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Mahnung durch die Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
26.9.2010 | Ratgeber - Verbraucherschutz | 5027 Aufrufe
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Abofalle

Abofalle – nächste Stufe

Die Abofalle hat eine nächste Stufe erreicht. Nachdem nunmehr offenbar in einem ersten Schritt kein Vorankommen mehr für die Internetabzocker wie Antassia und iContent gegeben ist, hat man sich darauf beschworen, den ahnungslosen Verbraucher in einem zweiten Schritt über die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mahnen zu lassen.

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Dabei soll bei dem Verbraucher noch mehr Druck entstehen und der Eindruck vermittelt werden, die Forderungen der Internetabzocker seien berechtigt und würden unmittelbar vor der gerichtlichen Geltendmachung stehen.

Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Die Verbraucherschutzverbände warnen davor, sich unter Druck setzen zu lassen und auf die nicht bestehenden Forderungen zu zahlen.

Auf dem Internetauftritt der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird mit einem Urteil des AG Witten geworben, welches dem Internetabzocker outlet.de Recht gibt und die Klage eines Verbrauchers abweist. Dabei handelt es sich aber um einen Einzelfall. Ob das Urteil rechtskräftig geworden ist, darf bezweifelt werden.

Weiterhin droht die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit einem SCHUFA-Eintrag. Allerdings ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH  nach Auskunft der SCHUFA nicht als Vertragspartner bekannt.

Nach wie vor gilt, dass Sie sich nicht beunruhigen lassen müssen. Teilen Sie dem Inkassobüro mit, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und Sie die Forderung zurückweisen.

Sollten Sie sich unwohl fühlen, hilft der Gang zum Anwalt. Dieser wird sich für Sie mit der Deutschen Zentral Inkasso GmbH auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
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