Mahnbescheid zurücknehmen?

7. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
oizo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid zurücknehmen?

Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren einem Freund geliehen und nicht zurück erhalten.
Deshalb habe ich einen Mahnbescheid beantragt.
Dem Mahnbescheid wurde nicht widersprochen.
Ich habe aber mangels Masse nichts weiter unternommen.

Manchmal geschehen aber Wunder und das Darlehen wurde komplett bezahlt.

Muß ich den Mahnbescheid zurücknehmen, oder ist er eh schon längst ungültig da ich ja keine Vollstreckung angestrebt habe. Falls ja, wie wäre jetzt für mich der Ablauf und entstehen dafür weitere Kosten?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße und noch einen sonnigen Tag.

Oizo

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

wo ist das Problem? Mit dem Mahnbescheid haben Sie das Geld angemahnt. Nun wurde die Forderung bezahlt - das ist der Zweck des Mahnbescheides gewesen. Mithin müssen Sie gar nichts tun.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oizo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Problem ist folgendes:

Ich bin mit dem Ablauf des Mahnverfahren nicht sonderlich vertraut.
Da es sich bei dem Schuldner um einen langjährigen Freund handelt, möchte ich einfach vermeiden das ihm noch Nachteile entstehen können.

Ich weiss z.B. nicht ob Mahnbescheide auch irgendwie bei der Schufa etc. registriert werden. Weiterhin weiss ich nicht ob dem Gericht mitgeteilt werden muss das die Schuld beglichen wurde.

Vielen Dank noch einmal

Oizo

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

wenn SIE der Schufa nichts mitgeteilt haben, weiß die auch nichts davon. Und dem Gericht ist es völlig egal, ob die Schuld bezahlt wurde oder nicht, solange Sie nicht versuchen, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen