Guten Tag,
ich habe vor ca. 2 Monaten einen Server im internet gemietet, für 2,22. Diesen habe ich vergessen zu bezahlen. Nun schaute ich in mein Email Postfach und sah, dass ich bis zum 3.9.14 4,40€ zahlen soll, sonst würde der Laden die kosten gerichtlich geltend machen blah. Das war ja ok,würde ich auch überweisen. Nun kommt noch eine Email, Inkassobüro möchte 22,50 Gebühr + 4,50 Auslagen zusätzlich, insgesamt mehr als 31€ haben. Das finde ich ziemlich lächerlich, es handelt sich um den eigentlichen Betrag von 2,22€....
Ich habe keinen Mahnbescheid
bekommen, da ich einen falschen Namen und falsche Adresse dort angegeben habe, laut Email haben sie mir einen Brief geschickt. Ich weiß, Schande über mein Haupt, ich möchte halt nicht meine privaten Daten jedem Hans Franz im Internet zugänglich machen.
Was kann ich nun tun?
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-- Editiert NurfüreineFrage am 25.08.2014 17:11
Mahnung 10x höher als Grundforderung
25. August 2014
Thema abonnieren
Frage vom 25. August 2014 | 16:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung 10x höher als Grundforderung
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 25. August 2014 | 18:08
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
quote:
Was kann ich nun tun?
Das Inkasso komplett ignorieren? Wenn du bis 3.9.2014 Zeit hast, das samt Mahngebühren zu bezahlen, dann zahle das doch einfach direkt an den Serveranbieter. Mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".
Du bist noch innerhalb der (Mahn-)Frist.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 25. August 2014 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Ich würde 2,22 EUR x Monate + 2 EUR für die Mahnkosten sofort überweisen. Verwendungszweck "Hauptforderung und Spesen".
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe keinen Mahnbescheid bekommen, da ich einen falschen Namen und falsche Adresse dort angegeben habe, <hr size=1 noshade>
Könnte im Zusammenhang mit der Nichtzahlung zu einem Betr***orwurf führen ...
Dazu käme dann noch im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid Zustellungsvereitelung ... und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei vorsätzlich falschen Angaben dürfte auch etwas schwierig werden ...
Ironischerweise wäre die Angabe von falschen Daten nicht generell strafbar solange man den Vertrag ordnungsgmäß erfüllt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 25. August 2014 | 22:50
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Genau so vorgehen wie von H.v Sell empfohlen
Das Inkasso komplett ignorieren? Wenn du bis 3.9.2014 Zeit hast, das samt Mahngebühren zu bezahlen, dann zahle das doch einfach direkt an den Serveranbieter. Mit Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
#4
Antwort vom 26. August 2014 | 21:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ok , danke euch.
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