Hallo
habe ein Fall von meiner Bekannte . Die hat auf die neue Adresse ein Mahnbescheid erhalten von CreditReform , wegen Beitragszahlung.
Die Forderung ist wahrscheinlich berechtigt , da Sie leider nicht nachweisen kann , dass die Kündigung vor zwei Jahren zugestellt wurde
Nun um schaden zur minimieren habe ich mir den Bescheid angesehen und neben der Hauptforderung möchte:
- Vordruck, Porto 16,00 €
- Vergütung Inkassodienstleistung 25,00 €
- Auskünfte 7,69 €
- Auskünfte 11,00 €
- Mahnkosten 7,50 €
- Bankrücklastkosten 8,61 €
FRAGE: Habe mal gelesen, dass "nicht erstattungsfähig sind die Inkassokosten, wenn ein konzerninternes Inkassobüro beauftragt wird."
Und sind die Porto , wie auch 2 x Auskünftkosten nicht sehr hoch ???
Danke
MfG
-- Editier von Mars77 am 22.03.2017 13:10
Mahnbescheid wegen Beitragzahlung bei Creditreform
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
ZitatDie hat auf die neue Adresse ein Mahnbescheid erhalten von CreditReform , wegen Beitragszahlung. :
Das ausstellen von Mahnbescheiden is tin Deutschland immer noch Gerichten vorbehalten.
Erstmal fraglich also was das da tatsächlich kam.
vermutlich nicht durchsetzbar => - Vordruck, Porto 16,00 €
vermutlich nicht durchsetzbar => - Vergütung Inkassodienstleistung 25,00 €
vermutlich durchsetzbar (kommt darauf an wofür diese Auskünfte waren) => - Auskünfte 7,69 €
vermutlich durchsetzbar (kommt darauf an wofür diese Auskünfte waren) => - Auskünfte 11,00 €
vermutlich nicht durchsetzbar => - Mahnkosten 7,50 €
durchsetzbar => - Bankrücklastkosten 8,61 €
Also CR hat ein Gerichtlichen Mahnbescheid austellen lassen durch das Gericht .
Habe mir auch so gedacht , deswegen habe ich hier mal Angefragt. Mal schauen , werde erstmal meine Bekannte empfehlen Teilweise den Bescheid zur wiedersprechen und dem CR ein Angebot zukommen lassen.
Danke für die Antwort .
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Ok, dann könnte "- Vordruck, Porto 16,00 €" durchsetzbar sein, weil das der amtliche Mahnbescheid sein könnte.
Gab es zuvor schon Korrespondenz bezüglich der Schulden?
Was genau?
Was ich persölich machen würde:
Umgehend den Gläubiger zahlen:
Hauptforderung
+ Mahnkosten: 1 EUR je erhaltender Manung
+ Bankrücklastkosten 5 EUR
Das dem Gericht mitteilen und gekichzeitig der restlichen Summe widersprechen.
Kann aber sein, das die Zusammensetzung sich noch mal ändert, je nach Rückantwort.
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