Mahnbescheid zu unrecht !!!!!

27. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb378598-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnbescheid zu unrecht !!!!!

Hallo an Alle !

wer kann mir hierbei weiterhelfen oder mir einen Anwalt empfehlen in meiner nähe.

hier kurz die fakten:

mein Bruder ( ein ganz schlauer), hat auf meinen namen
Baumaterial bestellt.

Ich habe ein Grudstück am See und im Haus wohnt er mit meiner Mutter.

Er hat Baumaterial bestellt für circa 1800,00 Euro und das ohne mein wissen und auf meinen namen.
er wohnt circa 1oo km von mir entfernt.

jedenfalls, habe ich vor 4 wochen einen mahnbescheid erhalten.
habe widerpruch eingelegt.
habe den Anwalt kontaktiert und die sache aufgeklärt.
auf grossen drängen meinerseits die wahrheit aufzudecken hat mein bruder endlich zugegeben,dass er
das material bestellt hat.
sogar die rechnungen wurden auf seinen namen ausgestellt.
(er hat die post nicht im postfach geleert und somit ist diese immer zurückgesandt worden).
daraufhin wurde ich ermittelt als schwester und grudstücksinhaberin.
daher kam dann ein mahnbescheid zu mir.

also, zurück zum anwalt.
mein bruder hat mit dem anwalt eine vereinbarung getroffen dass er die offene rechnung in raten abbezahlt.

ich habe gestern ein schreiben von diesem anwalt bekommen, dass der mahnbescheid nicht hinfällig wird solange mein bruder die kosten nicht beglichen hat.

ist das rechtens und ich habe nach wir vor nichts mit dieser bestellung zu tun.

was ist ratsam.

ich finde das alles fürchterlich.

lieben dank an alle welche mir etwas helfen können.

eure DePure

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Der Anwalt, bzw. die dahinterstehende Firma hat keine Ansprüche gegen dich.
Der Mahnbescheid ist bereits hinfällig geworden mit dem Widerspruch.
Nur nicht unter Druck setzen lassen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast den Widerspruch an das Gericht zurückgeschickt, richtig? Wenn ja, dann hat der Anwalt exakt 0 Handhabe gegen dich (Gebe Pi da Recht).

Ignoriere die Schreiben des Anwalts. Natürlich will sich der Anwalt Optionen offen halten. Zwei Schuldner zu haben ist besser als einer, dann könnte er sich aussuchen, gegen wen er ggf. vollstreckt.

Solange kein weiterer gerichtlicher Mahnbescheid kommt oder eine Klage vor Gericht gegen dich erhoben wird, passiert nichts. ggf. kann man dem Anwalt etwas schreiben zur Klarstellung:

"Hallo Herr Anwalt. ich weise ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ihnen ist der korrekte Schuldner bekannt. Mir in irgendeiner Form zu drohen, werde ich ggf. zum Anlass nehmen, gegen Sie und ihre Mandantin aktiv vorzugehen (z.B. negative Feststellungsklage). Ich habe mit der Bestellung rein gar nichts zu tun und bin auch nicht verantwortlich für Bestellungen innerhalb meiner Verwandtschaft. Das sieht man bereits an der Rechnungsadresse und an der Lieferadresse. Die Versuche, absichtlich eine Personenverwechslung zu konstruieren, habe ich zur Kenntnis genommen. Vorsorglich untersage ich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

So würde ich es formulieren und als Einschreiben. Einfach dem Anwalt deutlich machen, dass er die Finger von dir lassen soll.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 28.11.2013 00:14

-- Editiert mepeisen am 28.11.2013 00:16

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb378598-43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hi ihr zwei,
lieben dank für die hilfe.
auf alle fälle werde ich mich nicht einschüchtern lassen.
klar, die wollen das geld.

danke auch nochmal für das "briefgerüst".

es macht mir mut.

dann gute nacht und ich werde euch up daten.

lg, dePure

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Würde aber sicherheitshalber noch in ihrer Schufa schauen !
Könnte ja sein das dort ein negativeintrag existiert?
Wogegen man sicherlich noch vorgehen sollte .

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wer bei widersprochenen Forderungen an die Schufa meldet, ist aber auch selbst Schuld. Natürlich kann man hier noch mal schnell zum Jahresende die Schufa und andere Auskunfteien anschreiben und den alljährlichen kostenlosen Auszug besorgen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

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