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Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!

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Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!

Zur Erläuterung:

Habe am 08.10.07 mich auf der Internetseite www.Vorlagen-land.de angemeldet um im Archiv nach geeigneten Office Vorlagen zu suchen. Mir war bei der Anmeldung , auch beim überfliegen der AGB´s nicht ersichtlich, dass dieser Dienst Geld kostet und ich mit der Anmeldung eine Vertrag mit der Online Content Limited abschließe.
Nach der Anmeldung folgte naturlich die Rechnung. Ich wurde von Vorlagen-Land.de aufgefordert 59,95 für eine Anmeldung zuzahlen. Ich widersprach diesen Vertrag innerhalb von zwei schriftlich per Mail und Post.
Damit dachte ich es ist gegessen.
Zwei bis drei Monate später erhielt inn von der Rechtsanwältin Katja Günter aus München eine Mahnung! Die auf Rat von anderen Betroffen ignorieren sollt.
Auch die zweite und dritte Mahnung ingnorierte ich.
Mittlerweile ist mir ein Mahnbescheid zugestellt worden und ich möchten den ganzen widersprechen, da ich ersten nicht gewusst habe das die Anmeldung 59,95€ kostet, ich zweitens der ganzen Sache fristgemäß den Vertrag wiedersprochen habe und drittens in nicht einsehe für so einen Dienst 59,95 zu zahlen!

Nun zu meiner Fragen!

Wie verhalte ich mich jetzt und wenn ich Widerspruch einlege muss mir einen Anwalt suchen der mich vor Gericht vertritt?
Habe keine Rechtsschutzversicherung und viel Geld für Anwaltskosten kann ich mir auch nicht leisten! Kann ich mich selbst vertreten?


von Robsen5 am 28.02.2009 18:28
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!
Bitte kein Crosspostings
http://www.123recht.net/Mahnbescheid-von-Online-Content-Limited!!Hilfe!!!!-__f147565.html

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 28.02.2009 19:18
Status: Tao (5668 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!
Sorry wusste nicht zu welches Forum ich posten sollte!

Gruß

Robsen5


von Robsen5 am 28.02.2009 19:34
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Mahnbescheid von Online Content Limited!!Hilfe!!!!
Ich würde :
Widerspruch komplett und begründungslos und diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen

lg



von thehellion am 28.02.2009 23:22
Status: Tao (12132 Beiträge)
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