kann ein Verwalter im eigenen Namen gegen einen Sondereigentümer gerichtliche Verfahren einleiten, oder geht das generell nicht ?
Wenn ja, bei welchem Gericht dann ?
Mahnen und Klagen i.N.d. Verwalters
7. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2008 | 09:47
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Mahnen und Klagen i.N.d. Verwalters
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. September 2008 | 09:50
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Im Namen der WEG, wenn es sich um Kosten rund um das Gemeinschaftseigentum und/oder Hausgeld handelt. Im eigenen Namen, wenn der Sondereigentümer die Verwaltergebühren nicht zahlt... Ansonsten steht das womöglich im Verwaltervertrag, was der Verwalter in so einem Fall darf und was nicht.
Beim zuständigen Amtsgericht?
Also, das ist meine Meinung... 100% sicher bin ich nicht.
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten