Mahnung eines privaten Darlehensvertrages

25. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Racer1981
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung eines privaten Darlehensvertrages

Hallo Leute

Ich hab natürlich auch mal eine Frage. Weiß nur nicht ob sie in der Sparte hier richtig ist.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe mit meiner Ex im Mai 2014 einen schriftlichen Darlehensvertrag abgeschlossen über knapp 1200,- Euro
Vereinbart waren 9 Monatsraten a 136,- Euro ab dem Auszahlungsdatum.
Die Juni-Rate kam wie abgesprochen, die Juli-Rate war ihr finanziell nicht möglich und sie teilte mir dies rechtzeitig mit und wir vereinbarten das es dann August weitergeht.
Die Rate im August kam ebenfalls pünktlich aber seitdem nichts mehr. Kein Zeichen ihrerseits die rate zu minimieren oder auszusetzen.
Offiziell waren die die 9 Monate Laufzeit ja im Februar 2015 um, mit dem Aufschub den ich ihr gewährte sind wir im März 2015.
Nun meine Frage, wie mahne ich sie RICHTIG an? Denn ich möchte auf mein Geld nicht verzichten!!!
Soll ich ihr erstmal privat eine Mahnung zusenden mit einem festen Datum bis zu dem die Ratenzahlung wieder aufgenommen werden soll?
Ich möchte beim Mahnen nichts falsch machen falls es später(wohl leider) vor Gericht gehen müsste.
Danke im Voraus für eure fachkundigen Hilfen!!!

-- Editier von Racer1981 am 25.05.2015 17:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

- Schriftlich Mahnen
- Übergabe mit Nachweismöglichkeit: Einwurf mit Zeugen (kein Familienmitglied), Übergabe mit Unterschrift (falls möglich), Fax mit Beleg, Einschreiben
- Angemessene Frist setzen: Hier sollten zwei Wochen eigentlich genügen, wenn du nett bist und keinen Zeitdruck hast oder "Gefahr im Verzug" ist, gibst du ihr 30 Tage. Sie ist bereits in Verzug, daher sollten zwei Wochen ausreichen.

Ggf. hat sie einfach vergessen, dass sie eine Rate ausgesetzt hat? Mit "vergessen" meine ich auch, dass sie ggf. auf doof spielt und denkt, du hättest es ggf. vergessen.

Wenn das nicht hilft: Gerichtlicher Mahnbescheid. Achtung: Gepfändet werden kann nur, wenn sie liquide ist. Sonst kannst du dir das sparen. Du hast zwar dann einen Titel mit 30 Jahre Pfändungsrecht, aber der hiflt wenig, wenn nichts zu holen ist. Wenn damit zu rechnen ist, dass irgendwann etwas zu holen sein wird, ist das trotzdem Ermessenssache. Der Aufwand wird dich über mehrere Monate hinweg ca. 4 Stunden kosten. Das wäre ein recht niedriger Stundensatz selbst dann, wenn etwas zu pfänden ist. Wenn nichts zu holen ist, musst du mit mehr Geld in Vorkasse gehen als der Streitwert beträgt. Das ist nicht wirtschaftlich und wird meist nur dann gemacht, wenn man dem anderen gar nichts mehr gönnt. Wenn du ihr einen Kredit gibst, schätze ich die Situation so ein, als ob dir nicht daran gelegen ist, alle rechtliche Mittel auszuschöpfen.

Droh ihr daher an, dass, sollte das Geld nicht binnen dieser Frist auf deinem Konto sein, du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkst. Droh auch an, das keine weitere Mahnung folgen wird. Wenn sie mehrere offene Rechnungen hat, wird sie deine dadurch ggf. mit Priorität behandeln.

Fallstrick: Wenn die Zahlungsaussetzung des einen Monats nur mündlich abgesprochen war, könnte sie behaupten, sie hätte dir das Geld bar gegeben. Ggf. musst du so etwas vor Gericht beweisen.

-- Editiert von creon am 26.05.2015 00:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von creon):

Fallstrick: Wenn die Zahlungsaussetzung des einen Monats nur mündlich abgesprochen war, könnte sie behaupten, sie hätte dir das Geld bar gegeben. Ggf. musst du so etwas vor Gericht beweisen.
-- Editiert von creon am 26.05.2015 00:57


Moment, wenn sie sich darauf beruft, das Geld in bar übergeben zu haben, dann ist sie auch in der Beweispflicht dafür.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, in der Beweispflicht ist immer noch der, der etwas für sich günstiges behauptet. Insofern wäre der TE ggf. in der Beweispflicht, was die Mahnung und die Stundungsabsprache angeht aus dem Blickwinkel der Verjährung (also wenn er denn noch 3 Jahre warten würde bis Ende 2018). Und die Ex wäre in Beweispflicht, was eine Bar-Zahlung angeht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Der Aufwand wird dich über mehrere Monate hinweg ca. 4 Stunden kosten.


???

MB = 5 Min.
VB = 30 Sek.
GV = 5 Min.


Zitat:
Ggf. musst du so etwas vor Gericht beweisen.


Unfug!

1x Hilfreiche Antwort

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