Mahnbescheid wegen Beitragzahlung bei Creditreform

22. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mars77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid wegen Beitragzahlung bei Creditreform

Hallo

habe ein Fall von meiner Bekannte . Die hat auf die neue Adresse ein Mahnbescheid erhalten von CreditReform , wegen Beitragszahlung.

Die Forderung ist wahrscheinlich berechtigt , da Sie leider nicht nachweisen kann , dass die Kündigung vor zwei Jahren zugestellt wurde :(

Nun um schaden zur minimieren habe ich mir den Bescheid angesehen und neben der Hauptforderung möchte:

- Vordruck, Porto 16,00 €
- Vergütung Inkassodienstleistung 25,00 €
- Auskünfte 7,69 €
- Auskünfte 11,00 €
- Mahnkosten 7,50 €
- Bankrücklastkosten 8,61 €


FRAGE: Habe mal gelesen, dass "nicht erstattungsfähig sind die Inkassokosten, wenn ein konzerninternes Inkassobüro beauftragt wird."
Und sind die Porto , wie auch 2 x Auskünftkosten nicht sehr hoch ???


Danke

MfG




-- Editier von Mars77 am 22.03.2017 13:10

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Mars77):
Die hat auf die neue Adresse ein Mahnbescheid erhalten von CreditReform , wegen Beitragszahlung.

Das ausstellen von Mahnbescheiden is tin Deutschland immer noch Gerichten vorbehalten.
Erstmal fraglich also was das da tatsächlich kam.



vermutlich nicht durchsetzbar => - Vordruck, Porto 16,00 €
vermutlich nicht durchsetzbar => - Vergütung Inkassodienstleistung 25,00 €
vermutlich durchsetzbar (kommt darauf an wofür diese Auskünfte waren) => - Auskünfte 7,69 €
vermutlich durchsetzbar (kommt darauf an wofür diese Auskünfte waren) => - Auskünfte 11,00 €
vermutlich nicht durchsetzbar => - Mahnkosten 7,50 €
durchsetzbar => - Bankrücklastkosten 8,61 €



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mars77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also CR hat ein Gerichtlichen Mahnbescheid austellen lassen durch das Gericht .

Habe mir auch so gedacht , deswegen habe ich hier mal Angefragt. Mal schauen , werde erstmal meine Bekannte empfehlen Teilweise den Bescheid zur wiedersprechen und dem CR ein Angebot zukommen lassen.

Danke für die Antwort .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Ok, dann könnte "- Vordruck, Porto 16,00 €" durchsetzbar sein, weil das der amtliche Mahnbescheid sein könnte.


Gab es zuvor schon Korrespondenz bezüglich der Schulden?
Was genau?



Was ich persölich machen würde:
Umgehend den Gläubiger zahlen:
Hauptforderung
+ Mahnkosten: 1 EUR je erhaltender Manung
+ Bankrücklastkosten 5 EUR

Das dem Gericht mitteilen und gekichzeitig der restlichen Summe widersprechen.


Kann aber sein, das die Zusammensetzung sich noch mal ändert, je nach Rückantwort.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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