ Mahngebühr
-16,95€ Eingegangener Betrag
________
5€
Das kommt mir dann schon etwas seltsam vor. Vor meiner Zahlung ist zudem noch keine Mahnung eingegangen.
-- Editiert von The Luggage am 18.05.2016 16:50
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten