Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren einem Freund geliehen und nicht zurück erhalten.
Deshalb habe ich einen Mahnbescheid beantragt.
Dem Mahnbescheid wurde nicht widersprochen.
Ich habe aber mangels Masse nichts weiter unternommen.
Manchmal geschehen aber Wunder und das Darlehen wurde komplett bezahlt.
Muß ich den Mahnbescheid zurücknehmen, oder ist er eh schon längst ungültig da ich ja keine Vollstreckung angestrebt habe. Falls ja, wie wäre jetzt für mich der Ablauf und entstehen dafür weitere Kosten?
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.
Viele Grüße und noch einen sonnigen Tag.
Oizo
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Mahnbescheid zurücknehmen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
wo ist das Problem? Mit dem Mahnbescheid haben Sie das Geld angemahnt. Nun wurde die Forderung bezahlt - das ist der Zweck des Mahnbescheides gewesen. Mithin müssen Sie gar nichts tun.
Gruß vom mümmel
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Mein Problem ist folgendes:
Ich bin mit dem Ablauf des Mahnverfahren nicht sonderlich vertraut.
Da es sich bei dem Schuldner um einen langjährigen Freund handelt, möchte ich einfach vermeiden das ihm noch Nachteile entstehen können.
Ich weiss z.B. nicht ob Mahnbescheide auch irgendwie bei der Schufa etc. registriert werden. Weiterhin weiss ich nicht ob dem Gericht mitgeteilt werden muss das die Schuld beglichen wurde.
Vielen Dank noch einmal
Oizo
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Hi,
wenn SIE der Schufa nichts mitgeteilt haben, weiß die auch nichts davon. Und dem Gericht ist es völlig egal, ob die Schuld bezahlt wurde oder nicht, solange Sie nicht versuchen, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Gruß vom mümmel
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